Mittwoch, 16. Dezember 2015

Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge

Als das Parlament in einer Art Blutrausch (vor allem ausgelöst durch die jahrelang eingepeitschte Scheininvalidenpropaganda der SVP) im Rahmen der IV-Revision 6a beschloss, die Invalidenversicherung unter anderem mit der Reintegration von 17’000 IV-Bezügern (mit Schmerzkrankheiten und anderen psychischen Beeinträchtigungen) finanziell zu entlasten, wusste jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier, dass das nie und nimmer funktionieren würde.

Exemplarisch dazu die Aussagen des damaligen (mittlerweile verstorbenen) SVP-Nationalrates This Jenny in der Fernsehsendung Arena vom 17. Dezember 2010:

Die könnten alle arbeiten, die mit den «komischen Krankheiten»

Kurz darauf:

Aber die mit den «komischen Krankheiten», die will ich nicht in meinem Betrieb haben – die will keiner

Komplett egal, wo die Betroffenen landen – an zwei Orten wollen wir sie jedenfalls nicht: In der IV bzw. den Privatversicherungen («Die können alle arbeiten!») und in der Arbeitswelt («Aber doch nicht bei uns!»). Beziehen die «gar nicht Kranken» vermehrt Sozialhilfe, kommt uns das allerdings auch gelegen, dann können wir nämlich ein paar Jahre später über die vielen arbeitsscheuen Langzeitfälle in der Sozialhilfe schnöden ( SVP Positionspapier zur Sozialhilfe, Juni 2015: «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen»)

Dass zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe gesundheitliche Probleme haben und bei Sozialhilfebezügern die Wahrscheinlichkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung 7,5-mal grösser ist als bei der Durchschnittsbevölkerung sind Details, die niemanden interessieren hoffentlich niemand mitbekommt.

Als Bundesrat Berset am 7. Dezember 2015 Vorschläge für die 7. IV-Revision Weiterentwicklung der Invalidenversicherung präsentierte (Alle Dokumente dazu beim BSV), blieb es von Seiten der SVP verdächtig ruhig. Zum einen lässt sich aus anderen Themen mit dem Schlachtruf «Missbrauch!» gerade wesentlich besser politisches Kapital schlagen (Sozialhilfe, Flüchtlinge), zum anderen haben die Verschärfungen bei der IV auch die eigene Klientel empfindlich getroffen ( Keine Sonderbehandlung der Bauern bei der IV).

Ausserdem liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Reform in der Früherkennung psychischer Krankheiten bei Jugendlichen, sowie deren besserer Unterstützung beim Übertritt in die Arbeitswelt. Ein Thema, das der SVP sowieso am Allerwertesten vorbeigeht, denn «solche» Mitarbeiter – siehe Herr Jenny selig weiter oben – will man ja eh nicht.

Dass diese Einstellung gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen Krankheiten weit verbreitet ist, zeigt auch der zeitgleich mit den Reformvorschlägen veröffentliche BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung». Er hält u.a. fest:

Die fehlende Zahl geeigneter Arbeitsplätze (…) sowie die grundsätzlich geringe Bereitschaft der Wirtschaft, Personen mit psychischen Problemen zu integrieren, erachten viele IV-Stellen als eines der grössten Hindernisse für die Wiedereingliederung von Versicherten.

und:

Zusammengefasst lässt sich schliessen, dass aus Sicht der IV-Stellen die angestrebte Reduktion des Rentenbestandes durch die Eingliederungsorientierte Rentenrevision (EOR) an politischen Sparzielen orientiert war, ohne die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu berücksichtigen. Im vorgesehenen Umfang war das Potenzial weder bei den Versicherten, noch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden (Aufnahmebereitschaft, geeignete Stellen).

Konkret:

Bezogen auf den gesamten Rentenbestand konnten demnach innerhalb von 4 Jahren etwa bei 0.08% des Rentenbestands aufgrund einer potenzialinduzierten Rentenrevision die Rente gesenkt werden, was hochgerechnet in etwa 160 Fällen entsprechen würde. Wie erwähnt, beziehen sich die Zahlen jedoch auf Angaben von ausschliesslich 8 IVST.

Der Arbeitgeberverband erwähnt jedoch in seiner Reaktion auf die Reformvorschläge mit keinem Wort die furios gescheiterte Reintegration von tausenden IV-Bezügern, sondern klopft sich selbst auf die Schulter:

So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten.

und fordert weitere Sparmassnahmen.

Auch der NZZ-Journalist Michael Schoenenberger ignoriert komplett, dass die Sanierung der IV auch deshalb nur zögerlich vorangeht, weil die angestrebte versprochene «Integration aus Rente» überhaupt nicht funktioniert hat und fordert unter dem Titel «Gut, aber zu wenig»  am 7.12.2015:

Der Bundesrat wäre dem Volk, das 2009 der Zusatzfinanzierung nur unter Vorbehalt von strukturellen Reformen zustimmte, Antworten schuldig, wie er die IV nachhaltig finanzieren möchte.

Im Tages Anzeiger ist noch ein weiteres Müsterchen bürgerlicher Ignoranz zu lesen:

Umstritten wird jedoch wie schon 2013 sein, ob es für eine Vollrente neu eine 80-prozentige Invalidität braucht oder wie heute eine 70-prozentige. Arbeitgeber und Bürgerliche wollen eine Anhebung auf 80 Prozent, weil für einen Teil der Rentner der Anreiz erhöht werde, ein kleines Arbeitspensum anzunehmen.

Zum Thema «Restarbeitsfähigkeit nutzen» ein Auszug aus den kürzlich veröffentlichen Vernehmlassungsunterlagen zur Reform der Ergänzungsleistungen

Bei rund 60 % dieser [alleinstehenden] teilinvaliden EL-beziehenden Personen (5500 Versicherten) muss auf die Anrechnung des Mindesteinkommens verzichtet werden, weil sie den Beweis erbringen, dass sie ihre Resterwerbsfähigkeit aus arbeitsmarktlichen, gesundheitlichen oder andern Gründen nicht nutzen können. 2000 EL- beziehende Personen (20 % der teilinvaliden EL-beziehenden Personen) sind in der Lage, ein Erwerbseinkommen über dem Mindesteinkommen zu erzielen.

Bereits heute können also nicht besonders viele teilinvalide BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ihre (angebliche) Restarbeitsfähigkeit nutzen. Und für diejenigen, die es können, ergibt sich ein spezielles Ärgernis: Arbeitseinkommen wird – im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen – besteuert. Der Nationalrat hat diesen Herbst nach langem hin und her die Besteuerung von Sozialleistungen grossmehrheitlich (einzig Grünliberale und BDP waren dafür) abgelehnt. WAK-Kommissionssprecher Adrian Amstutz (SVP) meinte dazu:

Ausserdem besteht bei Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen das Problem der negativen Arbeitsanreize ohnehin nicht.

Bei AHV-BezügerInnen wohl eher weniger, bei IV-Bezügern aber sehr wohl. Und bei nächster Gelegenheit (Ganze IV-Rente ab 70 oder 80% bzw. Reform der Ergänzungsleistungen) werden genau diese negativen Arbeitsanreize bzw. Schwelleneffekte auf ganz wundersame Weise auf einmal wieder bestehen – und selbstverständlich mit einer härteren Gangart gegenüber den Betroffenen rigoros zu bekämpfen sein.
Mit der Ablehnung der Besteuerung von Sozialleistungen haben sich die Rechts-Bürgerlichen (mit grosszügiger Unterstützung der Linken, die die Besteuerung der Ärmsten und Schwächsten ja sooo gemein finden) ein ganz wunderbares Geschenk gemacht: Nun können nämlich bis zum St. Nimmerleinstag tiefere Sozialleistungen gefordert werden, «damit Arbeit sich auch lohne». Der Clou daran: Im direkten Vergleich wird sich Arbeit nie lohnen, da sie im Gegensatz zu Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen eben besteuert wird.

Ob die Eingliederung effektiv breit abgestützt gefördert oder einfach nur politisch gewinnbringend auf den Betroffenen rumgehackt wird, darf sich nun jeder selbst ausmalen.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 16, 2015 at 06:57AM

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