Wenn die «Hartz-IV Stasi» an der Haustür klingelt!
Wenn Stefan Röttges von der ARGE Kreis Viersen vor der Kamera erklärt; „[…]Herr X habe von seinem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch gemacht, somit er u.a. in letzter Konsequenz jetzt auch die Verantwortung für die Entscheidung trägt, dass Leistungen nicht weiter gewährt werden können[…]“. Im Umkehrschluss nur das eine bedeuten kann, dass hier ein Mitarbeiter einer öffentlichen Behörde der Öffentlichkeit erklärt, Leistungen der ARGE können nur unter Verzicht auf das Grundgesetz gewährt werden?