Mittwoch, 9. Dezember 2015

Hartz IV Empfänger müssen bei Wohnkosten draufzahlen

Grundsätzlich werden bei Leistungsempfängern von Hartz IV die Wohnkosten separat zu Regelsatz bezahlt. Die Zahlung der Wohnkosten orientiert sich jedoch an kommunalen Richtwerten, die häufig von der Realität abweichen. So müssen immer mehr Hartz IV Empfänger die Differenz aus dem – für den Lebensunterhalt vorgesehenen – Regelsatz bezahlen.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, ist die Kostendeckung für Unterkunft und Heizung durch die Jobcenter nicht ausreichend gewährleistet, so dass häufig Leistungsempfänger selbst aus dem Hartz IV Regelsatz Beträge beisteuern müssen, die an anderer Stelle zum Lebensunterhalt fehlen.

620 Millionen Euro aus Regelsatz für Miete
Bei dem Bericht beruft sich die Zeitung auf eine aktuelle Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die von Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der LINKEN, Sabine Zimmermann, abgerufen wurde. Nach dieser beläuft sich die Summe, die Hartz IV Empfänger im vergangenen Jahr aus dem Regelsatz zur Deckung der Wohnkosten abzweigen mussten, auf 620 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht einem Anteil von etwa vier Prozent.

Durchschnittlich lag die Differenz zwischen den vom Jobcenter erbrachten Leistungen für [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 09, 2015 at 06:55PM

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