Dienstag, 31. Januar 2017
Aus für Straßenmusik in der Spitalerstraße?
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 31, 2017 at 03:52PM
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Die Zacken kommen weg!
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 31, 2017 at 01:53PM
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Obdachlose bei Feuer verletzt
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 31, 2017 at 01:25PM
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Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe steigt
Zum 1. April 2017 steigt im SGB XII der Freibetrag für Vermögen für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft nach § 19 SGB XII leben. Die Vermögensfreigrenze wird von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person angehoben. Für jede weitere Person, die unterhalten wird, besteht ein Freibetrag von 500 Euro. Letzteres betrifft insbesondere Kinder in Einstandsgemeinschaften.
5000 Euro gelten dann als kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, von deren Einsatz und Verwertung die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf.
Die Erhöhung der Vermögensfreigrenzen gilt für alle Leistungsberechtigte im SGB XII unabhängig von der Art ihres Bedarfs. Damit gelten die neuen Vermögensschongrenzen auch für Bezieher von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe.
In Härtefällen gelten bereits jetzt die neuen Vermögensschonbeträge
Diese Regelung zum Vermögensfreibetrag gilt ab dem 1.4.17. In Härtefällen kann die neue Regelung aber jetzt schon angewendet werden. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums hervor. Das bedeutet: Im Rahmen der bestehenden Härtefallregelungen im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Neuregelung ist es gerechtfertigt, bestehenden Vorschriften insoweit großzügig auszulegen, dass bereits bei Erstanträgen ab dem 1. Januar 2017 die sich aus der vorgesehenen Anhebung der Schonvermögensgrenzen ergebenden Beträge angewendet werden. Im Einzelfall kann folglich § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII angewandt werden. Nach diesem Paragrafen ist Vermögen nicht einzusetzen, soweit es für den Betroffenen eine Härte darstellen würde. Der Einsatz eines Barvermögens, das im Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung (1. April 2017) der Höhe nach zwischen dem bisher geschützten Barvermögen von 2.600 und dem zukünftig zu schützenden Barvermögen von 5000 Euro liegt, dürfte eine Härte i. S. des § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellen.
Hintergrund: Bundestagsbeschluss zum Vermögensfreibetrag
Der Bundestag hatte am 1. Dezember 2016 beschlossen (Entschließungsantrag, BT-DS 18/10528, S. 5) den allgemeinen Vermögensfreibetrag für Barvermögen in der Sozialhilfe zu erhöhen. Das Bundesarbeitsministerium setzt den Beschluss um. Hierzu ist eine Ministerverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Der Bundestag hatte wie folgt argumentiert: „Die für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen vorteilhaften Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Einkommen- und Vermögensheranziehung in der Eingliederungshilfe …. sind für Menschen mit Bezug von existenzsichernden Leistungen bedeutungslos. Das gilt insbesondere für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die auch zukünftig auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sein werden.“ Der Bundestag hält es daher für erforderlich, „neben der Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe auch den Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe anzuheben.“
Keine Änderung bei Hartz 4
Diese Änderungen betreffen nicht die Vermögensfreigrenzen bei einem Bezug von Arbeitslosengeld 2. Für Hartz 4 Bezieher gelten also weiter die bisherigen Freibeträge.
Der Beitrag Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe steigt erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 31, 2017 at 10:18AM
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Montag, 30. Januar 2017
1500 neue Unterkünfte für Wohnungslose
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 30, 2017 at 02:31PM
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Sonntag, 29. Januar 2017
Weg vom Fenster [Filmtipp]
Einige Monate nach seinem Psychiatrieaufenthalt sollte der ehemalige Geschäftsführer Matthias N. im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme in einem Integrationsbetrieb Mineralwasser in Gläser abfüllen und Eiswürfel dazu geben. Er stand vor den Gläsern und war völlig überfordert mit der Entscheidung, wieviele Eiswürfel er nun in jedes Glas geben sollte.
Die Anekdote aus dem Dok-Film «Weg vom Fenster» zeigt eindrücklich, wie schwer eine Erschöpfungsdepression (im Volksmund häufig als «Burnout» bezeichnet) die Leistungsfähigkeit der Betroffenen beeinträchtigen kann.
Der Filmemacher Sören Senn hatte ursprünglich die Idee, einen von einer Erschöpfungsdepression betroffenen Menschen während seiner Erkrankung und auf dem Gesundungsweg zu begleiten. Während der Recherche stellte er jedoch fest, dass eine direkte Begleitung nicht möglich ist, da Betroffene in der akuten Krankheitsphase überhaupt keine Kapazitäten haben, um an einem Filmprojekt mitzuwirken.
Deshalb lässt Senn seinen Protagonisten Matthias N. rückblickend (und sehr reflektiert) erzählen, wie es zu seinem Burnout kam und wie er zwei Jahre brauchte, um über verschiedene Stationen und Umwege wieder in die Arbeitswelt zurückzufinden.
Der Film ist dort besonders stark, wo Matthias N. an den Originalschauplätzen über seine damalige Gefühlslage erzählt. Wie demütigend er es beispielsweise empfand, als ehemaliger Manager in einer geschützten Werkstätte Hölzchen in WC-Rollen zu stecken. Wie wütend ihn das machte und wie schwer es ihm fiel, sich einzugestehen, dass er nicht in der Lage war, mehr zu leisten.
Bei den Szenen, in denen Gespräche mit Fachpersonen der IV (re)inszeniert werden, beschleicht einem hingegen zuweilen das Gefühl, einen Imagefilm der IV-Stelle Bern anzuschauen. Alle haben wahnsinnig viel Verständnis, niemand setzt Druck auf, Länge und Kosten der Eingliederungsmassnahmen spielen scheinbar keine Rolle und für Matthias N. wird ein Praktikumsplatz gefunden, der exakt auf seine beruflichen Vorkenntnisse zugeschnitten ist.
Trotzdem: Eindrücklich und sehenswert.
Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel
Quelle: via @ IVInfo, January 29, 2017 at 05:50PM
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Freitag, 27. Januar 2017
Zacken gegen Trinker am Hauptbahnhof
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 27, 2017 at 02:23PM
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Donnerstag, 26. Januar 2017
Obdachlos am Spreeufer in Berlin
politiker mit direkten blick auf ihre „leistung“ und doch feiern sie ihre erfolge?
merkel – deutschland geht es gut?
YouTube Sandra Breunig
links zum Thema – aktuell
Wintereinbruch: Die kalte Not der Obdachlosen in Berlin
Helfer über Obdachlosigkeit in Berlin „Ein Bier kann Leben retten“
blogbeitrag Obdachlos! Sagt, was geschieht mit Jenen?
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epilog:
„Ein politisches System, das dem Untergang geweiht ist, tut instinktiv vieles, was diesen Untergang beschleunigt.“
Jean Paul Sartre
Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: berlin, obdachlos
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Mantovan, January 26, 2017 at 09:18AM
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Hartz 4 Behörde muss Kosten für Brillenreparatur tragen
Reparaturkosten einer Brille können einen Hartz IV Sonderbedarf i. S. d. § 24 Abs.3 S. 1 Nr. 3 SGB II darstellen. Das entschied vor kurzem das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 14.12.2016, Az: L 13 AS 92/15). Dem im Januar 2017 bekannt gewordenen Urteil des LSG lag der Fall eines Klägers zugrunde, der vom Jobcenter die Erstattung von Kosten für eine Brillenreparatur in Höhe von 110 Euro begehrte.
Jobcenter lehnte Reparaturkosten für Brille ab
Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten für die Brille ab. Die Begründung lautete, die vom Kläger beantragte Sonderleistung sei durch den gewährten Regelbedarf (Regelsatz) abgedeckt. Sie stelle keinen unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar.
Der Kläger erhob Widerspruch und erklärte dort, die Bedarfe für Reparaturen von therapeutischen Geräten seien nicht vom Regelbedarf erfasst. Zudem liege ein unabweisbarer Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II vor.
Landessozialgericht: Brillenreparatur nicht vom Regelsatz erfasst
Das Landessozialgericht gab der Klage statt. Es verneinte allerdings einen Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II. Diese Bestimmung setzt einen laufenden Bedarf voraus. Reparaturkosten für Brillen stellen jedoch, so das LSG, typischerweise gerade keinen laufenden Bedarf dar. (So entschied auch schon das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 7. August 2014 – L 7 AS 269/14 – juris Rn. 34 ff.)
Das Landessozialgericht sah den Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten für die Bille aus § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und S. 2 SGB II gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift sind bestimmte Bedarfe nicht vom Regelbedarf bzw. Regelsatz umfasst. Es handelt sich um Bedarfe für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Leistungen für diese Bedarfe müssen vom Jobcenter gesondert erbracht werden. Anspruchsvoraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigt. Oder dass er den Bedarf nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken kann, vgl. § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II.
Anschaffungskosten für Brille im Regelbedarf enthalten
Die Vorschrift deckt also nur die Reparatur, nicht die Anschaffung eines therapeutischen Geräts. Für die Anschaffung einer Brille kann somit keinesfalls eine gesonderte Leistung erbracht werden.
Die Frage sei also, ob Brillen unter den Begriff der therapeutischen Geräte oder Ausrüstungen fallen. Dafür sei wesentlich, ob derartige Kosten bereits im Regelsatz berücksichtigt werden.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts finden sich weder im Gesetzeswortlaut noch in der Gesetzesbegründung Hinweise darauf, dass auch die Kosten für Brillenreparaturen vom Regelbedarf erfasst werden.
Brillen sind, so das LSG, unter den Begriff der „therapeutischen Geräte und Ausrüstungen“ zu definieren. Die hierauf entfallenden Bedarfe werden nicht vom Regelbedarf erfasst. Das LSG verweist auch auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regelungen wie § 24 SGB II über gesondert neben dem Regelbedarf als Zuschuss zu erbringende Leistungen verfassungskonform auszulegen sind. Diese verfassungsgemäße Auslegung ist notwendig, soweit es aufgrund der Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung der existenzsichernden Bedarfe fehlt.
Ausdrücklich angeführt hat das BVerfG , dass eine Unterdeckung entstehen könne, wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden könnten noch anderweitig gesichert seien (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 – juris Rn. 116; 120).
Brillenreparatur muss wirtschaftlich sein
Der Kläger habe also dem Grunde nach einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reparatur der Brille. Der Höhe nach ist der Anspruch unter Berücksichtigung des Gebots der Wirtschaftlichkeit auf das medizinisch Notwendige begrenzt.
Eine Entspiegelung von Brillengläsern sei dagegen in aller Regel nicht medizinisch notwendig (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 – B 3 KR 21/15 R – juris). Daher ist vom Rechnungsbetrag i.H.v. 110 € der auf die Entspiegelung entfallende Betrag i.H.v. 44 € abzuziehen, so dass sich der Erstattungsanspruch des Klägers auf 66 € beläuft.
Der Beitrag Hartz 4 Behörde muss Kosten für Brillenreparatur tragen erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 26, 2017 at 09:24AM
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Mittwoch, 25. Januar 2017
Meine Antwort auf die fristlose Kündigung meiner göttlichen Wohnung
Ich bin übrigens schon auf den Moment gespannt, wo mir der kapitalistische Wolf im evangelischen Schafspelz wegen meiner Veröffentlichungen „Vertrauensbruch“ vorwerfen wird.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Retweeter, January 25, 2017 at 04:14PM
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Soziales Zentrum in den City-Hof?
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 25, 2017 at 04:44PM
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Zwei weitere Obdachlose vermutlich erfroren
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 25, 2017 at 03:43PM
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Dienstag, 24. Januar 2017
Veranstaltung zum SGB VIII 21.2.17 Berlin
Liebe Kolleg_innen,
seit Monaten gibt es immer wieder neue Informationen zum Gesetzesvorhaben rund um das SGB VIII. Für Fachkräfte und Akteure gibt es wenig bis keine Foren zur Auseinandersetzung und zum Austausch. Deshalb laden wir ein:
Fachveranstaltung
(D)Reformierung der Kinder und Jugendhilfe?
Information- Austausch-Kritik zur geplanten SGB VIII Novellierung
Am Dienstag, den 21. Februar, von 18.30 -21.30Uhr,
Ort: JugendKulturZentrum PUMPE
Lützowstr.42, 10785 Berlin
Einführungsvortrag von Prof. Dr. Holger Ziegler und Vertiefung zu einzelnen Aspekten in Fachgruppen sind geplant. Weitere Informationen und Ablauf finden Sie (in Kürze) unter:http://buendnis-jugendhilfe.de/sgb-viii/
Mit kollegialen Grüßen,
- Bündnis für Kinder- und Jugendhilfe, für Professionalität und Parteilichkeit
- DBSH Berlin
- Unabhängige Forum für kritische Soziale Arbeit
- ver.di Berlin
Um Anmeldungen zur besseren Planbarkeit wird gebeten: h.wolf@dbsh-berlin.de
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Einmischen.info, January 24, 2017 at 01:45PM
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Jobcenter muss Schüler Computer aus Hartz 4 finanzieren
Das Sozialgericht Cottbus hat mit Urteil vom 13.10.2016 unter dem Az. 42 AS 1914/13 entschieden, dass die Kosten für einen einmalig anzuschaffenden internetfähigen PC für einen Schüler, dessen Eltern Hartz 4 Leistungen beziehen, im Wert von 350 EUR im Rahmen der Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II im Rahmen eines Zuschusses vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Das SG Cottbus begründet sein Urteil folgendermaßen:
Die Schulbildung sei ein andauernder langer Zeitraum, der PC deswegen eine längerfristige Bedarfslage und daher „ohne Zweifel“ ein laufender Bedarf. Der Preis sei unabweisbar und das BVerfG habe darauf hingewiesen, dass zusätzliche existenznotwendige Bedarfe neben dem Regelbedarf zu erbringen seien.
Computer für Schüler im Hartz 4 Bezug notwendig
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin und ihre Tochter beziehen seit Jahren Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4). Die Tochter besucht ein Gymnasium und wir dort voraussichtlich in zwei Jahren das Abitur ablegen. Auf diesem Gymnasium werden die Hausaufgaben von der Schule ins Internet gestellt, die Schüler müssen sie herunterladen, erledigen und das Ergebnis wieder auf die Internetseiten der Schule hochladen. Zudem werden auch ganze Lehrgänge vollständig online angeboten; in diesem Fall wird der Computer für die gesamte Schulzeit benötigt.
Die Klägerin verfügt über einen PC, benötigt diesen jedoch für ihre eigene berufliche Tätigkeit und kann ihn ihrer Tochter deshalb nicht überlassen.
PC ist Mehrbedarf
Die Urteilsgründe des Sozialgerichts stellen auf eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II ab. Nach dessen Satz 1 erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Mehrbedarf, sowie ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Unabweisbar sei der Hilfebedarf, wenn er nicht durch Dritte oder durch Einsparungen finanziert werden könne. Das Bundesverfassungsgericht habe schon darauf hingewiesen, dass mit dem Regelsatz nicht alle Bedarfslagen erfasst seien. Ein internetfähiger Computer sei nach Auffassung des Sozialgerichts ein Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 S. 1 SGB II. Der Bedarf für den PC sei unabweisbar, weil er nicht durch Zuwendungen Dritter oder Einsparmöglichkeiten aus dem Regelbedarf gedeckt werden könne. Ein Computer im Wert von 350 Euro falle nicht unter einen durchschnittlichen persönlichen Schulbedarf, der nach § 28 Abs. 3 SGB II bei Schülern in Höhe von insgesamt 100 Euro berücksichtigt wird. Hierunter fielen hauptsächlich zum Verbrauch bestimmte Schreib-, Rechen und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner, Hefte und Mappen. Von diesem durchschnittlichen Bedarf für Schreibmaterialien wichen die Kosten für die Anschaffung eines Computer so erheblich ab, das auch durch Einsparungen in vorangegangenen und nachfolgenden Zeiträumen der Schulbedarf nicht ausgeglichen werden könne.
Der Beitrag Jobcenter muss Schüler Computer aus Hartz 4 finanzieren erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 24, 2017 at 09:32AM
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Montag, 23. Januar 2017
Obdachlos! Sagt was geschieht mit Jenen?
Obdachlose
die draußen im Schneesturm weilen. …
Die sich am Beton anlehnen,
mit Tauben sich das Essen teilen.
Kein Schutz vor Minusgraden,
abgemagert knurrend der Bauch.
Groß der seelische Schaden,
genau wie am Körper auch.
Engel werden zu Zeugen,
wie achtlos wir doch sind.
Uns weder krümmen noch beugen,
wir Menschen taub und blind.
Heute rieselnd‘ heilender Schnee,
der Beton wird leicht erwärmt.
Ist das der Zauber einer Fee,
von der Antwort sind wir weit entfernt.
Obdachlose im Winter: Die neue soziale Kälte
Etwa jeder Zehnte findet nicht mehr die Kraft, dann auch noch seine Wohnungsprobleme zu bewältigen.
Auch Bernd geriet nach dem Tod seiner Freundin in Mietrückstand. Thomas, der jeden Abend ebenfalls seinen Schlafsack ausrollt, verlor den Job, das warf den Ingenieur aus der Bahn. Ben ist eher der Glaube an die Welt und die Gerechtigkeit abhanden gekommen, er nennt sich selbst einen „Riesenanarchisten“ und hat sein Lager passend dazu an der U-Bahnstation aufgeschlagen, die „Münchener Freiheit“ heißt. Es sind Bäcker und Nachrichtentechniker, Betriebswirte und Theaterwissenschaftler, die unter Münchens Brücken und in den Unterführungen leben oder trotz des kalten Winterwetters in Haus- und Geschäftseingängen nächtigen.
Obdachlose im Winter: Die neue soziale Kälte
aktuell zum Thema
Skandal: 289 wohnungslose Menschen erfroren: Fraktion DIE LINKE …
blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=obdachlos
persönliche Gedanken aufgelesen –
Meist schauen wir auf die Zahlen, die steigen und steigen, es bleiben aber Statistiken.
Den Blick auf die einzelne Menschen dagegen hält kaum jemand aus, da si…nd die schwangeren Frauen, die Jugendlichen, die verwirrten Alten, die Versehrten in Rollstühlen, die Murmler, die Verfolgten, die mit gebrochenem Mut und Vertrauen…
DIE NEUE HERZLOSIGKEIT.
Menschen sterben mitten unter uns und die soziale Kälte hält unsere Herzen fest umschlossen. (dieter puhl)
Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: obdachlos
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Mantovan, January 23, 2017 at 06:59PM
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Samstag, 21. Januar 2017
«Grundeinkommen stellt Gesellschaft vom Kopf auf die Füße»
Interview mit Götz Werner im Standard: «Grundeinkommen stellt Gesellschaft vom Kopf auf die Füße» Aus dem Interview: STANDARD: Ist der Druck, sich eine Existenz aufbauen zu müssen, für viele nicht Anreiz, Neues zu schaffen? Mit sicherer finanzieller Basis geht es ja nur noch um mehr oder weniger, statt um alles oder nichts. Würde Unternehmergeist…
Der Beitrag «Grundeinkommen stellt Gesellschaft vom Kopf auf die Füße» erschien zuerst auf grundeinkommen.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Grundeinkommen.ch, January 21, 2017 at 11:50AM
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Freitag, 20. Januar 2017
Kein Geld: Traunsteinerin (56) schläft nächtelang im Auto
Rosenheim – Aufgrund einer fehlenden amtlichen Zulassung wurde die Polizei auf einen Ford Galaxy aufmerksam. Wie sich heraustellte ist die Besitzerin mehr oder weniger wohnhaft in ihrem Fahrzeug, da sie sich keine Wohnung leisten kann.
Die Fahrerin, eine 56-jährige Frau aus dem Raum Traunstein gab an, dass sie zur Zeit über kein Einkommen verfügt und sich deshalb die Versicherung nicht mehr leisten kann, dies sei auch der Grund warum sie aktuell ohne festen Wohnsitz ist und meistens im Auto übernachtet, bei Gelegenheit aber auch bei Bekannten oder Freunden.
Die Ermittlungen ergaben auch, dass sie vor ein paar Tagen im Raum Kiefersfelden einen nicht unerheblichen Geldbetrag in einer Gaststätte unterschlagen hat.
Im Zuge der weiteren Sachbearbeitung wurde ebenso festgestellt, dass sie von der Staatsanwaltschaft Rosenheim mit einer Fahndungsnotierung gesucht wird. Die Frau erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Unterschlagung.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim
Quelle: rosenheim24.de
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Quelle: via @Norbertschulze, January 20, 2017 at 09:46PM
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Donnerstag, 19. Januar 2017
Ähnlich viele Obdachlose wie im Vorjahr
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 19, 2017 at 03:12PM
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Mittwoch, 18. Januar 2017
Die Traumgalerie eröffnet
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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 18, 2017 at 03:28PM
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Urlaub darf auch schwierigen Hartz IV Beziehern nicht verweigert werden
Auch „problematische“ Hartz-IV-Bezieher haben einen Anspruch auf Urlaub. Das Jobcenter darf diesen Leistungsempfängern, die sich nicht an alle im SGB II vorgesehenen Regeln halten, nicht die Zustimmung für Urlaub verweigern und die Regelverstöße als Grund hierfür anführen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil vom 16. 12.16 unter dem Az Az. S 19 3947/16 entschieden.
Anspruch auf Urlaub für ALG-II-Bezieher
Grundsätzlich haben auch Langzeitarbeitslose einen Anspruch auf Urlaub. In dieser Zeit müssen sie keine Bewerbungen schreiben. Untersagt werden kann der Urlaub vom Jobcenter nur, wenn er die Eingliederung gefährden würde. Dagegen ist die Urlaubsverweigerung kein Sanktionsmittle. Das Jobcenter ist also nicht berechtigt, Urlaub zu verweigern, wenn der Hartz-IV-Bezieher sich in der Vergangenheit nicht regelkonform verhalten hat. Urlaubsverweigerung ist somit keine Sanktion.
Im zu entschiedenen Fall des Sozialgerichts Dortmund ist das Jobcenter verpflichtet worden, dem klagenden Langzeitarbeitslosen Hartz IV für den Zeitraum seines dreiwöchigen Urlaubs zu zahlen. Für die Urlaubszeit hatte das Jobcenter dem Kläger, der seit 2005 Leistungen bezieht, also seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze, ursprünglich die Zustimmung verweigert und das Arbeitslosengeld II gestrichen. Als Grund für diese Entscheidung führte das Jobcenter an, dass in dieser Zeit eine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit bestanden und sich der Mann in der Vergangenheit als schwierig erwiesen habe; er habe gegen Regeln verstoßen. Zudem habe er mit Anwalt oder Klage gedroht.
Urlaubsverweigerung kein Sanktionsgrund
Das Sozialgericht folgte der Begründung des Jobcenters nicht. Insbesondere dürfe der Leistungsempfänger nicht dadurch sanktioniert werden, dass ihm die Zustimmung zum Urlaub verweigert werde. Dies sei im Rahmen des SGB II sachfremd. Urlaub dürfe einzig und allein dann verweigert werden, wenn der Betroffene in der Zeit seines Urlaubs eine konkrete Chance auf Eingliederung verpassen würde. Allein entscheidend sie, ob die Ortsabwesenheit die berufliche Eingliederung beeinträchtige oder nicht. Nur wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten sei, dürfe der Urlaub verweigert werden.
Das sei im Fall des klagenden Hartz-IV-Beziehers nicht ersichtlich. Für den Kläger habe zwar die Verpflichtung bestanden, pro Monat sechs Bewerbungen zu versenden und im Monat seines Urlaubs seien noch zwei Bewerbungen offen gewesen. Dies sei aber unerheblich, so das Sozialgericht Dortmund. Der Urlaubsanspruch eines Hartz-IV-Beziehers wäre ausgehöhlt, wenn das Jobcenter allein aufgrund zweier offenen Bewerbungen davon ausgehe, dass eine Möglichkeit der Eingliederung in Arbeit bestehe und deswegen den Urlaub versage.
Der Beitrag Urlaub darf auch schwierigen Hartz IV Beziehern nicht verweigert werden erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 18, 2017 at 05:08AM
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Dienstag, 17. Januar 2017
Obdachloser vermutlich erfroren
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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 17, 2017 at 12:28PM
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Diakonie und Caritas fordern Abschiebestopp
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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 17, 2017 at 12:18PM
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Flexirente bringt Erleichterungen beim Zuverdienst für Rentner
Ab dem 1. Juli 2017 kommt die Flexirente. Damit können Frührentner, also Empfänger vorzeitiger Altersbezüge, unkomplizierter einen Nebenjob annehmen.
Hinzuverdienst nach alter Rechtslage
Bislang war es abhängig vom Alter, wie viel man hinzuverdienen durfte. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze darf belieb viel dazuverdient werden. Davor gibt es feste Grenzen. Nach diesen Regeln durfte ein Rentner zu seiner Rente 450 Euro im Monat und zweimal im Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen. Wenn er mehr verdiente, erhielt er lediglich eine Teilrente. Für diese Teilrente gab es auch eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell berechnet wurde. Wurde diese überschritten, so konnte die Rente stark gemindert oder sogar ganz entfallen.
Rechtslage ab dem 1. Juli 2017
Ab dem 1. Julie 2017 gilt die neue Flexirente. Arbeitnehmer sollen so flexibler aus dem Berufsleben ausscheiden können. Die neu eingeführte Teilrente kann mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. So soll ein Anreiz geschaffen werden, länger zu arbeiten. Die festen Hinzuverdienstgrenzen fallen weg. Stattessen gilt folgende Regel: Wird ab einem Alter von 63 Jahren eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, so werden 40 Prozent des Betrages, der über den 6.300 Euro liegt, von der Rente abgezogen.
Jedoch ist der rentenneutrale Hinzuverdienst nach oben gedeckelt. Wer mit der Teilrente und dem Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.
Witwenrenten
Oft wird gefragt: Gilt die Flexirente auch für Witwenrenten? Das ist zu verneinen. Für Witwenrenten gibt es eigene Anrechnungsregeln. Dort wird ausgerechnet, was ein Witwenrentner an eigenem Einkommen hat, einschließlich der eigenen Rente und dem Nebenverdienst. Für das gesamte Nettoeinkommen gilt ein Freibetrag von 884 Euro monatlich. Das diesen Freibetrag übersteigende Nettoeinkommen wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Urlaubs. Und Weihnachtsgeld zählen für die Zuverdienstregelungen mit. Andernfalls könnte es sein, dass Arbeitgeber und Rentner laufenden Arbeitsverdienst als anrechnungsfreie Eimalzahlungen zu deklarieren.
Flexirente ab 65 Jahren
Gefragt wird: Gelten die flexiblen Hinzuverdienstmöglichkeiten auch beim Renteneinstieg mit 65 Jahre? Das ist zu bejahen, z.B. wenn Berufstätige tatsächlich mit dem 65. Lebensjahr in Altersrente wollen. Dann handelt es sich auch um eine vorzeitige Rente. Hintergrund: Wer im Jahr 2017 die 65er Regelaltersrente abrufen will, muss warten, bis er 65 Jahre und sechs Monate alt ist. Ab dann kann er unbegrenzt hinzuverdienen. Mit jedem weiteren Jahr verschiebt sich diese Grenze um einen Monat nach hinten.
Erwerbsminderungsrenten
Gilt die Flexirente auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten? Die Antwort lautet: nein. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einem Beruf nachzugehen. Das gilt besonders für die Vollrentner. Es gilt dort nach wie vor die Beschränkung auf 450 Euro Zuverdienst im Monat und auf zweimal 900 Euro im Jahr.
Bezieher einer Teilrente wegen Erwerbsunfähigkeit haben bessere Möglichkeiten, noch etwas hinzuzuverdienen. Die Höhe hängt von den vor Rentenbeginn erzielten Einkünften ab und wird individuell berechnet.
Der Beitrag Flexirente bringt Erleichterungen beim Zuverdienst für Rentner erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 17, 2017 at 05:31AM
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Montag, 16. Januar 2017
Ich sehe Mistgabeln
Offener Brief des US-Milliardärs Nick Hanauer an seine reichen Freunde
Deutsche Übersetzung
Sie kennen mich wahrscheinlich nicht aber ich bin einer dieser 0,01% stolzen und uneinsichtigen Kapitalisten. Ich habe etwa 30 Unternehmen in unterschiedlichen Branchen mitbegründet und finanziert. Vom Nachtclub bis zu Amazon.com. Dann gründete ich AQuantive, ein Internet Werbeunternehmen, welches im Jahr 2007 von dem Softwarehersteller Microssoft für etwa sechs Milliarden US-Dollar übernommen wurde. In Bar. Meine Freunde und ich besitzen eine Bank. Ich sage Ihnen dass, weil ich in vielerlei Hinsicht nicht anders bin als Sie. Wie Sie, habe ich einen Blick auf Wirtschaft und Kapitalismus. Und für meinen Erfolg führe ich ein Leben, von dem 99,9% der Amerikaner nicht einmal zu träumen wagen. Ich besitze viele Häuser, ein eigenes Flugzeug usw, Sie wissen schon wovon ich rede.
Im Jahr 1992 verkaufte ich Polster und Betten in meinem Familienbetrieb „Pacific Coast Feather Company“, zu einer Zeit wo das…
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Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Mantovan, January 16, 2017 at 05:24PM
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