Dienstag, 8. Dezember 2015

“Sparen” bei der Schweizerischen Invalidenversicherung per Zweckgutachten: Deutsche Ärzte sollen es richten

Am jüngsten DGPPN-Kongress in Berlin vom 25.-28. Nov. 2015 war gemäss angereisten Beobachtern auch die SVA Zürich mit einem eigenen Stand vertreten und verteilte Schweizer Schokolade.

Man warb emsig um deutsche Ärzte, welche in der Schweiz als gut bezahlte Gutachter für die IV tätig sein sollen.

Offenbar findet die IV in der Schweiz nicht mehr genug Ärzte, die bereit sind bei der menschenverachtenden IV-Gutachterpraxis à la BSV mitzumachen. Unter Umständen, die sich mit dem ärztlichen Eid nicht vereinbaren lassen.

Ausstellerverzeichnis DGPPN Kongress Berlin 2015
http://www.cpo-media.net/DGPPN/2015/Programm/HTML/index.html#251

Die IV-Gutachten sind für die Betroffenen von grösster existenzieller Tragweite und bestimmen direkt über deren weiteres Lebensschicksal.

Um seitens BSV die rein politischen “Spar”-Vorgaben zu erfüllen, wird im alles entscheidenden Gutachterbereich skrupellos zu schmutzigen Tricks gegriffen. IV-Versicherte werden nur bei einseitig von der IV zugelassenen und vorbestimmten Gutachterstellen “begutachtet”, wo man der IV allzu oft nach dem Mund schreibt. Mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Denn es handelt sich, wie stets neue durchgesickerte Fälle belegen, um mehr oder weniger geschickt verfasste Pseudogutachten mit dem alleinigen Ziel, die betroffenen Personen wenn immer möglich von der IV an die öffentliche Sozialhilfe entsorgen zu können. Die IV-Statistik kann so glänzen. Doch Kosten werden in Wirklichkeit keine eingespart, sondern nur verlagert. Und dies auch noch unter milliardenschwerem Verwaltungsaufwand.

Nur wenige IV-Betroffene haben die Kraft sich gegen diese faschistoide Gutachterpraxis zu wehren, oder wenigstens auch nur dagegen zu protestieren.

In allen Fällen, in denen die Organisation IV einer betroffenen Person in der Gutachterfrage eine Einigungslösung verweigert und unter Sanktionsandrohung eine Begutachtung ausschliesslich bei einer von der IV vorbestimmten Stelle erzwingt, begeht diese Nötigung. Nötigung ist ein Straftatbestand gem. Art. 181 StGB. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Nötigung vorsätzlich und in grossem gewerbsmässigem Massstab zulasten von besonders schwachen Mitmenschen erfolgt.

Die ganze Hochglanzpropaganda des BSV kann darüber nicht hinwegtäuschen. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn die hiesige Ärzteschaft von den Methoden der IV zunehmend Abstand nimmt und sich von der IV nicht instrumentalisieren lassen will.

Sollen es jetzt also deutsche Ärzte richten?

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 08, 2015 at 03:37PM

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