Schafft man es, aus Hartz IV Leistungen noch ein paar Euro beiseite zu legen und sich etwas für Altersvorsorge anzusparen, kann es schnell nach Hinten losgehen. Dies musste auch ein Mann schlussendlich vor dem Bundessozialgericht feststellen, denn das aus Hartz IV angesparte Vermögen wird auf selbige Leistung wieder angerechnet, wenn es die Freibeträge übersteigt. Im vorliegenden Streitfall lebte ein im […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, November 02, 2017 at 02:16PM