Freitag, 8. Juli 2016

Neues Urteil des EGMR – der Gerichtshof bestätigt Diskriminierung Teilzeiterwerbstätiger durch Invalidenversicherung

Schweiz muss Diskriminierung von Teilzeiterwerbstätigen beheben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag der Schweiz abgelehnt, nochmals über die Diskriminierung von Teilzeiterwerbstätigen durch die Invalidenversicherung (IV) zu entscheiden. Procap Schweiz freut sich, dass damit das Urteil vom Februar für die Schweiz endgültig und verbindlich ist. Dieser Entscheid ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung.

Vorgeschichte:
Procap Schweiz hatte vor sieben Jahren die entsprechende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) eingereicht. Dieser hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden.
Die Schweiz war damit nicht zufrieden: Anfangs Mai stellten die Schweizer Behörden einen Antrag an den Gerichtshof, den Fall an die Grosse Kammer weiterzuziehen. Damit drohte sich die Beseitigung der Diskriminierung von Teilzeitarbeitenden in der IV weiter zu verzögern. Diesen Antrag hat das Gericht nun am 4. Juli abgewiesen. Damit wird das Urteil vom Februar endgültig und für die Schweiz verbindlich.

“Wir begrüssen den Entscheid des Gerichtshofs. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung”, so Andrea Mengis, fallführende Rechtsanwältin bei Procap Schweiz. “Das Bundesgericht wird nun seine diskriminierende Praxis bei der Invaliditätsbemessung bei Teilzeiterwerbstätigen ändern müssen.”

http://www.procap.ch/index.php?id=2118&type=0&&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1485&cHash=3286fda43437bc17fdd4407e26e8ba2e



Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, July 08, 2016 at 03:36PM

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