Das SGB II § 2 schreibt vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Das bedeutet auch, dass der erwerbsfähige Hartz IV Empfänger eine ihm zumutbare Arbeitsgelegenheit annehmen muss, wenn sie ihm angeboten wird. Doch was bedeutet „zumutbar“ eigentlich? Zumutbare Arbeit Unter zumutbarer Arbeit versteht man […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, August 22, 2019 at 10:10AM