Dienstag, 1. Dezember 2015

Keine Nothilfe nach BV – die Staatsanwaltschaft in der Schweiz ermittelt

Thema heute: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und aufgrund einer möglichen Strafvereitelung in Sachen Fritz Müller99 – dem Bittsteller mit Datum von heute seit 822 Tagen keine Nothilfe zuteil wird.

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26011

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g____@justice.be.ch)
Einschreiben
Staatsanwaltschaft des Kantons Bern
Herr G___
Amthaus
Hodlerstrasse 7
CH-3011 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch; m___@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 01. Dezember 2015



Strafanzeige vom 04.11.2015 | weitere Beilagen


Sehr geehrter Herr G___

Ich beziehe mich auf das Einschreiben der Staatsanwältin Frau X___ vom 19.11.2015 (b26010) und das Telefongespräch mit Frau Y___ vom 27.11.2015 - 14:40.

Die Frist zur Nachreichung weiterer Unterlagen mit 23.11.2015 angegeben, der Brief bei der Poststelle jedoch erst am 27.11.2015 in Empfang genommen worden ist – somit die gesetzte Frist in der Vergangenheit liegt, neu mit Frau Y___ eine Frist bis 02.12.2015 telefonisch vereinbart werden konnte, damit die geschädigte Partei dem Einschreiben Folge leisten kann.

Diesem Schreiben beiliegend – die geforderten Unterlagen gemäss Einschreiben vom 19.11.2015.

Publiziert unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/12/b26011.html
- mit Vorbehalt -
- weitere Beweismittel / Begehren / Anträge ausdrücklich vorbehalten bleiben -

Unter Würdigung der Beweislage bitte ich Sie um Kenntnisnahme und danke Ihnen bestens für Ihre Bemühungen.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 01. Dezember 2015


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

Zweifach

Als Mailkopie an g___@justice.be.ch (persönlich adressiert)

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26011 ist der Geschädigte, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Geschädigte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.



Beilagen vom 01.12.2015 und Empfangsbestätigung
Hiermit bestätigt die Empfängerin, Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, 3011 Bern, gegenüber dem Absender Fritz Müller99 den Empfang nachfolgender Unterlagen:

aus der Anzeige
O ..b27001 Antrag Nothilfe / Sozialhilfe (1/x) vom 03.08.2015 (Anzeige S. 9)
O ..b27006 Antrag Nothilfe / Sozialhilfe (2/x) vom 29.09.2015 (Anzeige S. 9)
O ..b27008 Antrag Nothilfe / Sozialhilfe (3/x) vom 10.10.2015 (Anzeige S. 9)
O ..b25091 Anmeldung zur Konsultation vom 08.06.2015 (Anzeige S. 12)
O ..b25090 Datenaustausch Hausverwaltung und Sozialamt Bern vom 17.06.2015
O ..b24031 Stellungnahme EG Bern vom 22.01.2014 (Anzeige S. 15)
O ..b26002 Eingabe RSH vom 28.08.2015 (Anzeige S. 18)

aus dem Beilageverzeichnis
O ..b23012 Attest vom 19.06.2013
O ..b24034 Gutachten vom 06.02.2014
O ..b24037 Gutachten vom 04.03.2014
O ..b25002 Anmeldeantrag Nr. 1 vom 25.02.2014
O ..b25067 Krankenkassenpolice 2015
O ..b25069 Vollmacht vom 08.06.2015
O ..b25065 EG Bern Anmeldeantrag „offiziell“ datiert ab 01.06.2015
O ..b25078 Vollmacht vom 10.06.2015
O ..b25080 Verfügung vom 09.06.2015
O ..b25081 TAP Weisung vom 08/11.06.2015 und folgende


Absender
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Empfänger
Staatsanwaltschaft des Kt. BE, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern


Anmerkung

____________________________________________

Ort, Datum

___________, __________________
Unterschrift/Stempel

______________________________

§ Die Empfängerin per Gesetz verpflichtet ist, auf Wunsch hin dem Absender eine Empfangsbestätigung auszuhändigen, welche Auskunft gibt über a) Art und Inhalt des Schreibens und b) welche Beilagen dem Schreiben beigelegt worden sind.


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, December 01, 2015 at 05:00AM

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