Sobald die Wohnung auch nur ein paar Quadratmeter zu groß ist, zückt das Jobcenter bei Hartz IV Empfängern üblicherweise den Rotstift. Was aber, wenn man getrennt lebt und das Umgangsrecht mit dem Kind bzw. den Kindern wahrnehmen möchte? In dem Fall entscheiden die Umstände, darüber, ob gegebenenfalls Anspruch auf eine größere Wohnung besteht, urteilte das Bundessozialgericht gestern. Generell gelte: Die […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 30, 2019 at 10:18AM