Eine Mutter mit Hartz IV Bezug wurde vom Finanzgericht zur Rückzahlung von knapp 5200 Euro Kindergeld verurteilt. Sie hatte vor der Familienkasse gegen ihre Mitwirkungspflichten verletzt, weswegen laut Urteil kein Billigkeitserlass gewährt werden müsse. Mutter erhält Rückforderungsbescheid in Höhe von 5160 Euro Der Fall: Eine Hartz IV Empfängerin hat von 2012-2014 regulär Kindergeld für ihren volljährigen Sohn bezogen. Dieses wurde, […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 01, 2019 at 01:41PM