zur begonnenen und ausgesetzen Verhandlung am 02. 08. 2019
Satire einer Angeklagten durch ihren Arbeitsvermittler wegen "Beleidigung"
(Ankündigung hier)
Kurzbericht: Die Verhandlung wurde nach einer kurzen Einleitung noch vor dem eigentlichen Beginn vertagt bzw. ausgesetzt.
Grund: eine Zeugin war nicht da und zudem hatte es schon diverse Anträge unmittelbar nach der Aufnahme der Personalien der Angeklagten gegeben.
Unter anderem bzgl. der Verhandlungsteilnahme eines kurzfristig hinzugezogenen Laienverteidigers, der auch schon an vielen Sozialgerichtsverhandlungen als Beistand aufgetreten war. Die Richterin wollte erst noch in Ruhe nach Sichtung des Vorstrafenregisters über die Zulassung des Laienverteidigers entscheiden.
Weiter geht es frühestens im Oktober 2019
Natürlich war, wie oft üblich, der Raum geändert worden. Vor der Tür des Gerichtsgebäudes, auch vor dem Haupteingang des Altbaus, waren diverse Sprüche und Hinweise auf die Verhandlung in Kreideform auf dem Gehweg erschienen.
Die Angeklagte stellte viele Anträge und schon die Personalienaufnahme + Befragung zur Person gestaltete sich unterhaltsam. Ansonsten war ein sehr autoritärer Kurs der Richterin zu spüren, z.B. war dem Publikum das Mitschreiben verboten worden u. weiteres.
Detaillierte Berichte folgen ggf.
Anmerkung:
Die kurzen Begegnungen mit dem Arbeitsvermittler anlässlich dieses Termins würden viel Anlass geben, sich breit darüber auszulassen - doch das sei zum Schutz vor Nebelkerzendebatten und zum Schutz einer verletzbar und "wund" erscheinenden Persönlichkeit, der niemand unnötig zusetzen möchte, hier unterbunden. Man denke immer, in einem komplexen Unrechtssystem sind wir alle Täter und Opfer zugleich. Ein Mensch, der sich bereits gekränkt fühlt, verdient keine Verurteilung ob seiner Gekränktheit, sondern ausschließlich klärende, aufrichtende und heilende Impulse, die ihn nicht selber in neuerliche Zwangskorsette binden oder ihn dazu führen könnten, in Selbstbehauptungskämpfen wieder neue Meldeknöpfe zu drücken statt sich über den großen Tellerrand zu verständigen.
Restaurative Zirkel, weltrettung-durch-therapie.de und anderes mögen ganz allgemein helfen im breiten Diskurs nach einem möglichen Ende der Straf- und Sanktionspraxis, bei einer Auflösung bürgerlicher Gehorsamkeitsallüren mittels Konditionierung und Herrschaft.
Hintergrund:
"Auch ohne die Expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers bin ich interessiert an neuen Herausforderungen" schrieb jene Angeklagte in ihre Zwangsbewerbungen, um die Arbeitgeber trotz allem zu wertschätzen und ihre Offenheit zu zeigen.
Dafür wurde sie - nach bereits kurz zuvor erfolgter Sanktion wegen einer anderen Sache- erneut sanktioniert.
Das fand seinen Weg in die Öffentlichkeit und wurde scharf kritisiert - wie auch die Agenda 2010 insgesamt, die den Rahmen für so etwas schafft!
Die für weitaus Tieferes angelegte Aktion "Hartz IV macht mundtot", siehe "wahrheitspatenschaft.de" wurde anlässlich dessen begonnen.
...wenn jemand heftigst von seinem Arbeitsvermittler abgebügelt wird auch schon in zuvorigen Begegnungen, die erzwungene Zusammenarbeit keine Verbesserung bringt, sondern nur Sanktionskaskaden und emotionale Kränkung, ein Arbeitsvermittler sich das alles persönlich anzieht, was er eigentlich als "sachliche Pflicht" weit von sich ausgelagert beschreiben und betreiben möchte, sobald die Betroffene ihn auf der menschlichen Ebene bittet, mit ihr einen Kurs gegen Sanktionen einzuschlagen...
...wenn einer Hartz IV Betroffenen die Bewerbungen nachträglich zensiert werden, jegliche deeskalierenden und höflichen Angebote (die eine Betroffene gar nicht machen müsste, wenn sie nur um ihr Grundrecht kämpft) beständig der Mund verboten werden soll -
dann wird Kritik nur noch sichtbarer und lauter und "berechtigt sich von selbst"!
Der Protest gegen das Sanktionieren und die Behördenwillkür hatte sich zeitnah im Internet niedergeschlagen und genau DAVON gibt sich ein Arbeitsvermittler "gekränkt", was er nach Erkenntnissen der Betroffenen versucht mit Strafe durch zuvorige Observation und Sammlung mit Rotstiftdurchsicht der Veröffentlichungen hinsichtlich "beleidigender Worte" mit anschließener "Meldung" zu kompensieren - seine Eigenverursachung Empörung auslösender Sanktionspraxis völlig ausblendend (siehe Prinzip ungerechtigkeits-verhaltensmatrix.de)... wobei die gezeigte Sanktionspraxis schon innerhalb des SGB-II und der Sozialgerichtsbarkeit als fragwürdig oder falsch bewertet wird.
Inzwischen wurde die Sanktionsthematik im Bundesverfassungsgericht erörtert - ein Urteil von dort steht aus (Stand 03.08.2019).
Ein offener Brief von Grund- und Menschenrechtsaktivisten sowie der Grundrechte-Brandbrief.de, Gutachten vom Tacheles e.V., diverser Sozialverbände, Bücher, Artikel, Dokumentationen, Filme und vieles weitere bilden ein klare Position gegen Sanktionen allgemein ab.
Das Geschehen um "den gekränkten Arbeitsvermittler" und "seine schlimmste Kundin" zeigt einem Beobachter von außen, der SGB-II als Verbrechen bzw. mindestens Mogelpackung auffasst, deutlich, wie treffend berechtigte Kritik gewirkt hat - und wie berechtigt die dazu getätigte Analyse von außen war - selbst wenn dies zu einer Bestrafung ob kleinbürgerlicher Ehrbegrifflichkeiten führt - wo es doch für die Würde des Menschen aufzustehen gilt.
P.s.: so hab ich mich für die Verhandlung angezogen:
Ich bin dem besagten Arbeitsvermittler auf eine bestimmte Weise SEHR DANKBAR - ohne ihn hätte das alles bei weitem nicht SO SICHTBAR werden können!
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., August 03, 2019 at 11:35AM
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