Hartz IV Leistungsbezieher sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Jobcenter geführt. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen anteilig von ihrem Bruttogehalt Beiträge zur Krankenversicherung inklusive dem individuellen Zusatzbeitrag in die Gesundheitsfonds ein. Aus diesem „Topf“ werden die Behandlungen aller Mitglieder finanziert. Wer übernimmt die Pflichtbeiträge für Hartz IV Empfänger? Bei Hartz […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, August 07, 2019 at 02:00PM