„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”
Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft
Ein Angler hat zwei Barben und eine Forelle aus dem Lech gefischt – ohne Berechtigung. Er war blank und hatte Hunger. Trotzdem wurde er verurteilt.
„Frau Richterin“, hebt der Franz gleich zu Beginn der Verhandlung zu einer Verteidigungsrede an. „Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu essen. Ja, soll ich denn zum Klauen gehe…n?“ Der Franz, 61, arbeitslos seit der Pleite einer Firmengruppe und nun Hartz-IV-Empfänger, ist – justizmäßig gesehen – nur ein kleiner Fisch, nicht vorbestraft. Und drei Fische – zwei Barben und eine Forelle – die er im Lech bei der MAN-Brücke geangelt hatte, sind ihm zum Verhängnis geworden. So hat er einen Strafbefehl wegen Fischwilderei über 1150 Euro bekommen. Dagegen wehrt er sich: „Das kann ich nicht bezahlen“.
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http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Hartz-IV-Empfaenger-fischt-Forelle-aus-Lech-und-wird-bestraft-id36400127.html
Fotomontage C:\Users\Public\Pictures\5001.gif
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in folgendem fall lebt das opfer der Justiz nicht mehr
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”
Weil die mittellose Frau den Betrag nicht aufbringen konnte, muss sie nun für 40 Tage in Gelsenkirchen hinter Gitter.”
tante google hat noch mehr..
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epilog –
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Quelle: via @Mantovan, December 29, 2015 at 06:43AM
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