Hartz IV Empfänger, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren oder aus der Familienversicherung ausgeschieden sind, können sich freiwillig gesetzlich versichern. Krankenversicherung ohne Hartz IV Leistungsbezug Besteht kein Anspruch auf Hartz 4, so kommt das Jobcenter nicht für […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, August 13, 2019 at 12:43PM