2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen.
Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn als angeblich psychisch kranken Gewalttäter in seiner Integrität massiv verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Opfer zum Täter, verleugnete sämtliche Straftatbestände und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf.
Die von der Chefin des Lehrers Gaby Jenö behaupteten Drohmails spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten aufgeführt, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diesen Beweis vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt. Dazu meint Eichenberger wörtlich:
"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist.
Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur
Quelle: via @Behoerdenmobbing, December 05, 2015 at 12:12PM
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