Ein Augsburger hat ein Prozess gegen das Jobcenter gewonnen, da der Mietzuschuss zu niedrig für das Augsburger Preisniveau war. Muss die Stadt deshalb Millionen mehr zahlen? Von Ute Krogulli Ein Hartz-IV-Empfänger hat einen Prozess gegen das Jobcenter gewonnen. Silvio Wyszengrad 356 Euro bekommt in Augsburg ein Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter, um seine Miete inklusive Betriebskosten zu zahlen; bei einem Vier–Personen-Haushalt sind es 591 Euro, jeweils plus Heizkosten. Es kann sein, dass diese Grenzen bald erheblich angehoben werden müssen. Diese Woche gewann ein Klient des Augsburger Anwalts Daniel Zeeb einen Prozess gegen das Jobcenter Augsburg-Stadt am Sozialgericht.Urteil: Mietkosten nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Nach Ansicht des Richters wurden die Mietkosten 2015 nicht an die konkreten Wohnverhältnisse in Augsburg angepasst.
Vielmehr hatte man bei der turnusgemäßen Erhöhung den Bayerischen Verbraucherindex herangezogen. Die Steigerung lag daher nur bei rund drei Prozent in zwei Jahren – die Mieten hätten sich aber viel mehr gesteigert, sagt Anwalt Zeeb. Er geht von zehn Prozent Erhöhung aus. Das Urteil könnte für die Stadt Augsburg eine Ausgabensteigerung in Millionenhöhe bedeuten. Sie muss die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger und Rentner bestreiten, die Grundsicherung erhalten. Die Stadtverwaltung hat daher auch das Konzept für die Zahlungen erstellt. Rund 40 Millionen Euro zahlt die Stadt nach Angeben des Amts für soziale Leistungen (ASL) jährlich an Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger. Nur ein Drittel davon erhält sie vom Staat zurück. Bei Rentnern lassen sich die Unterkunftskosten laut ASL nicht exakt beziffern, hier zahlt der Staat 100 Prozent.ANZEIGE. Das Sozialgericht bestätigt: „Grundsätzlich muss sich das Wohnkonzept auf die konkreten einfachen Wohnverhältnisse vor Ort stützen und auf die dafür notwendigen Kosten.“
Laut Zeeb bedeutet das auch: Die Stadt müsse nachweisen, dass man in Augsburg für die genannten Summen eine Wohnung finden kann. Dies sei aber nicht ausreichend geschehen. Zum Vergleich: Im benachbarten Gersthofen, Neusäß und Stadtbergen bekommt ein Hartz-IV-Empfänger 400 Euro für die Miete, in Königsbrunn sogar 405 Euro.Kiefer kündigt Berufung an. Stefan Kiefer, Sozialreferent und Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters, kündigt an: „Wir werden in Berufung gehen.“ Mit dem Bayerischen Verbraucherpreisindex habe die Stadt ein Instrument zur Erhöhung verwendet, das üblicherweise anerkannt werde – auch von Gerichten. „Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen, schließlich konnten wir nicht aus der Hüfte heraus neue Zahlen hinlegen“, beteuert Kiefer. In der Tat fordert die Rechtssprechung in der Regel alle zwei Jahre eine Anpassung der Kosten. Diese Frist wurde in Augsburg ohnehin schon überschritten; auch dazu gab es laut Zeeb bereits vor Monaten eine Aussage des Sozialgerichts.Wie könnte man die Kosten festlegen? Vor Gericht hat üblicherweise die Berechnung nach der Formel „Wohngeld plus zehn Prozent“ Bestand. Die zehn Prozent sind eine Art Sicherheitszuschlag. Nach Berechnungen des Amts für soziale Leistungen würde dies der Stadt Mehrkosten von jährlich rund drei Millionen Euro verursachen – bei den derzeitigen Wohngeldsätzen.
Zum 1. Januar steigen diese aber erheblich. Ein Single würde dann nach der Formel „Maximales Wohngeld plus zehn Prozent“ 477 Euro bekommen, ein Vier-Personen-Haushalt 803 Euro, plus Heizkosten. Der Ankündigung der Berufung beim Landessozialgericht sieht Anwalt Zeeb gelassen entgegen. Allerdings könne das Verfahren ein Jahr dauern, schätzt er.
Quelle: Augsburg: Mietzuschuss zu niedrig? Urteil könnte Augsburg Millionen kosten – Lokales (Augsburg) – Augsburger Allgemeine
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Norbertschulze, December 11, 2015 at 05:38PM
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