Freitag, 11. Dezember 2015

Unsichtbare Hände, Sklaverei heute

Sklaverei ist heute erschreckend aktuell und weltweit ein boomendes Geschäft, denn ohne Sklavenarbeit wäre ein Großteil unsere Produkte, die wir im Alltag konsumieren erheblich teurer. 

Offiziell ist die Sklaverei in der ganzen Welt abgeschafft. Doch diese Abschaffung existiert nur auf dem Papier. Formen moderner Sklaverei sind politische Gefangenschaft, Kinderarbeit, Rekrutierung von Kindersoldaten sowie die klassischen Formen der Leibeigenschaft und wirtschaftlichen Ausbeutung.



Der renommierte Sklavenexperte Professor Kevin Bales von der University of Roehampton in London rechnet mit ca. 27 Millionen klassischen Sklaven weltweit. Neuere Schätzungen sprechen von 35 Millionen. Dazu kommen laut Hilfsorganisationen mehr als 100 Millionen Menschen, die in sklavereiähnlichen Verhältnissen leben.

Die Wenigsten vermuten, dass Produkte, die sie in Supermärkten und Warenhäusern kaufen, direkt oder indirekt aus einer Sklavereikultur stammen. In Wirklichkeit ist es aber so. Kevin Bales erklärt:
"Sklaven in Pakistan haben möglicherweise die Schuhe gefertigt, die Sie tragen, und den Teppich gewirkt, auf dem Sie stehen. Sklaven in der Karibik könnten dafür gesorgt haben, dass in Ihrer Küche die Zuckerdose gefüllt ist und Ihre Kinder Spielzeug haben. In Indien wurde vielleicht das Hemd genäht, das Sie am Leib tragen, und der Ring an Ihrem Finger poliert. Lohn erhalten diese Menschen dafür keinen. Auch indirekt spielen Sklaven eine Rolle in Ihrem Leben. Sie haben die Ziegel für die Fabrik gebrannt, in der Ihr Fernsehapparat angefertigt wurde. In Brasilien haben Sklaven die Holzkohle hergestellt, mit der man den Stahl für die Federung Ihres Autos und die Schneide Ihres Rasenmähers härtete. Sklaven haben den Reis angebaut, von dem die Frau sich ernährt, die den wunderschönen Stoff für Ihre Vorhänge gewebt hat.

Ihr Effektenportefeuille und Ihre Lebensversicherung werden von Unternehmen verwaltet, die Aktien von Firmen besitzen, die in den Entwicklungsländern Sklaven für sich arbeiten lassen. Sklaven halten Ihre Kosten niedrig und steigern die Rendite Ihrer Anlagepapiere."
Die Liste von Bales lässt sich beliebig fortsetzen. Ob Smartphones, Playstation, Baumwolle oder Kakao. Die Elfenbeinküste ist der größte Kakaoproduzent der Welt. Rund 80% des Kakaos der Schokolade, die in europäischen Supermärkten verkauft wird, stammt von dort. Geerntet von Kindersklaven. Laut einem UNICEF -Bericht sollen in Westafrika pro Jahr rund 200 000 Kinder verschleppt werden. Viele davon in Sklaverei. Doch Sklaverei ist nicht nur ein Problem ferner Armutsregionen, es gibt sie auch in Deutschland. Heike Raabe vom Projekt Zwangsarbeit des Berliner Instituts für Menschenrechte weiß:
"Menschenhandel findet in Deutschland statt unter den Augen der Öffentlichkeit und hinter einer legalen Fassade. Also Betroffene haben zum Teil sogar ganz legale Papiere, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitspapiere. Sie arbeiten auf öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen, wie Baustellen oder in Betrieben."
War es früher vor allem Zwangsprostitution, so stoßen Ermittler heute immer öfter auf Sklaverei-Verhältnisse im Industrie - und Dienstleitungssektor. In der Fleisch verarbeitenden Industrie, in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in asiatischen Massagesalons und Nagelstudios. Die Strukturen ähneln der Zwangsprostitution. Falsche Versprechungen. Die Papiere werden ihnen genommen. Sie werden mit Gewalt bedroht. Fliegen sie auf, werden sie abgeschoben und durch neue Sklaven ersetzt.

Der deutsche Rechtsstaat fühlt sich nicht zuständig. Allzu schnell wird die Schuld dem Verbraucher zugeschrieben, der in seiner "Geiz-ist-geil" -Kultur scheinbar der Nutznießer moderner Sklaverei sei. Sklaverei ist weltweit geächtet und verboten, aber die Zahlen der Sklaven steigen trotzdem weiter. Es ist vor allem ein politisches Problem. Die USA verabschiedeten bereits unter Bill Clinton ein Gesetz, das Ländern, die nicht aktiv gegen Sklaverei vorgehen, mit Sanktionen drohte. Angeprangert wurden aber nur politisch unliebsame Regierungen. Sanktionen gegen Japan, das nichts gegen die rund 120.000 Sexsklavinnen im Land unternimmt oder die Vereinigten Arabischen Emirate, die als strategischer Partner zählen, wurden abgelehnt.

Auch hierzulande mangelt es an politischem Willen. Das Bundeskabinett hat erst im Juni 2011 den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Nach sechs Jahren Beratungen. Denn bereits 2005 waren alle EU Länder aufgefordert worden, das Gesetz zu ratifizieren. Zähes politisches Prozedere um die elementarsten Rechte.

Das Gerangel um eine gemeinsame europäische Strategie zur Bekämpfung der Sklaverei hält bis heute an – mit offenem Ende?

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, M. Molli, 3Sat, Youtube

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Donnerstag, 10. Dezember 2015

Düsseldorfer Tabelle 2016 ist online

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neue, ab dem 1. Januar 2016 gültige Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt veröffentlicht.

Erstmals entsprechen die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe dem Mindestbedarf gemäß der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 BGB.

Der Mindestunterhalt wurde durch die Unterhaltsreform vor acht Jahren als zentrale Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder geschaffen. Er richtete sich nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Das ändert sich zum 1. Januar 2016: Dann richtet sich der Mindestunterhalt direkt am Existenzminimum der Kinder aus. Der Betrag wird erstmals zum 1. Januar und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung (Mindestunterhaltsverordnung) festgelegt. Der Unterhalt nach der ersten Einkommensgruppe der „Düsseldorfer Tabelle“ entspricht dem in der Mindestunterhaltsverordnung festgesetzten Mindestunterhalt. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen hierauf auf.

Mehr Kindesunterhalt
Trennungskinder bekommen nach den neuen Tabellensätzen mehr Unterhalt.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem 1. Januar 2016 nach § 1 der Mindestunterhaltsverordnung bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335,00 € statt bisher 328,00 €, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384,00 € statt bisher 376,00 € und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450,00 € statt bisher 440,00 € monatlich.

Kindergeld wird angerechnet
Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2016 für ein erstes und zweites Kind 190,00 €, für ein drittes Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221,00 €. Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Studierende Kinder erhalten mehr
Zum 1. Januar 2016 wird auch der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, angehoben. Er beträgt ab dem 1. Januar 2016 735,00 €, darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300,00 €. Der bisherige Bedarfssatz von 670,00 € war seit dem 1. Januar 2011 unverändert und bedurfte der Anpassung. Der Betrag von 735,00 € orientiert sich an dem Höchstsatz nach dem BAföG, der im Herbst 2016 gleichfalls auf 735,00 € steigen wird.

Nächste Erhöhung 2017
Ab dem 1. Januar 2017 steigt der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe auf 342,00 €, in der zweiten Altersstufe auf 393,00 € und in der dritten Altersstufe auf 460,00 €. Dies wird dann eine erneute Anpassung der Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nach sich ziehen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 10, 2015 at 10:46PM

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Verfassungsklage: Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen

Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen
Schon vor ihrer Einführung hat die neue Abgabe für ARD und ZDF Juristen und Unternehmen auf die Barrikaden getrieben. Nun lässt sie die erste Verhandlung vor einem Landesverfassungsgericht hoffen.


Ein Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr ARD, ZDF und Deutschlandradio in Höhe von 219,66 Euro inklusive 3,90 Euro Mahngebühr. Im kommenden Jahr soll die Abgabe um 48 Cent pro Monat sinken.
Für einen Anwalt könnte es nicht besser laufen: Ein großer Prozess um ein hitzig debattiertes Thema wie den Rundfunkbeitrag garantiert bundesweite Beachtung. “Das hat schon seinen Reiz”, sagt Ermano Geuer. Was das Verfahren für den 29 Jahre alten Juristen aus Passau besonders macht: Er hat selbst geklagt.

Am heutigen Dienstag ab zehn Uhr verhandelt das Bayerische Verfassungsgericht in München über die Klagen von Geuer und dem Drogerieunternehmen Rossmann gegen den seit Anfang 2013 in Deutschland geltenden Rundfunkbeitrag. Geuers Unterlagen füllen einen dicken Aktenordner.

Die Tatsache, dass ähnliche Klagen von den Verwaltungsgerichten in Bremen und Gera bereits abgewiesen wurden, lässt Geuer kalt. “Wenn ein Richter eine Klage ablehnt, hat er die Sache sofort vom Tisch”, sagt der Jurist.

Hätten die Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gehabt, dann hätten sie die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen. “Und so ein Vorlagebeschluss macht viel Arbeit und verlangt dem Richter viel ab.” Da sei es fast verständlich, dass sie die Klagen abgewiesen hätten.

Rossmann zahlt 300.000 Euro
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Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt gegen das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München.

In Bayern dagegen richtet sich die Klage direkt an das Verfassungsgericht. Die sogenannte Popularklage ermöglicht es Privatleuten und Firmen dort, gegen ein bayrisches Gesetz zu klagen, ohne direkt davon betroffen zu sein und ohne den mühsamen Weg durch die Instanzen zu nehmen.

Geuer und Rossmann halten die Rundfunkbeiträge für verfassungswidrig, deswegen wenden sie sich ans Landesverfassungsgericht. “Es geht darum, ob der Gleichheitssatz gewahrt ist und ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um eine versteckte Steuer handelt”, sagt Geuer.

Den neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher, ein Radio oder einen empfangsfähigen Computer hat oder nicht. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt, argumentieren die Gegner. Betriebe mit wenigen Betriebsstätten würden unterproportional wenig zahlen, Betriebe mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Fuhrpark dagegen extrem viel.

Bei Rossmann mit rund 26.000 Beschäftigten und rund 1700 Filialen schlägt die Neuregelung mit einer Verfünffachung des Rundfunkbeitrags zu Buche. “Warum sollte unser Konzern knapp 300.000 Euro im Jahr zahlen für eine Leistung, die niemand in Anspruch nehmen kann? Das ist doch ein schlechter Scherz”, sagt Rossmann-Hausjurist Stefan Kappe. “Würden alle unsere Mitarbeiter unter einem Dach arbeiten, wären jährlich gerade einmal 38.836,80 Euro Rundfunkgebühren fällig.” Es handele sich um eine schwerwiegende Ungerechtigkeit, die im System dieser neuen “Rundfunksteuer” angelegt sei.

Auch Städte hart getroffen
Für Rossmann-Konkurrent dm steigen die jährlichen Rundfunkbeiträge von 94.000 Euro auf 266.000 Euro, bei der Parfumeriekette Douglas von 70.000 Euro auf 393.000 Euro. Bei der Supermarktkette Rewe beträgt der Anstieg fast 1,2 Millionen auf 1,5 Millionen Euro. Die Bahn-Tochter DB Netz zahlt 472.000 statt zuvor 26.000 Euro.

Besonders hart zur Kasse gebeten werden auch viele Städte und Gemeinden. Die Stadt München soll statt 60.000 Euro nun 350.000 Euro zahlen. Und die 225 Kindertagesstätten der Stadt Köln zahlten bislang nur 4.170 Euro für Fernsehen und Radio – und sollen nun 49.000 Euro zahlen.

Diese Inkonsistenzen klagen sowohl Rossmann als auch Geuer an. Um eine versteckte Steuer handele es sich beim Rundfunkbeitrag laut Geuer, weil er – vereinfacht gesagt – nicht für eine konkrete Nutzung erhoben werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Aber zum Erlass einer Steuer fehle den Bundesländern, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2010 unterschrieben haben, die Kompetenz. Auch das mache eine Regelung verfassungswidrig, sagt der Jungjurist.

Wohl keine völlige Abschaffung
Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklagen dagegen für unbegründet. Auch ARD, ZDF und Deutschlandradio berufen sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, der den Rundfunkbeitrag für juristisch unbedenklich hält. Kirchhof verglich den Beitrag mit einer Kurtaxe, die ja auch nicht für eine konkrete Nutzung, sondern nur die mögliche Nutzung eines Angebots erhoben werde.

Die Verwaltungsgerichte in Bremen und Gera folgten dieser Argumentation. Beide wiesen Klagen von Beitragsgegnern ab, die den Rundfunkbeitrag als Steuer ansehen und ihn deshalb für gesetzeswidrig halten. Die Bremer Richter erkannten in der neuen Gebühr einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können.

Hunderte weitere Klagen gegen die neue Rundfunkabgabe sind noch in der Warteschleife. “Die Gerichte warten erst einmal ab, was in meinem Verfahren passiert”, sagt Geuer. Er ist “zuversichtlich”, wolle aber keine Prognose über den Ausgang der Klage wagen.

Dennoch macht der Anwalt den Deutschen keine Hoffnung, dass im Erfolgsfall der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden würde: “Rundfunkgebühren werden weiter fällig.” Doch er hält es für möglich, dass das Verfassungsgericht Vorgaben machen könnte, wie der Rundfunkbeitrag in Zukunft gerechter erhoben werden kann. “Da will ich aber nicht vorgreifen.”

Schweiz hat Modell kopiert
Es gibt auch radikalere Positionen. Etwa die von Anna Terschüren, einer Ökonomin, die bereits in Diensten des Norddeutschen Rundfunks stand. Sie kritisierte in ihrer Dissertation, die sie während ihrer NDR-Zeit verfasst hat, die Ausgaben-Mentalität der Sender. Terschüren hält den Rundfunkbeitrag ebenfalls für eine Steuer. Sie will ihn aber nicht reformieren, sondern abschaffen.

“Es sollte eine verfassungskonforme Finanzierungsform gefunden werden, die die bisherigen Unzulässigkeiten vermeidet”, fordert die Ökonomin. Ihr Vorschlag: Steuerfinanzierung der Sender sowie eine Abkehr von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das möge zwar politisch problematisch oder sogar unerwünscht sein, sei aber besonders wegen der Verfassungskonformität der Finanzierung “dringend vorzuziehen”.

Dabei gilt das in Deutschland heiß umkämpfte neue Modell für die Rundfunkgebühren im Ausland als Erfolg. Zumindest in der Schweiz wird nun auch ein Rundfunkbeitrag nach deutschem Vorbild eingeführt. Das hat der Nationalrat, die große Kammer des Schweizer Parlaments, kürzlich beschlossen. Rundfunkgebühren müssen dort künftig von allen Haushalten und den meisten Firmen gleichermaßen gezahlt werden – unabhängig davon, ob sie über Radio- oder TV-Geräte verfügen.

Die Gebühr beträgt in der Schweiz künftig 400 Franken pro Jahr (knapp 330 Euro). Das sind 62 Franken weniger als bisher gezahlt werden mussten. In Deutschland sind es knapp 216 Euro pro Jahr – also viel weniger als in der Schweiz. “Das ist aber nicht verwunderlich”, sagt Geuer. Die Schweiz sei viel kleiner und müsse zudem auch noch Programme in vier Sprachen senden. Das mache es teurer. Ein Preisvergleich mit Deutschland sei aber nicht möglich.

Beitrag soll 2015 sinken
Unabhängig von Geuers Klage wird der Rundfunkbeitrag im kommenden Jahr gesenkt – um 48 Cent pro Monat. Über den genauen Zeitpunkt wird noch diskutiert. Eine Absenkung zum Jahreswechsel halten Medienpolitiker aber für unwahrscheinlich. Eher werde es der erste April, meldet der “Focus”.
Das hänge mit den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im Spätsommer und Herbst dieses Jahres zusammen. Die neu gewählten Länderparlamente brauchen demnach rund acht Monate, um eine schon von den Ministerpräsidenten beschlossene Absenkung des Runfunkbeitrags formell abzusegnen.
Ein sinkender Beitrag wäre zumindest eine Premiere in der Geschichte der Rundfunkgebühren. Auf die Senkung hatten sich die Länderchefs Mitte März geeinigt. Der Beitrag solle danach bis 2019 stabil bleiben.
Dass überhaupt über fallende Gebühren gesprochen wurde, hat auch mit dem neuen Gebührenmodell zu tun. Nach Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nehmen die Sender bis 2016 rund 1,1 Milliarden Euro mehr ein – und das, obwohl vor der Reform von Aufkommensneutralität gesprochen wurde. Daraufhin hat die KEF eine Senkung um 73 Cent vorgeschlagen.

Nehmen ARD und ZDF noch mehr ein?
Der Spielraum könnte aber noch größer sein, denn ein von den Firmen Rossmann und Sixt – auch der Autovermieter klagt gegen den Rundfunkbeitrag – in Auftrag gegebenes Gutachten sieht “selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung Zusatzeinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro” in der laufenden Beitragsperiode von 2013 bis 2016.

Das Gutachten der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft Dice Consult lässt zudem keinen Zweifel daran, dass die Rundfunkanstalten entgegen anders lautender Beteuerungen von vornherein wussten, dass der neue Beitrag ihnen mehr Geld in die Kassen spülen würde. “Die Frage, ob das hier berechnete erzielbare Aufkommen bei Unterzeichnung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages im Dezember 2010 hätte prognostiziert werden können, ist uneingeschränkt zu bejahen”, schreiben die Autoren der Studie, Justus Haucap und Hans-Theo Normann sowie Beatrice Pagel und Volker Benndorf.

Immerhin haben die Rundfunkanstalten für den Fall noch höherer Einnahmen bereits vorgesorgt. Sollten sich die Beitragseinnahmen besser entwickeln, als von der KEF prognostiziert, werde die KEF diese Mittel finanzbedarfsmindernd auf die nachfolgende Periode übertragen, schreiben die Sender auf der Seite “Rundfunkbeitrag.de“.

http://www.welt.de/wirtschaft/article126149120/Bayerisches-Gericht-koennte-Rundfunkbeitrag-kippen.html

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 10, 2015 at 09:35PM

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Genickbruch von 21.07.2010 mein Zweites Leben Danach

Hallo zusammen

Ich bin Immer noch unglaublich glücklich und dankbar, dass ich den Genickbruch und die anderen Verletzungen überlebt habe ohne Lähmungen.

Doch leider nicht ohne gesundheitlichen Einschränkungen und Schmerzen. Ich bin der Suva dem Unispital Zürich dankbar für alles, was sie für mich getan haben, dass sie an meiner Seite waren und mir geholfen haben in der schwersten Zeit meines Lebens.

Ich dachte, dass es auf der Welt nichts vergleichbares gibt wie in der Schweiz. Das die Institutionen wegweisend sind in Rehabilitation und der Wiedereingliederung. Man muss sich einfach mal in diese Situation hineinversetzen, man ist ein ganz normaler Mensch, geht normal zur Arbeit, verdient gutes Geld und geniest sein Leben, dann hat mann einen Unfall, man bricht - verschiebt sich das Genick, genauer gesagt C1 Jefferson Fraktur, C2 Typ D Alons Fraktur, C4, C5, C6,  Bwk 3, Bwk 5/6, ich kenne die genauen Bezeichnungen nicht auswendig (Ligamente, gerissenen Sternum gebrochen usw. Das Sternum ist bis heute nicht zusammengewachsen (Pseudoarthrose).

Mir hat man nach dem Unfall nicht äusserlich angesehen, dass ich verletzt bin! Erst nach CT, MRI, sah man das Ausmass meiner Verletzungen und sagte mit, dass ich 1000 Schutzengel gehabt haben müsse. Und ich mich nicht mehr bewegen darf. Man wird sofort operiert, bekommt eine Dehnsschraube, dann wacht man auf einer Streckbank auf, auf der man 4 Wochen liegen bleiben muss, damit die Dens-schraube, die leider zu lange war, nicht ins Genick sticht (Chirurgiefehler).

Nach der der Streckbank bekommt man einen Halofixateur, geht in eine Rehabilitation, es wird jede Woche am HALO_FIXATEUR justiert, damit die Wirbelsäule wider einigermassen gerade zusammenwachsen kann. In der Rehaklinik Bellikon musste ich ca. 4 Monate mit dem Halofixateur ausharren, hoffen das alles wider zusammenwächst, damit ich das grosse Angebot der Klinik ohne Fixateur auch richtig ausschöpfen kann. Ich war motiviert! Da kam schon die erste Enttäuschung, als ich den Halofixateur wegbekam war es soweit, ich konnte endlich anfangen mit den richtigen Behandlungen, doch ich hatte das Gefühl das sie mich so schnell wie möglich nach Hause schicken wollten zur Stationäre Behandlung.

Ich fragte mich wieso wollen sie mich Nachhause schicken wen ich erst jetzt vom Angebot der Klinik richtig profitieren könnte. Ich habe mich mit anderen Patienten unterhalten die länger dort waren mit wesentlich  weniger komplexen Verletzungen, und habe sie gefragt wie sie versichert waren  Die meisten Antworteten das sie entweder Haftpflicht oder eine Externe Versicherung haben, ich war leider bei der suva versichert und meine Behandlungen mussten von der suva getragen werden . Ich sah einen Prospekt in Bellikon Jahres…. dort war auf der ersten Seite zu sehen wiviel die Suva von eigenen Versuchung tragen musste und vifiel sie von von fremdversicherten einnahm.

biss dahin hatte ich ein komplett positives Bild  von der Suva und vertraute der Institution.
Es ist schon irgendwie traurig, dass man um jeden Rappen jede Behandlung kämpfen muss. Jahrelang zahlt man brav seine Beiträge, aber wehe, man benötigt mal Hilfe. Es mag richtig sein, dass das Personal der Suva verdammt viel zu tun hat und es viele komplizierte fälle gibt, doch in meinem fall ist das doch nachvollziehbar das ich schmerzen und Einschränkungen habe.

das ich liebend gern arbeiten möchten, aber aufgrund meiner  gesundheitlichen Probleme gar nicht mehr normal arbeiten kann. ich bin immer noch ein positiver mensch hoffe natürlich das ich wider so halbwegs ein normales leben führen kann, und nicht ein Sozialfall bleibe.

als ich dann das erste mal in der Suva Wetzikon beim Kreisarzt auf Visite war fühlte ich das erste mal  das ich nur eine Nummer bin unter vielen war der Arzt ein deutscher befragte mich und machte eine kurze Untersuchung  hebe die Hände bück dich usw. danach sagte er mir das ich wider arbeitsfähig war (obwohl ich erst das tragen der Halskrause langsam minimierte und ich meinen Kopf  nur kurze zeit selber tragen konnte.

Es kam die  ersten Verfügung, Wegen Behauptung von fahrlässiger Selbstverschuldug von der Autoversicherung. die nach eingereichter Beschwerde dann auch wider nach 3 Sozialhilfe Unbegründet Zurückgezogen wurde.Das alles In der Zeit  in der ich die Unterstützung Betreffend Rehabilitation am meisten gebraucht hätte.

So kam ich wieder Aus der Sozialhilfe Raus! Und bekam wieder Tagegelder Von der Suva
Nach Langem Warten in Ungewissheit,  kam Endlich eine Einladung  Medas Untersuchung in Luzern.
Es kam der erste Bericht von der Medas, der eine Integritätsentschädigung  von 50-60% Ergeben hat.
Ich Habe gesehen das es ein Neurologisches chirurgisches  Psychologisches doch kein Orthopädisches Gutachten Darauf gab. Was in meinem Fall am sinnvollsten wäre. Worauf ich wider lange in Ungewissheit warten musste Auf ein ergänzendes Gutachten von einem Orthopäden.

Als ich zum Zweiten mal auf Luzern ging War ein Gewisser Dr. Gröger Der Untersuchende Arzt. Wieder ein Chirurg  kein Orthopäde der im Auftrag der Medas ein Zusatzgutachten erstellen sollte.Er Hörte mir nicht zu, Sagte hebe die Hände Dre den Kopf und machte sich seine Notizen. Ich Fühlte mich Provoziert und fragte ihn ob er unabhängig oder für die Suva arbeitete er sagte er sei unabhängig. Was sich nachträglich als falsch erwiesen hatt.

Es kam die Verfügung 17 % Integrationsentschädigung Die Taggelder  Psychotherapie, Cyropraktiker,  Arztkosten Schmerzmittel wurden auch nicht mehr Bezahlt das einzige das mir eine Linderung bei meiner Behinderung Brachte, mit der Begründung das ich wider arbeiten könne zu 100% mit wechselhafter leichter Belastung und landete für 3 montan beim RAV was auch ein Witz ist! weil ich 5 Jahre arbeitsunfähig war hatte ich nur drei Monate Taggelder zugute, Ich Suchte Vergebens Einen Job war Probearbeiten, Bewerbungskurs doch leider Hatte ich kein Glück.Und Wurde Ausgesteuert.   Mittlerweile bin ich bei der Sozialhilfe und fühle ich mich richtig im stich gelassen.

Habe einen Antrag bei der IV Gemacht Für eine Berufliche Abklärung. Die ich auch gemacht Habe bei der BEFAS in Männedorf. Dort entschieden sie sich das ich In ein Arbeitstrännig Gehen Soll das ich Auf stabile 50% komme für den Ersten Arbeitsmarkt.

Ich habe mich bei der Sartrampe angemeldet und hoffe das diese Hölle Für mich bald ein Ende hat.
ich bin jung mittlerweile 31 unfall mit 26 und es fällt mir ehrlich gesagt arg schwer, mit den Schmerzen, dem Schwindel und dem Nicht-Richtig-Bewegen-Können im HWS und BWS bereich klar zu kommen. Der Tagesablauf ist geprägt von den erforderlichen Pausen aller 1-2 Stunden, wenn die Schmerzen wieder stärker werden. heftigste Albträume, grübele stundenlang über meine Probleme, in meiner mittlerweile fünfjährige Ungewissheit. Kurz gesagt, mir geht es körperlich und mittlerweile auch Seelisch so richtig dreckig. Jeden morgen erinnern mich die schmerzen an die Realität, das mein rücken Nacken sich leider  nicht mehr verbessern sondern verschlimmern wenn ich Kein Psychotherapie Übungen mache
Bei meinem Gesundheitszustand ist eine Art Status Quo erreicht – es gibt keinerlei Verbesserungen. Ich habe deutliche körperliche Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit der HWS verbunden mit Schmerzen und Schwindel  Und auch einen Tinitus sowie geringem Durchhaltevermögen (brauche alle 1,5 – 2 Stunden eine Pause zum Hinlegen und zur Schmerzreduktion) und erhebliche Konzentrations- und Auffassungsprobleme. Mit meinem Zustand ist eine berufliche Tätigkeit undenkbar.
Ich kann nun nur hoffen, dass die Suva/IV nach dreimaliger Bestätigung meiner Arbeitsunfähigkeit die Zahlung meiner Rente nicht weiter hinauszögert, ich brauche noch ein psychologisches Gutachten, welches meine Leistungseinschränkungen und Konzentrationsprobleme erforschen sollte. Dabei sollte ich zahlreiche Tests/Übungen zur Konzentration machen. Zuhause erschreckte ich mich immer wieder e, wie schnell meine Konzentration nachlässt. Im alltäglichen Leben will man das ja gar nicht so wahrhaben.

Nach spätestens 1,5 – 2 Stunden muß ich mich zum Eindämmen der Schmerzen hinlegen … schaff ich dies mal nicht, kommt der folgende Schmerz-“Hammer” dafür um so gewaltiger…
Mit freundlichen Grüssen
V.M

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 10, 2015 at 12:29AM

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Mittwoch, 9. Dezember 2015

Arbeitslose in der Falle

Frontal21 zieht Bilanz und trifft Menschen, die durch die Agenda 2010 wieder Arbeit finden sollten, nach mehr als 10 Jahren Hartz IV aber immer noch im Teufelskreis “Fordern und Fördern” feststecken.



YouTube M. Molli
Mehr zum Thema – brandaktuell
„Ich musste Essen stehlen, damit wir nicht hungern” – 
Hunderttausende Alleinerziehende sind arm trotz Arbeit
http://www.huffingtonpost.de/2015/12/09/alleinerziehende-armut-hunger_n_8756714.html

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 09, 2015 at 07:37PM

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Hartz IV Empfänger müssen bei Wohnkosten draufzahlen

Grundsätzlich werden bei Leistungsempfängern von Hartz IV die Wohnkosten separat zu Regelsatz bezahlt. Die Zahlung der Wohnkosten orientiert sich jedoch an kommunalen Richtwerten, die häufig von der Realität abweichen. So müssen immer mehr Hartz IV Empfänger die Differenz aus dem – für den Lebensunterhalt vorgesehenen – Regelsatz bezahlen.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, ist die Kostendeckung für Unterkunft und Heizung durch die Jobcenter nicht ausreichend gewährleistet, so dass häufig Leistungsempfänger selbst aus dem Hartz IV Regelsatz Beträge beisteuern müssen, die an anderer Stelle zum Lebensunterhalt fehlen.

620 Millionen Euro aus Regelsatz für Miete
Bei dem Bericht beruft sich die Zeitung auf eine aktuelle Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die von Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der LINKEN, Sabine Zimmermann, abgerufen wurde. Nach dieser beläuft sich die Summe, die Hartz IV Empfänger im vergangenen Jahr aus dem Regelsatz zur Deckung der Wohnkosten abzweigen mussten, auf 620 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht einem Anteil von etwa vier Prozent.

Durchschnittlich lag die Differenz zwischen den vom Jobcenter erbrachten Leistungen für [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 09, 2015 at 06:55PM

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Dienstag, 8. Dezember 2015

Gestresste IV Mitarbeitende als IV Rentenbezüger?

Die hohe Personalfluktuation bei der IV ist auffällig und gut erkennbar am häufigen Wechsel der Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin bei laufendem Dossier. Dem neuen und unerfahrenen Mitarbeiter mangelt es dann am vertieften Wissen im vorliegenden Dossier. Dies ist für den Betroffenen nachteilig, weil es häufiger zu Fehleinschätzungen und Ablehnungen kommt.

Mir scheint, dass durch den politischen Druck und die Vorgaben des BSV, die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der IV in der Entscheidung und bei der Beurteilung von klaren IV Fällen, völlig überfordert werden, sicherlich bleibt bei der Entscheidungsfindung die Menschlichkeit auf der Strecke. Der häufige Personalwechsel provoziert Spekulationen darüber, ob die IV mit dem harten Sparkurs ihre eigenen Mitarbeiter verheizt.

Es wäre interessant zu erfahren, wieviele ausgeschiedene der IV Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen mit psychischen Problemen eine IV Rente beziehen?

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 08, 2015 at 03:46PM

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“Sparen” bei der Schweizerischen Invalidenversicherung per Zweckgutachten: Deutsche Ärzte sollen es richten

Am jüngsten DGPPN-Kongress in Berlin vom 25.-28. Nov. 2015 war gemäss angereisten Beobachtern auch die SVA Zürich mit einem eigenen Stand vertreten und verteilte Schweizer Schokolade.

Man warb emsig um deutsche Ärzte, welche in der Schweiz als gut bezahlte Gutachter für die IV tätig sein sollen.

Offenbar findet die IV in der Schweiz nicht mehr genug Ärzte, die bereit sind bei der menschenverachtenden IV-Gutachterpraxis à la BSV mitzumachen. Unter Umständen, die sich mit dem ärztlichen Eid nicht vereinbaren lassen.

Ausstellerverzeichnis DGPPN Kongress Berlin 2015
http://www.cpo-media.net/DGPPN/2015/Programm/HTML/index.html#251

Die IV-Gutachten sind für die Betroffenen von grösster existenzieller Tragweite und bestimmen direkt über deren weiteres Lebensschicksal.

Um seitens BSV die rein politischen “Spar”-Vorgaben zu erfüllen, wird im alles entscheidenden Gutachterbereich skrupellos zu schmutzigen Tricks gegriffen. IV-Versicherte werden nur bei einseitig von der IV zugelassenen und vorbestimmten Gutachterstellen “begutachtet”, wo man der IV allzu oft nach dem Mund schreibt. Mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Denn es handelt sich, wie stets neue durchgesickerte Fälle belegen, um mehr oder weniger geschickt verfasste Pseudogutachten mit dem alleinigen Ziel, die betroffenen Personen wenn immer möglich von der IV an die öffentliche Sozialhilfe entsorgen zu können. Die IV-Statistik kann so glänzen. Doch Kosten werden in Wirklichkeit keine eingespart, sondern nur verlagert. Und dies auch noch unter milliardenschwerem Verwaltungsaufwand.

Nur wenige IV-Betroffene haben die Kraft sich gegen diese faschistoide Gutachterpraxis zu wehren, oder wenigstens auch nur dagegen zu protestieren.

In allen Fällen, in denen die Organisation IV einer betroffenen Person in der Gutachterfrage eine Einigungslösung verweigert und unter Sanktionsandrohung eine Begutachtung ausschliesslich bei einer von der IV vorbestimmten Stelle erzwingt, begeht diese Nötigung. Nötigung ist ein Straftatbestand gem. Art. 181 StGB. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Nötigung vorsätzlich und in grossem gewerbsmässigem Massstab zulasten von besonders schwachen Mitmenschen erfolgt.

Die ganze Hochglanzpropaganda des BSV kann darüber nicht hinwegtäuschen. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn die hiesige Ärzteschaft von den Methoden der IV zunehmend Abstand nimmt und sich von der IV nicht instrumentalisieren lassen will.

Sollen es jetzt also deutsche Ärzte richten?

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 08, 2015 at 03:37PM

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Montag, 7. Dezember 2015

Hausbesuche vom Amt bei Hartz IV Bezug

Du kommst da nicht rein!

Hausbesuche vom Amt bei Hartz IV Bezug Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen grundsätzlich damit rechnen, dass ein Mitarbeiter oder ein Beauftragter des Jobcenters sie zu Hause aufsuchen könnten. Diese Hausbesuche dürfen aber nur bei einem begründetem Verdacht erfolgen und sollen nicht als Schikane gegen Hartz IV Bezieher eingesetzt werden.

Hausbesuche nur bei begründeten ZweifelnEin Hausbesuch muss die Ultima Ratio (letztes Mittel) sein, um offene Fragen zu klären. Die Behörde muss vorher prüfen, ob es nicht andere Wege der Sachverhaltsaufklärung gibt, da der Hausbesuch für den Betroffenen regelmäßig eine besondere Belastung mit sich bringt. In diesem Sinne ist ein Hausbesuch nur erlaubt, wenn Fragen nicht anderweitig geklärt werden können. Das Gesetz verbietet jedenfalls Hausbesuche nicht. Unbegründete Hausbesuche sind letztlich sinnlos und angesichts der Masse der Fälle unwirtschaftlich. 

Mit Hausbesuchen ist dann zu rechnen, wenn der Betroffene selbst Anhaltspunkte liefert oder Zweifel nährt, die die Behörde veranlasst, Überlegungen anzustellen, ob denn tatsächlich alles so ist, wie es in den Akten steht. Damit orientiert sich die Frage, wann mit einem Hausbesuch zu rechnen ist, vornehmlich an der individuellen Situation des Leistungsbeziehers.

Wenn es an der Haustür klingelt
Der Hausbesuch muss nicht angekündigt werden, da sich das Amt bei unklaren Sachverhalten mit dem Überraschungscharakter eine zusätzliche Aufklärungsmöglichkeit verspricht.

Klingelt es dann tatsächlich an der Haustür, sollte sich der Betroffene den Dienstausweis des Behördenmitarbeiters zeigen lassen und nach dem konkreten Grund für den Hausbesuch fragen. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie des Prüfauftrages überreichen können.

Grundgesetz schützt die Wohnung des BetroffenenDer Betroffene ist nicht verpflichtet, den Behördenmitarbeiter in seine Wohnung zu lassen (Bayr. Landessozialgericht Beschluss v. 11.3.2011, L7 AS 83/11 B ER). Die Wohnung ist grundgesetzlich geschützt (Art. 13 GG).Die Obrigkeit darf Wohnungen nur betreten, wenn der Zutritt richterlich genehmigt ist. Dann steht aber in der Regel die Staatsanwaltschaft mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Ein solcher wird nur ausgestellt, wenn konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat bestehen, also konkret ein Leistungsmissbrauch und somit Betrug anzunehmen ist.Allenfalls setzt sich der Leistungsbezieher dem Verdacht aus, dass er möglicherweise etwas zu verbergen hat. Beispielsweise kann die Behörde Hausrat, der weit über das übliche Maß hinausgeht, bei der Leistungsbewilligung berücksichtigen, da der Leistungsbezieher nur über einen angemessenen Hausrat verfügen darf und verpflichtet ist, Luxusgegenstände zu verwerten.

Jobcenter in der Beweispflicht
Hierzu ist aber wiederum Voraussetzung, dass die Behörde den Besitz von Luxusgegenständen nachweisen kann. Kann sie nicht in die Wohnung, ist dies schwierig. Letztlich ist die Behörde in der Beweispflicht. Allein aus dem Umstand, dass der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, darf sie keine unmittelbar negativen Rückschlüsse ziehen.

Strafrechtliche Aspekte beim Hausbesuch
In der Praxis scheint es immer wieder vorzukommen, dass Behördenmitarbeiter versuchen, dem Leistungsbezieher weiszumachen, dass er das Recht habe, in die Wohnung eingelassen zu werden. Dem Leistungsbezieher wird angedroht, dass seine Weigerung Konsequenzen haben werde. Da damit die Rechtslage ignoriert wird, sollte sich der Leistungsbezieher gegebenenfalls nicht scheuen, den Behördenmitarbeiter zunächst darauf hinzuweisen, dass er ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss keinen Zutritt zur Wohnung hat und er Strafanzeige erstatten werde.

Polizei zur Hilfe rufen
Lässt sich der Behördenmitarbeiter davon nicht beeindrucken, sollte der Hartz IV Bezieher die Wohnungstür schließen oder dann, wenn sich der Behördenmitarbeiter eigenmächtig Zutritt verschafft hat und auch auf Aufforderung die Wohnung nicht verlässt, die Polizei anrufen und mitteilen, dass sich eine fremde Person Zutritt zur Wohnung verschafft hat und – je nach Situation – er in seiner Wohnung bedroht werde und Strafanzeige erstatten möchte.

Die Erklärung sollte sich auf diese Information beschränken, damit am Telefon keine Diskussion über Recht oder Unrecht erfolgt.

Eigenmächtiger Zutritt kann strafrechtlich verfolgt werden
Ein Behördenmitarbeiter, der sich eigenmächtig Zutritt zur Wohnung verschafft, begeht auf jeden Fall strafbaren Hausfriedensbruch. Je nach Situation kommen die Straftatbestände der

Nötigung
Bedrohung
oder Beleidigung
in Betracht.

Ähnliches Vorgehen wie bei der GEZ
Ähnliche Fälle sind von Schnüfflern Mitarbeitern der GEZ bekannt geworden, die ebenfalls behaupteten, in behördlichem Auftrag tätig zu sein und somit das Recht hätten, eine Wohnung zu betreten, um die Gebührentatbestände zu überprüfen.

Ungeachtet der strafrechtlichen Beurteilung kann der Hartz IV Bezieher auch Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leistungsträger einlegen und sich über das Verhalten des Mitarbeiters beschweren. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass damit einer eventuell negativen Sachbearbeitung durch diesen Mitarbeiter vorgebeugt und der Vorfall aktenkundig gemacht wird.

Hausbesuch muss sich im Rahmen halten
Der Behördenmitarbeiter muss beim Hausbesuch Regeln beachten. Er ist nicht berechtigt, den Hausbesuch zu einer Hausdurchsuchung umzugestalten. Lässt der Betroffene den Behördenmitarbeiter in die Wohnung hinein, bestimmt ausschließlich er, zu welchen Räumen er Zutritt gewährt und Schränke öffnet oder nicht. Verpflichtet ist er dazu jedenfalls nicht. Keinesfalls darf der Behördenmitarbeiter minderjährige Kinder, Nachbarn, Hausmeister oder Hausverwalter befragen. Fotoaufnahmen in der Wohnung bedürfen der Zustimmung des Inhabers der Wohnung.

Observierung verboten – Ergebnisse aber verwertbar
Auch die Observierung des Hartz IV Leistungsbeziehers durch das Jobcenter ist nicht erlaubt, allerdings sollen daraus sich ergebende Erkenntnisse, auch wenn keine Rechtsgrundlage dafür bestehe, verwertbar sein (Landessozialgericht NRW, 08.06.2011- L 12 AS 201/11 B ER).

Richtiges Verhalten bei einem Hausbesuch
Lässt sich ein Hausbesuch nicht vermeiden, weil das Jobcenter einen begründeten Verdacht nachweisen kann, ist der Hartz IV Leistungsbezieher gut beraten, sich kooperativ zu verhalten. Er sollte nicht sofort unterstellen, dass er benachteiligt werden soll. Schließlich ist er derjenige, der finanzielle Leistungen beantragt hat und alles tun muss, um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. Höflichkeit und Kooperation sind Eigenschaften, die beide Seiten voneinander erwarten.

Das Problem für den Betroffenen besteht natürlich darin, dass er den Behördenmitarbeiter zwar nicht in die Wohnung zu lassen braucht, dann aber damit rechnen muss, dass das Amt seinen Leistungsanspruch nicht zweifelsfrei feststellen und im ungünstigsten Fall ablehnen kann und zur Begründung auf die fehlende Mitwirkung des Betroffenen verweist. Was richtig und angemessen ist, bestimmt sich immer im Einzelfall.

In jedem Fall ist dem betroffenen Hartz IV Empfänger angeraten, eigene Zeugen zum Hausbesuch mit hinzuzuziehen, die auch im Nachhinein die Vorgehensweise der Jobcenter Mitarbeiter und alles Gesagte bezeugen können.

Zum Schluss: Gesetzliche Grundlagen für Hausbesuche vom Amt
Bedarfsermittlungsdienst des Leistungsträgers

Nach § 6 Abs. 1 SGB II können die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bundesagentur für Arbeit, kreisfreie Städte und Kreise, kommunale Träger) zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Insbesondere sollen sie einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten, den sog. Bedarfsermittlungsdienst.

Mitwirkungspflichten des Hartz IV Empfängers
Ferner bestimmt § 60 SGB I, dass der Bezieher einer Sozialleistung verpflichtet ist, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Gemäß § 66 SGB I riskiert er, dass er dann, wenn er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, dass das Jobcenter ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise entzieht (Sanktionen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten). Das Gleiche gilt, wenn der Leistungsberechtigte absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

In §§ 20, 21 SGB X ist bestimmt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt und Art und Umfang der Ermittlungen nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Zur Beweisführung darf sie auch den „Augenschein einnehmen“, also Hausbesuche machen. Nach § 21 Abs. 2 SGB X ist der Leistungsbezieher bei der Ermittlung des Sachverhalts zur Mitwirkung verpflichtet.

Quelle: Hausbesuche vom Amt bei Hartz IV Bezug

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 07, 2015 at 07:10PM

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Arbeitslosenzahlen: BA schummelt fast 800.000 aus offizieller der Statistik

Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) genannten Arbeitslosenzahlen für November 2015 sind vermeintlich ein Erfolg für die deutsche Wirtschaft und Beschäftigungswachstum. Möchte man den Zahlen der Nürnberger Behörde glauben, so wurde mit 2.633.157 Arbeitslosen ein Tiefststand erreicht, den wir in der Bundesrepublik das letzte Mal vor 24 Jahren hatten, nämlich 1991.
http://www.luftpost-kl.de/.../LP21115_181115.pdf

Statistische Manipulationen
Doch der Schein trügt. Schaut man sich die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit näher in den Statistiken an, wird man schnell feststellen, dass die Zahlen doch nicht so rosig sind, wie offiziell mitgeteilt. Insgesamt bleiben fast 800.000 Menschen in der verkündeten Arbeitslosenstatistik unerwähnt – tatsächlich sind fast ein Viertel mehr Menschen arbeitslos, als von der BA medienwirksam verkündet.

Arbeitslose nicht gleich Arbeitslose
Hierzu muss man die statistischen Feinheiten der Bundesagentur für Arbeit kennen und wissen, dass Arbeitslose nicht gleich Arbeitslose sind, obwohl sie alle von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern angewiesen sind.

Die Agentur für Arbeit nennt in den offiziellen Zahlen nur die „Arbeitslosen“ mit einer Gesamtzahl von 2.633.157. Zusätzlich gibt es laut Statistiken der BA 331.076 „Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind“, davon befinden sich 168.373 im Berichtsmonat in der Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie 162.703 in der Sonderregelung für Ältere nach § 53a Abs. 2 SGB II).

Hierzu heißt es im Gesetz § 53a Abs. 2 SGB II:
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
Bedeutet: Erwerbsfähige Arbeitslose über 58 Jahre, die min. zwölf Monate im Hartz IV Bezug stehen und in dieser Zeit kein Beschäftigungsangebot für eine sozialversicherungspflichtige Stelle erhalten, gelten danach nicht mehr als Arbeitslose im Sinne der Statistik.

Hier wird dann nicht mehr nur von „Arbeitslosen“ sondern von „Arbeitslosen im weiteren Sinne“ gesprochen und es sind nicht 2.633.157 sondern insgesamt 2.964.233.

Zudem gibt es noch in den Auswertungen der Arbeitsagentur weitere 462.850 Arbeitslose, die sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden, einer Bürgerarbeit oder Ein-Euro-Job nachgehen. Auch wer kurzfristig arbeitsunfähig erkrankt, wird in der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht erwähnt. Rechnet man diese über 460.000 zu den 2.964.233 der „Arbeitslosen im weiteren Sinne“, so taucht die Zahl von 3.427.083 in den Zahlen der BA auf. Hier spricht die Behörde aber nicht mehr von Arbeitslosen sondern von 3.427.083 Menschen mit „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 07, 2015 at 04:53PM

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Wie die Groko-Wachstumspropaganda gegen Wirtschaft und Mensch uns allen schadet

Und weshalb und wie wir diesen verderblichen Merkel-Propagandawahn für immer beenden sollten.

Kurzsichtige Politiker wie Merkel beziehen ihre Propaganda des umwelt- und klimaschädigenden Wachstums nicht nur auf die Wirtschaft, sondern beziehen das krank machende wie finanzsystem-schädigende Wachstum auch auf Mensch und Gesellschaft.

So wird bereits den Kindern in der Schule dieses in den Wahnsinn führende Wachstum alternativlos eingeimpft und zensiert. Und jedem wird von dieser Polit-Propaganda aufgetragen, immer höher und höher zu streben auf der Karriereleiter. Das damit einhergehende Geldscheffeln ist dabei Massstab aller Dinge und suchtartiges Antriebsmittel zugleich.

Doch dass diese Polit-Propaganda des unentwegten grenzenlosen Wachstums weder in der Wirtschaft noch beim Menschen funktioniert, zeigt bereits die Geldlehre und das real existente und im Finanzsystem begrenzt verfügbare Geldvolumen. Wenn da nun einer von den ganz Wachstumskranken wie Mark Zuckerberg einen astronomischen Geldscheffelberg von 47 Milliarden angehäuft hat und zum Schutz vor Steuerforderungen auch noch in einer Stiftung nunmehr verschwinden lässt, ist es nach der Geldlehre nur allzu logisch, dass das restlich für die Allgemeinheit verfügbare Geldvolumen im Finanzsystem nur noch Dumpinglöhnerei und Warenpreistiefstgänge unterhalb der Herstellungskosten zulässt.

Da es also, anders als von Merkel vorgegaukelt, nicht funktionieren kann aufgrund des begrenzt verfügbaren Geldvolumen im Finanzsystem, dass es ein jeder zum Millionär mit ganz viel Fleiss und Arbeit schaffen könnte, erzeugt so eine verlogene und nicht realisierbare Wachstumspolitik von CDU und SPD bei vielen Menschen Frust, Neid, Aggressionen und zum Teil auch Extremismus aller ideologischer und religiöser Art, wobei all der politisch so angezüchtete Radikalismus jeder Couleur nur das Vehikel ist, um der angestauten Aggression und Gewalt freie Bahn zu schaffen. Denn der wahre Grund für all den Extremismus liegt genau in dieser verlogenen, unerfüllbaren Wachstumspolitik, in der Menschen wider Willen und Selbstbestimmungsrecht zu einem immer höher und höher Streben in der Gesellschaft und auf der Karriereleiter volksverhetzerisch in der Polit-Propaganda angestachelt werden. Volksverhetzerisch deshalb, weil Menschen. die aus diesem krank machenden, unheilvollen Hamsterrad von unentwegten Wachsen und Geldscheffeln freiwillig oder wegen Arbeitsplätzeabbau notgedrungen aussteigen müssen, von CDU und SPD als „Verlierer der Gesellschaft und Nichtsnutze“ diffamiert, diskriminiert und verfolgt werden.

Es mag einige wenige Leute geben, für die so ein ruheloser, sinnfreier Wachstumswahn ein Lebenselixier und freiwilliger Drang ist. Doch die meisten Menschen wären froh, wenn sie auf ihrem selbst- statt polit-bestimmten Lebenslevel ein glückliches und zufriedenes Leben führen könnten, statt sich krank zu wachsen und zu wachsen, bis all das Erwachstumelte eines Tages urplötzlich (vgl. Sepp Blatter & die FIFA) implodiert und die Menschen dann regelmässig vor den Scherbenhaufen ihres Lebens stehen.

Desgleichen sind wachstumsbedingte Erkrankungen wie Burn-out, Krebs und Herzüberlastungsleiden klare Signale für ein Leben wider die Natur des IndiviDuums und die meisten Menschen hätten um ihrer Gesundheit und ihres Lebensglücks willen besser daran getan, nicht der Merkel-Politpropaganda vom grenzenlosen Wachstum auf den Leim zu gehen.

Statt einer solchen krank machenden Politik aus der und für die Anstalt sollten Politiker lieber den natürlichen Bedürfnissen der Menschen zur Realisierbarkeit verhelfen. Und das bedeutet nun mal, den natürlichen Lebenslevel und Willen der Menschen zu tolerieren, zu akzeptieren und zu unterstützen, anstatt mit dem CDU-Holzhammer und der SPD-Peitsche drauf einzudreschen und die Menschen gewaltsam zu etwas zu verbiegen, was die Menschen überhaupt nicht sein wollen. So gilt auch nach wie vor die Weisheit: «Schuster, bleib die deinem Leisten!», anstatt dass der Schuster den Wachstumswahnversprechungen von CDU und SPD blind folgt und so im Wahn des Immer-Grösser-Werdens und Konzernierens letztendlich ein höchst ungesundes, unglückliches, rastlos getriebenes und krank-machendes Leben führt und all die dabei gescheffelten Millionen ihn nicht wirklich glücklich machen werden. Genau dasselbe ist auch bei all den Bauernhöfen zu beobachten, die ebenso von der psychopathen Merkel-Wachstumspolitik erst in den Grössenwahn von Landwirtschaftskonzernerschaffungen getrieben wurden, um danach unter dieser Last zu kollabieren. So hat die kranke Wachstumspolitik von CDU und SPD in 10 Jahren Merkel-Diktatur mehr Bauernhöfe in Deutschland ruiniert und platt gemacht, als dies innerhalb von 200 Jahren zuvor der Fall war. Auch daran sieht man in grossem Ausmass, wie politischer Wachstumswahn gegen Wirtschaft und Mensch gerichtet immensen Schaden anrichtet.

Und damit nicht schon Kinder in der Schule auf derlei falsche und verderbliche Ideale vom Wachstumswahn einkonditioniert werden und so regelmässig aus dem Miteinander ein gesellschaftszerstörerisches Gegeneinander wird so wie bisher, soll die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens dafür sorgen, dass bereits Kinder ihre eigenen Fähigkeiten entwickeln und individuellen Bedürfnisse leben können, anstatt dass sie der Staat wie heute leider immer noch in ein krank ideologisches Zwangskorsett hinein presst, in dem Selbstbestimmtheit und Selbstverwirklichung des Individuums keine Chance auf Realisierung haben. (Quelle: via @BGE Franzl, on.fb.me/1lnsbYX, 04.12.2015)


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @BGE Retweeter, December 07, 2015 at 12:36PM

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Sonntag, 6. Dezember 2015

Asyl 1 und Asyl 2

Liebe Freunde –
ich möchte hier einen kurzen Bericht über meinen Zustand geben:
Nachdem ich nach 132 Tagen des Hungerns in der Kirche aufgenommen worden bin, habe ich wieder angefangen zu essen und regeneriere mich langsam. In meinem Körper fühle ich mich wohl, halte aber noch keine Belastungen aus. Kurz: die Teilnahme an den Vorträgen von Daniela Dahn und Johannes Stüttgen haben meinem Geist zwar sehr sehr gut getan, meinen Leib aber mächtig angestrengt.

Das Asyl wurde am 30.11. beendet, da ich seit dem 01.12. wieder Hartz IV beziehe. Das Amt hat stillschweigend auf eine mögliche weitere Sanktion verzichtet und versucht zur Zeit, mein Leben zu schonen, obwohl es keine Gesetzesgrundlage dafür gibt! Jedenfalls nicht für einen Menschen wie mich, der sich vorgenommen hat, den Staat an seine eigenen Grundsätzen zu messen und ihn an seine Ideale zu erinnern.

Ich möchte mich hiermit zutiefst bei der evangelischen Kirchengemeinde bedanken, die mir durch das Asyl so freimütig weiter geholfen hat. Für MICH war es bedeutend, dass es dabei nicht so sehr um den Schutz meines Lebens, sondern mehr um eine Unterstützung meines Widerstandes ging.

Alles ist im Fluss. Jetzt bin ich wieder in meiner Wohnung – aber auch dort hat sich einiges verändert:

Am 04.12. hat unsere Regierung beschlossen, im Krieg in Syrien mitzumischen. Meine Empörung darüber brauche ich glücklicherweise nicht weiter auszuführen, nachdem Sahra Wagenknecht und Willy Wimmer sich so treffend dazu geäußert haben (s. hier: [1] und hier: [2]). Anzufügen ist nur, dass (auf eigentümlich verworrenen Wegen) zum selben Zeitpunkt eine vom Lageso in die Obdachlosigkeit entlassene irakische Familie mit 4 Kindern von 2 bis 15 Jahren bei uns gestrandet ist.

Es ist ein eigentümliches Spannungsfeld: auf der einen Seite die Eiseskälte unserer konsequent undemokratisch, verfassungs- und völkerrechtswidrig agierenden Regierung mit all ihren tüchtigen Wirtschafts- und Rüstungs-Lobbyisten im Rücken und all den schrecklichen Folgen ihres üblen Wirkens in der Welt – und auf der anderen Seite die seelische Wärme, die sich im unmittelbaren Kontakt mit Menschen in tiefster existenzieller Not ergibt.

Irgendwie (auch) ein Weihnachtsmotiv.

Berlin am 06.12.2015,
Ralph Boes
  


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, December 06, 2015 at 11:33PM

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Flüchtlinge, Asylbewerber und der Arbeitsmarkt

Eigene Arbeitslosenstatistik für Flüchtlinge
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden Flüchtlinge künftig in der Arbeitslosenstatistik getrennt ausgewiesen. In die IT-Systeme sei der Aufenthaltsstatus als Merkmal aufgenommen worden. So werde die Arbeitslosenstatistik bis Mitte kommenden Jahres nicht nur Aussagen zu Ausländern sondern auch zu Asylbewerbern treffen. Dies sei auf Drängen der Bundesarbeitsministerin geschehen.

Die Opposition betitelte diese Vorgehensweise als Schönfärberei. Bei der Gesamtzahl der Arbeitslosen seien die Asylbewerber in die offizielle Statistik zu integrieren.

Das Institut für Arbeitsmarktforschung geht auf der Basis von jeweils einer Million Flüchtlingen 2015 und 2016 im kommenden Jahr von 130.000 zusätzlichen Arbeitslosen aus.

Ein Sprecher der Bundesagentur erklärte zu den Vorwürfen der Opposition, dass die Flüchtlinge nicht aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik herausgerechnet werden sollen. Es werde das gewohnte Verfahren beibehalten, nur eine Arbeitslosenquote zu veröffentlichen. Flüchtlinge sollten künftig nur als eigene Untergruppe erfasst werden wie etwa ältere Menschen, Frauen, Männer oder Schwerbehinderte.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die Pläne der Bundesagentur für Arbeit. Es sei sinnvoll, Gruppen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern, in der Statistik abzubilden, verlautete aus dem DGB-Vorstand. Das erhöhe die Transparenz. Anhand der Statistik werde dann deutlich, ob es bei der Integration von Flüchtlingen Fortschritte gebe und welche Regionen zusätzliche Unterstützung benötigten.
Die Linken und Grünen warnten dennoch davor, die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen zu verschleiern. Eine gesonderte Erfassung von Flüchtlingen mache aber wohl doch Sinn, etwa um ihre Integration besser zu steuern.

Vielen Flüchtlingen droht Arbeitslosigkeit
Unter den Flüchtlingen gibt es sehr viele Geringqualifizierte. Deshalb wird die Flüchtlingswelle bald auch deutliche Spuren am deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Entscheidend für die Entwicklung wird allerdings sein, ob weiterhin so viele Flüchtlinge kommen wie bislang. Für das laufende Jahr sind knapp 2,8 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt prognostiziert. Viele Flüchtlinge tauchen aufgrund des Registrierungsprozesses in der Arbeitsmarkt-Statistik noch nicht auf. 2015 verzeichnet die Arbeitsagentur bislang rund 380 000 neue Arbeitssuchende aus den klassischen Herkunftsländern Afrikas oder des Nahen Ostens. Genauso viele Menschen aus diesen Regionen sind in Deutschland sozialversichert beschäftigt. Eine Vermittlung der Neuankömmlinge in Arbeit dürfte bei anhaltend guter Konjunktur durchführbar sein. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit erklärte hierzu: „Die Größenordnungen, die da sind, schaffen wir“. Die große Herausforderung werden die Menschen sein, die noch kommen werden.“
Die Ankunft von Hunderttausenden sei jedoch zunächst einmal eine Belastung für den Arbeitsmarkt. Viele verfügten nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse, anderen mangele es an der nötigen Qualifikation. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums bringen nicht einmal 10 Prozent die nötigen Voraussetzungen mit, um direkt einen Arbeitsplatz zu finden.

Asylbewerber sind Bereicherung für Deutschland
Langfristig bezeichnete der Chef der BA die Asylbewerber jedoch als „große Bereicherung“ für Deutschland und dessen Wirtschaft, mit deren Hilfe es sogar gelingen könnte, die negativen Folgen des demographischen Wandels abzufedern. Nach den Berechnungen geht die die arbeitsfähige Bevölkerung bis 2030 um mehrere Millionen zurück. Anhaltende Flüchtlingsströme würden diese Entwicklung jedoch erheblich verändern.
Für die kommenden Aufgaben werden zusätzliche Hilfen nötig. Weise rechnet damit, dass in den Agenturen und Jobcentern rund 3000 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Für 2016 rechnet das Arbeitsministerium mit Mehrkosten für Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosengeld II in Höhe von mindestens 3 Milliarden Euro. Für eine erfolgreiche Vermittlung müsse aber das gesamte Aufnahmeverfahren deutlich beschleunigt werden, fordert der Behördenmanager. Es dauere zu lange, ehe tatsächlich ein Arbeitsplatz für die Flüchtlinge gesucht werden könne.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 06, 2015 at 11:13AM

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Samstag, 5. Dezember 2015

“FRISS ODER HARTZ”

HARTZ IV PASSION



Deutscher Neoliberalismus im Rückblick 
Seit den Hartz-Reformen vor zehn Jahren haben sich der deutsche Arbeitsmarkt, und im Zuge die deutsche Gesellschaft, im wahrsten Sinne des Wortes dramatisch verändert.

Die politisch gewollte Schaffung eines Niedriglohnsektors führte zu einer schleichenden Verarmung etwa eines Viertels der Bevölkerung.

Die daraus entstandene Parallelgesellschaft hat sich fest etabliert und wird weitestgehend von den politischen und moralischen Eliten des Landes als angeblich alternativlos propagiert.

Abhängige Erwerbsarbeit ermöglicht den Menschen nur noch in einigen wenigen noch geschonten Branchen eine Familie zu gründen und ein Leben in Würde zu führen. Trotz Arbeit müssen Millionen Sozialleistungen beantragen. Existenzängste und Armut kosten die Betroffenen Gesundheit und schließlich Lebensjahre. Unserem Land entgeht dadurch wertvolles Humankapital.

Das Gros des Steueraufkommens des Staats liefern dabei weiterhin die Lohn- und Verbrauchssteuer, die die Ärmsten überproportional belasten, während Kapitalerträge, Erbschaften und Firmengewinne geschont werden. Manche Firmen drücken sich trotzdem vor Steuer und Verantwortung oder entlassen Personal und zahlen gleichzeitig schwindelerregende Boni und Dividenden an ihre Manager und Anteilseigner.
Im Laufe der Jahre haben solche Verhältnisse eine beunruhigende Veränderung der Gesellschaft herbeigeführt. Deutschland ist so reich wie noch nie, aber die die Kluft zwischen arm und reich wächst parallel dazu rasanter denn je.

Das Prinzip der Wohlstandsökonomie im Dienste aller Bürger wird zunehmend abgelöst, damit die unverschämten Ansprüche von wenigen bedient werden können.

Partikularinteressen werden wider besseres Gewissens und wider des Gemeinwohls durchgesetzt.
Die negativen Folgen werden dann schöngeredet und auf die zukünftigen Generationen abgeladen. Sozialvertrag und Umverteilungsprinzip werden nur noch notdürftig eingelöst. Für gemeinschaftliche Einrichtungen des Staates oder der Gemeinden fehle angeblich das Geld.

Gravierende soziopolitische und demographische Probleme bleiben national und global ungelöst oder verschärfen sich sogar drastisch, weil politischer Mut zur Ergreifung von zukunfts-weisenden Lösungen fehlt.
Nach nüchterner Bestandsaufnahme zwingt sich eine logische Schlussfolgerung auf: Wenn Millionen HARTZEN müssen, nur damit wenige TEBARTZEN können, kann es nicht gut gehen.

Das Video ist an das Buch “Friss oder Hartz” (Laurent Joachim, BoD, 2014, http://www.frissoderhartz.com) angelehnt.

Wie im Buch versinnbildlichen zahlreiche Archivdokumente die Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreformen der rot-grünen Schröder-Regierung ab 2003 (Agenda 2010 / Hartz IV), sowie die daraus resultierenden und bis heute andauernden Missstände auf dem Arbeitsmarkt bzw. die einhergehende Verarmung eines Großteils der Gesellschaft.

Soundtrack zum Buch  “FRISS ODER HARTZ”.



Mehr zum Thema:

Es wird geharzt und gehungert
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40144/1.html
..und

YouTube Laurent Joachim

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 05, 2015 at 07:28PM

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So wählt die IV ihre Gutachter aus

„Wenige Ärzte beurteilen viele IV-Fälle – und entscheiden häufig zugunsten der Versicherung. Patientenanwälte sind empört.“
Diesen Beitrag veröffentlichte „Selbstbestimmung“ in ihrem letzten Newsletter.

Hier der Link zum Beitrag:
http://selbstbestimmung.ch/kategorie/uebersicht


In dem zitierten Artikel des Tages Anzeigers wird darauf hingewiesen, dass die IV Zürich eine Namensliste der Gutachterinnen und Gutachter auf ihrer Website publiziert. Mit diesen Massnahmen steht Zürich allerdings allein da: Bei den anderen IV-Stellen ist solches nicht vorgesehen. Warum wohl?

Diese Namensliste findet man mit dem Link:
https://www.svazurich.ch/dam/doku/Externe_Gutachterinnen_Gutachter.pdf

Auch „procap“ äussert sich zu diesem Artikel im Tages Anzeiger.

Link: http://selbstbestimmung.ch/politik/procap-aerztliche-gutachten-bei-der-iv-muessen-fair-sein/

Die von der IV geschädigten Betroffenen sollten mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit gehen.
Haben Sie selbst Erfahrungen mit IV Stellen und Gutachtern gemacht (gute oder schlechte)? Viele authentische Erfahrungsberichte erhöhen den Druck auf den Bundesrat und das Parlament die Missstände endlich anzugehen.

Hier im „ivdebakel“ können Sie ihre Erfahrung (anonym) veröffentlichen und auch an der aufgeschalteten Umfrage eure Erfahrung mitteilen.

Ein weiterer Artikel von „Selbstbestimmung“
Leider ist es nicht verwunderlich, dass „Behinderte zeigen weniger Vertrauen in staatliche Institutionen“

Link: http://selbstbestimmung.ch/politik/behinderte-zeigen-weniger-vertrauen-in-staatliche-institutionen/

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 05, 2015 at 01:36PM

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Lic. iur. Eva Eichenberger - professionelle Rechtsverdreherin

Staatsanwältin Eva Eichenberger ist in diesem Blog schon mehrfach gewürdigt worden. Seit 2008 verbreitet die verbissene Staatsanwältin wider besseren Wissens ihre Verleumdungen über Lehrer H., der sich seit bald 10 Jahren gegen seine ungerechte Kündigung wehrt.

2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen.

Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn als angeblich psychisch kranken Gewalttäter in seiner Integrität massiv verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Opfer zum Täter, verleugnete sämtliche Straftatbestände und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf.

Die von der Chefin des Lehrers Gaby Jenö behaupteten Drohmails spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten aufgeführt, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diesen Beweis vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt. Dazu meint Eichenberger wörtlich:
"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."
Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur

Quelle: via @Behoerdenmobbing, December 05, 2015 at 12:12PM

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Der Affe ist der Held des Tages

Facebook Raju SA
Die Tiere empfinden wie der Mensch
Freude und Schmerz,
Glück und Unglück.
Charles Darwin

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 05, 2015 at 12:54PM

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SEK erschiesst in Erfurt von Zwangsräumung betroffenen Mann

SEK stürmt Wohnung in Erfurt – ein Toter



Quelle: YouTube TLZ

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“Erneut ist es in den letzten Tagen in mehreren bundesdeutschen Städten zu lebensgefährdenden Polizeieinsätzen gekommen. In Erfurt ist am Dienstag ein 48jähriger Mann bei einem Einsatz eines Sondereinsatzkommandos (SEK) getötet worden. Der Mann soll von einer Zwangsräumung bedroht gewesen sein. Sein Vermieter hatte ihm bereits im September dieses Jahres gekündigt. Offensichtlich aus Sorge vor Wohnungslosigkeit hatte sich der 48jährige am Dienstag in seiner Wohnung verbarrikadiert und mit seiner Selbsttötung gedroht. Als ein versuchte, sich in den Nachmittagsstunden Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen, sei der Mann mit einer Axt bewaffnet auf die Beamten losgegangen. Daraufhin sollen die SEK-Beamten das Feuer eröffnet haben. Mindestens ein Schuss traf den Mieter, der in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und dort verstarb. Warum die Beamten nicht von ihrem Pfefferspray Gebrauch machten, welches genau für solche Fälle vorgesehen ist, bleibt fraglich.”
Beitrag lesen Feuer frei statt Pfefferspray – junge Welt

und

Kommentar: Ampere Volta
Es war eine Sanierungskündigung, nix mit Mietschulden. –
Die Wohnungsverwaltung kam nicht zur Zwangsräumung, sondern ist nur eine Wohnungsvermessung gewesen. – Die Feuerwehr war gleich dabei und brach die Tür auf; (später auch des Fenster.) –
Der Gesundheitszustand war der Verwaltung bekannt; ein leichtes also, den Mann “auf die Palme zu bringen”.

FRAGE: Sollte der Mieter bis zur Zwangsräumung mit aufgebrochener Tür wohnen? Und dann die Folgekette: Polizei, SEK, Angriff und die Schüsse ins offene Fenster. Der Wohnungsmarkt im schönen Erfurt ist wahrhaft hart umkämpft.

Empfehle weitere Kommentare:
Aufgelesen unterm Beitrag – In Wohnung verbarrikadierter Mann bei Polizeieinsatz getötet

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 05, 2015 at 12:35PM

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