Dienstag, 29. Dezember 2015

Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat

Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen.

Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport", in welchem der ehrenwerte Magistrat immer wieder kritisiert wurde. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann Fr. 20' 000 zur Verfügung, um damit einen Anwalt zu beauftragen, herauszufinden, wer sich hinter dem Pseudonym R. Jauslin verstecke. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit der Sache nichts zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich soll mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert.

Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. Obwohl in der Bundesverfassung ausdrücklich erwähnt wird, dass Zensur in der Schweiz verboten ist, wird unser Blog völlig rechtswidrig von den Behörden zensuriert. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen Lehrer H. vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur

Quelle: via @Behoerdenmobbing, December 29, 2015 at 01:41PM

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