Mittwoch, 29. April 2015

Trotz Schulden: Erbe bei Hartz IV voll anrechenbar

Ein Bezieher von Hartz IV Leistungen erbte rund 8000 Euro. Davon zahlte der Erbe teilweise seine Schulden ab. Obwohl er einen Anteil zur Schuldentilgung verwandte, berechnete das Jobcenter den kompletten Erbbetrag als Einkommen. Dagegen klagte der Betroffene und verlor vor dem Bundessozialgericht [...]

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, April 29, 2015 at 02:00AM

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Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...