Donnerstag, 31. Dezember 2015

Umbau der IV zur Integrationsversicherung – Was hat man bisher draus gelernt?

Wie bereits im letzten Artikel erwähnt, zeigt der anfangs Dezember 2015 veröffentlichte BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung», dass «Integration aus Rente» eher selten funktioniert. Als Haupthindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung des «Integrationsgedanken» werden von den befragten IV-Stellen immer wieder die fehlenden (geeigneten) Arbeitsplätze sowie die grossen Vorbehalte der Arbeitgebenden speziell gegenüber Personen mit psychischen Beeinträchtigungen genannt. Eine weitere Erkenntnis, die sich wie ein roter Faden durch den Bericht zieht: Die IV-Stellen stellen fest: IV-Bezüger sind tatsächlich krank:
Andere IVST weisen darauf hin, dass die Massnahmen zwar grundsätzlich wunderbar seien, aber man komme kaum dazu, sie auch einzusetzen – allzu oft erweist sich die Krankheitslast als zu gross, die vorhandenen Ressourcen als zu gering, um die Erwerbsfähigkeit aufzubauen. (S. 185)
Auch IVST, die generell grosszügig IM [Integrationsmassnahmen] verfügen, machen die Erfahrung, dass viele Versicherte krankheitshalber abbrechen müssen oder keine Fortschritte erzielen – auch nicht, wenn die Massnahmen verlängert werden. (S. 187)
Der Entscheid, wann sich eine Verlängerung lohnt und wann angesichts (noch) fehlenden Potenzials ein Abbruch der Massnahmen angezeigt ist, stellt eine grundlegende Herausforderung im gesamten Eingliederungsprozess dar. (S. 187)
Eine Grundschwierigkeit während der Eingliederungsphase ist die Gefahr der Destabilisierung und Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Trotz grossem Aufwand und Engagement müssen die Eingliederungsfachpersonen besonders bei Personen mit psychischen Problematiken stets damit rechnen, dass der Prozess mit unverändertem oder gar schlechterem Ergebnis wieder abgebrochen werden muss. (Fazit S. 206)
Eingliederungsfachpersonen berichten, dass je nach Krankheitsbild eine ständige Unsicherheit bestehe, was produktiv ist, was kontraproduktiv ist, wobei selbst der kleinste Fehlentscheid den Prozess um Welten zurückwerfen könne. (S. 194)
Man ist versucht, sarkastisch anzumerken: «Willkommen in der wunderbaren Welt der psychischen Krankheiten! Hereinspaziert! Kleine Fehlentscheidungen, grosses Drama! Heute alles wieder ganz anders als gestern und übermorgen gibt’s ein paar neue tolle Überraschungen! Reizüberflutung! Dekompensation! Viele lustige Symptome!»

Da die Allgemeinheit es vor einige Jahren vorzog, auf populistische Politiker oder stv. Direktorinnen von Avenir Suisse zu hören (statt auf psychiatrische Fachpersonen), haben die IV-Mitarbeitenden diese nicht immer leicht auszuhaltende Realität psychischer Erkrankungen nun in den letzten Jahren am lebenden Objekt (nämlich den Versicherten) kennen lernen dürfen. Das grundlegende Fazit der IV-Stellen in der BSV-Studie lautet dann auch: Eingliederung aus Rente ist nur in Ausnahmefällen möglich, aber wir haben aus der ganzen Übung trotzdem viiiel gelernt:
Grundsätzlich wird sowohl bei der EOR [Eingliederungsorientierte Rentenrevision] wie auch der RRS [Rentenüberprüfungen aufgrund der Schlussbestimmungen] von einem enormen Aufwand mit eher «geringem» Ertrag berichtet. (…)
Es hat sich zudem gezeigt, dass einfache Mittel und Rezepte wie bspw. Checklisten zu Identifikation von möglichem Eingliederungspotenzial nicht ausreichen und die Mitarbeitenden der IVST ein Sensorium für die Eingliederungsthematik entwickeln müssen, für das die Auseinandersetzung mit «alten» Rentenfällen im Kontext der EOR eine Gelegenheit geboten hat. Die breite (versicherungsmedizinische) Auseinandersetzung mit der Frage, wofür eine Rente gesprochen werden soll und wofür nicht, war insgesamt sicher ein positiver Aspekt – für die IV insgesamt war eine offene, transparente Diskussion auch hilfreich. Auf der individuellen Fallebene hingegen haben insbesondere die Schlussbestimmungen viel Frustration ausgelöst. (…)
Gleichzeitig ist die Tatsache, dass bei der seit 2010 sehr intensiv durchgeführten systematischen Überprüfung des Rentenbestandes nur sehr wenige Fälle mit einem zusätzlichen Eingliederungspotenzial «gefunden» wurden ein Indiz dafür, dass in den Jahren davor in der Invalidenversicherung kaum viele Renten für Personen gesprochen wurden, die medizinisch nicht oder zu wenig begründbar sind.
Möchte vielleicht Katja Gentinetta, die 2009 in der NZZ dafür plädierte, dass «Tausende Betroffene mit nicht nachweisbaren Krankheiten» aus der IV auszuschliessen seien und von «konformtabler Dauerarbeitslosenversicherung» schrieb, eine kleine  Korrektur an ihrer damaligen Aussage anbringen?
Oder die Pro Mente Sana zu den in der BSV-Studie auf dem Silbertablett servierten Erkenntnissen ein Statement im Sinne ihrer Klientel formulieren? Nein? Wiedermal alljährlicher Winterschlaf an der Hardturmstrasse? Oder legt man sich generell öffentlich vor allem dann so richtig ins Zeug, wenn es darum geht, ein neues Buch des Stiftungspräsidenten zu promoten? Man würde ja denken, dem Herrn Stiftungspräsident als absolutem Fachmann in Sachen «Psychische Erkrankung und Arbeit» und Autor eines 300 Seiten-Buchs zum Thema würden vielleicht auch noch zwei, drei dürre Zeilen als Kommentar zur Aufklärung der Öffentlichkeit dazu einfallen?

Vielleicht irgendwas dazu, dass man auch bei der IV mittlerweile gemerkt hat, dass man mit Druck allein nicht weiterkommt und für den Umgang mit Versicherten – laut Studie – andere Faktoren erfolgversprechender sind, nämlich:
  • Transparenz schaffen: Die Personen müssen wissen, worauf sie sich einlassen
  • Motivieren und Ängste abbauen
  • Zeit lassen: Die Erfahrung zeige, dass es Zeit und Flexibilität braucht, um eine Person für einen Eingliederungsversuch zu gewinnen. Es sei wichtig, den Versicherten zu Beginn ausreichend Bedenkzeit zu gewähren und während der Massnahmen nicht unnötig zu stressen.
  • Ressourcenorientiertes Vorgehen beim Erstellen des Eingliederungsplans, aber an die Selbstverantwortung der Versicherten appellieren und deren eigene Ideen und Vorstellungen abholen. Erfahrungsgemäss verlaufe die Eingliederung besser, wenn die versicherte Person selber bestimmen kann, was sie machen möchte.
  • Präsent sein: Die Versicherten eng begleiten, als Ansprechperson für Versicherte, Arbeitgeber und Ärzte
  • Kreativität und Mut zu unkonventionellen Lösungen: Mehrere IVST betonen, wie entscheidend es sein kann, zwischendurch für unbürokratische Lösungen Hand zu bieten.
  • Hartnäckig sein, Ausdauer zeigen und an den Erfolg glauben
Einige IV-Stellen haben auch gemerkt (einige auch nicht), dass hinter sogenannt  «mangelnder Motivation» bei vielen Versicherten auch grosse Unsicherheiten stecken und versuchen dem folgendermassen zu begegnen:
Für unsichere oder wenig motivierte Versicherte kann es hilfreich sein, das Thema Arbeit (wieder) positiv zu besetzen. Beispielsweise lässt eine Eingliederungsfachperson die Person oft erzählen was sie früher im Job gemacht haben – viele hätten positive Assoziationen, auf die man anschliessend aufbauen könne. Andere IVST ermöglichen skeptischen Versicherten Schnuppereinsätze mit dem Ziel, dass sie direkt die positiven Aspekte von Erwerbstätigkeit erfahren, gerade auch auf der sozialen Ebene (im Team eingebunden sein, Tagesstruktur haben etc.). Dies sei viel effektiver als die Aufzählung der Vorteile und Chancen des Wiedereinstiegs.
Und sonst so:
Zahlreiche IVST berichten ausserdem, dass viele Versicherte mit psychischen Erkrankungen wie z.B. Schizophrenie ausgesprochen motiviert wären für eine Eingliederung, auch selber immer wieder dazu die Initiative ergreifen, sich dabei jedoch über- bzw. die Anforderungen des Arbeitsmarktes unterschätzen. (S. 178)
Aber nicht immer liegt es (alleine) an der Erkrankung der Betroffenen:
In anderen Kantonen stellen die IVST fest, dass Institutionen das Potenzial der Versicherten oft geringer einschätzen als sie selber; die Institutionen würden Eingliederungen auch eher im Weg stehen aufgrund des Interessenkonflikts, gute Werkstattmitarbeitende behalten zu wollen. Verschiedentlich wird der Wunsch geäussert, die Institutionen stärker in die Pflicht zu nehmen. (S. 184)
oder:
Umgekehrt sprachen einzelne IVST auch das Thema Missbrauchsgefahr an: Es komme in Einzelfällen vor, dass Arbeitgeber von vorneherein gar kein Interesse an Integration haben und nur während ein paar Monaten von einer Gratis-Arbeitskraft profitieren wollten
oder:
Nicht alle Ärztinnen und Ärzte hätten verstanden, dass die IVST nicht gegen, sondern mit ihnen arbeite. Besonders schwierig gestalte sich die Zusammenarbeit mit den Psychiatern und Hausärzten älterer Generationen, die zumeist noch die Haltung vertreten, die IV wolle ihren Patient/innen etwas wegnehmen.
und… und… und…
Besonders interessant wäre es zudem, die Erkenntnisse der IV-Stellen, welche Strategien sich im Umgang mit den Versicherten als erfolgversprechend herausgestellt haben, Aussagen von Betroffenen gegenüberzustellen, was diese selbst als hilfreich empfinden. Betroffene mit psychischen Krankheiten befragt haben nämlich z.B. Herdt et al. im BSV-Forschungsbericht 5/10 «Fallanalyse zur beruflichen Integration von Personen mit psychischen Störungen» oder Birgit Quennoz Rohner in ihrer Masterarbeit (2011) an der zhaw.

Da würde man dann nämlich diverse Parallelen zwischen den beiden Sichtweisen sehen. Und auch erkennen können, dass Betroffene durchaus fähig sind, realitätsbezogen zu formulieren, was sie als hilfreich empfinden. Wenn man denn mal zuhören würde.

Na, wer möchte diesen Vergleich mal herausarbeiten von denen, die auf den Gehaltslisten der Behindertenorganisationen stehen? «Behindertenorganisationen», die doch eigentlich dafür da wären, den Anliegen und Sichtweisen Betroffener nicht nur Gehör sondern auch Glaubwürdigkeit zu verschaffen? Vielleicht jemand von der 100-Millionen-im-Jahr-Organisation Pro Infirmis, bei der ja über ein Drittel der «beratenen Personen» eine psychische Beieinträchtigung haben?

Ich habe dazu nämlich leider – um es mit Bundesrat Maurer zu sagen – gerade keine Lust.

PS: Ich möchte ja wirklich niemandem im Winterschlaf stören (doch eigentlich möchte ich genaus das), aber es wäre wirklich entzückend, wenn sich dann jemand aus der «Behindertenszene» dazu bequemen könnte, den demnächst erscheinenden BSV-Forschungsbericht «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» zeitnah zu lesen und kompetent zu kommentieren. Aber man kann dann natürlich auch einfach die NZZ kommentieren lassen. Den Herrn Schoenenberger zum Beispiel, der als Quintessenz einmal mehr seine Lieblingssaussage von OECD-Experte Christopher Prinz zum Besten geben wird, nämlich dass für Jugendliche («Jugendliche» = < 40) überhaupt keine IV-Renten mehr gesprochen werden sollen.

Kann man natürlich machen. So wie man jahrelang NZZ/Avenirsuisse/SVP/Arbeitgeberverband/ect. hat behaupten lassen, dass «tausende IV-Bezüger» gar nicht krank wären. Und auch jetzt keinen Grund sieht, mit dem Finger auf diese Lüge zu zeigen. Aber man hat ja gerade viel Wichtigeres  zu tun bei den Behindertenverbänden: Hilflose Zellhäufchen retten! Die sind nämlich in ihrer kompletten Hilflosigkeit das perfekte Material, um sie für plakativ zur Schau gestelltes Gutmenschentum zu instrumentalisieren. Praktischerweise soo hilflos, dass sie nicht die lästige Angewohnheit einer eigenen Meinung mitbringen, die man eventuell noch beachten müsste.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 31, 2015 at 05:17PM

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