Samstag, 26. Dezember 2015

Jobcenter rechnen falsch

ALG II – Regelsätze für 2016 falsch berechnet

Köln – Vielen ALG-II-Empfängern flatterte dieser Tage, quasi als Weihnachtsgeschenk der Jobcenter, die neuen Bescheide zur Regelsatzerhöhung für das Jahr 2016 ins Haus. Diese Bescheide dürften jedoch durchweg falsch sein.

Jobcenter verschicken falsch berechnete Bescheide – Bild: © 2012 Bronisz


Denn die neuen Bescheide wurden auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008, kurz EVS 2008, fortgeschrieben. §28, Abs.1, SGB XII, schreibt aber vor, die Regelsätze auf Basis der EVS 2013 neu zu ermitteln.

Bereits am 10. September 2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die EVS 2013. Die Bundesregierung war damit verpflichtet eben auf dieser Grundlage die Regelsätze für die folgenden 12 Monate des neuen Jahres zu ermitteln und spätestens zum 1. November des Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben (§20, Abs.5, SGB II). Es ist daher ratsam für den neuen Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Sollte dieser Widerspruch bereits verfristet sein kann man für das zurückliegende Jahr noch einen Überprüfungsantrag nach § 44, SGB X, stellen.

http://www.berthold-bronisz.de/algii-regelsaetze-fuer-2016-falsch-berechnet/
Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 26, 2015 at 06:27PM

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