Montag, 6. November 2017

Hartz IV: Jobcenter muss Reparatur der Brille zahlen

Deutschlands höchstes Sozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter bei einem Hartz IV Hilfebedürftigen die Kosten einer Brillenreparatur übernehmen muss. Das Jobcenter ist fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Betroffene eine solche Reparatur aus dem Regelsatz bezahlen müssen. Im vorliegenden Fall stand ein 1960 geborener Mann im laufenden Hartz IV Bezug und legte im Juni 2014 dem Jobcenter eine Rechnung über die Reparatur […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 06, 2017 at 01:29PM

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