Hartz IV Empfänger, die vor Leistungsbezug in einer privaten Krankenkasse versichert waren, müssen laut Gesetz auch weiterhin in einer privatisierten Krankenkasse Mitglied bleiben. Sie dürfen nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren bzw. eintreten. Die Rechtslage trifft besonders häufig auf ehemals Selbstständige zu, denen in der Selbstständigkeit nur die private Krankenversicherung zugänglich war. Private Krankenkassen sind dazu verpflichtet einen Basistarif anzubieten, […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, August 08, 2019 at 09:21AM