Dienstag, 7. November 2017

Jobcenter Schnüffelei bei Erwerbslosen und Rechtsauffassung

altonabloggt

Jobcenter schnüffeln gerne mal Erwerbslosen im Internet hinterher. Das ergab u.a. eine Recherche des „Correctiv Netzwerkes“ bereits 2015. Hierbei beriefen sie sich auf ein jährliches Branchentreffen der kommunalen Jobcenter-Chefs in Berlin.

„In einigen Fällen wurden nach der Schnüffelei in sozialen Netzwerken Gelder gestrichen“, so Correctiv.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses verneint und verbietet eine unkoordinierte Spionage durch die Mitarbeiter. Ich selbst werde immer wieder mit ähnlichen Fällen konfrontiert und weite dieses noch aus. Sind nicht nur soziale Netzwerke betroffen, so gibt es auch Jobcenter-Recherchen auf privaten Webseiten von Erwerbslosen. Gerade hier kommt es dann vor, dass durch die Jobcenter die Vermutung angestellt wird, dass die oder der Betroffene eine selbstständige Tätigkeit ausübe und aufgrund dessen aufgefordert wird einen Nachweis über das Einkommen einer selbstständigen (EKS) Tätigkeit vorzulegen.

Einfach ausgedrückt stellt diese Internetrecherche nichts anderes dar, als dass die Jobcenter ins Blaue hinein Vermutungen aufstellen und Leistungsberechtigte damit konfrontieren…

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Quelle: via @Norbertschulze, November 07, 2017 at 04:02PM

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