Mittwoch, 16. Dezember 2015

DIE LINKE. Inge Hannemann: Geheimhaltung „Schlüssiges Konzept“ verhindert Rechtsanspruch

  1. DEZEMBER 2015

Geheimhaltung „Schlüssiges Konzept“ verhindert Rechtsanspruch

Kommentar:

Mietkosten. Kosten der Unterkunft. Jobcenter. Eine oftmals bestehende Auseinandersetzung von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und ihrem zuständigen Jobcenter. Dass genau diese Menschen häufig aus ihrem kargen Regelsatz von Hartz IV ihre nicht vom Jobcenter übernommenen Mietkosten decken, ist eine Thematik, die kaum in die Öffentlichkeit gelangt. Meint man doch, oh Wunder, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte können mit rund 400 Euro als alleinstehende Person in Saus und Braus leben. Eine Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die von der Linken im Bundestag und Sabine Zimmermann abgerufen wurde, zeigt auf, dass die Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2014, bundesweit rund 620 Millionen Euro zu ihren Mietkosten zusteuern mussten.

Für Hamburg bedeutet dieses, dass rund 20 Millionen Euro von jahresdurchschnittlichen 94.000 Haushalten geschultert wurden. Somit zahlte jeder Haushalt 212 Euro jährlich aus eigener Tasche dazu. In Anbracht dessen, dass die Mietkosten nach Hartz IV durch die Kommunen im „angemessenen Rahmen“ zu übernehmen sind, sind diese Zuzahlungen eine weitere Reduzierung des Existenzminimums. Aufgrund der sogenannten angemessenen Miete, die sich im unteren Bereich eines durchschnittlichen Mietspiegels befindet, können sich die Betroffenen nur dem Wohnungsmarkt ergeben. Einem Wohnungsmarkt, der für Menschen mit geringem Einkommen bei weitem nicht ausreicht. So kann oftmals nur eine Wohnung angemietet oder gehalten werden, die zu teuer ist und vom Jobcenter im Rahmen der angemessenen Miete abgelehnt wird. In einer Großstadt wie Hamburg, wo günstiger Wohnraum Mangelware ist, keine Seltenheit. Droht kein Zwangsumzug oder die Aufforderung der Zimmer-Untervermietung durch die Jobcenter, besteht eine dauerhafte Unterschreitung der Regelleistung. Einzige Alternative: Kürzung akzeptieren und Draufzahlen, um keine Mietschulden aufzubauen um so die Gefahr einer drohenden Obdachlosigkeit abzuwenden. Hamburgs Jobcenter verweigern bis heute eine klare Aussage zum „schlüssigen Konzept“ und deren Grundlage. Damit stehen die Erwerbslosen sowie die Beratungsstellen vor einer Mauer des Schweigens und können sich so kaum orientieren. Da die derzeitige Hamburger Nettokaltmiete im Durchschnitt bei acht Euro pro Quadratmeter liegt, zeigen die angemessenen Kosten der Unterkunft (348,50 Euro Kaltmiete im Ein-Person-Haushalt) von rund sieben Euro Nettokaltmiete eine Differenz von einem Euro pro Quadratmeter auf. Diese Differenz erhöht sich um bis zu 1,50 Euro je größer der Personenhaushalt ist. Selbst mit zehn Prozent Kulanz, für teurere Bezirke, sind die acht Euro der durchschnittlichen Mietkosten durch die Jobcenter nicht zu erreichen.

Die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X beim zuständigen Jobcenter zu stellen, besteht selbstverständlich auch in Hamburg. Allerdings besteht bis heute keine Transparenz über die tatsächlichen angemessenen Mietkosten, solange das schlüssige Konzept geheim bleibt. Damit bleibt den Betroffenen nur die Wahl den ausgeschriebenen Kosten der Unterkunft Glauben zu schenken oder auf Verdacht einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dass die Jobcenter selbstständig darauf hinweisen, wäre eine Premiere der letzten elf Jahre.

Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann abschließend: „Der Senat als auch Jobcenter team.arbeit.hamburg betreiben mit dem Verschluss des schlüssigen Konzeptes eine Geheimhaltung, die weder dem Transparenzgesetz in Hamburg entspricht noch dem adäquaten Umgang mit den Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Das schlüssige Konzept ist offen zu legen, um so einen möglichen Rechtsanspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten zu erreichen. Auch muss es offen gelegt werden, um auf diese Art und Weise den tatsächlichen Bedarf der Mietkostenhöhe zu berechnen. Dass die derzeitigen Kosten der Unterkunft noch nicht mal der Durchschnittsmiete entsprechen, zeigt die Ignoranz des Senats wirkliche Sozialpolitik zu betreiben.”

Drucksachen Mietkosten:

21/986

21/2450

Quelle: http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/geheimhaltung-schluessiges-konzept-verhindert-rechtsanspruch/

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


Einsortiert unter:Überwachungsstaat, Bücher, Demonstrationsrecht, Der Staat der das Recht Beugt, Der Staat der wieder zur Stasi wird!, Die Linke, Dienstleistung, Facebook, Folter in Deutschland, Google, Gustl Mollath, Hartz 4, Harz-IV, Inge Hannemann, Jugendamt, Kinderschutzbund, Nachrichten und Politik, Organisationen, Piraten, Ralph Boes, Sozialgericht, Wissenschaft, www.buergerinitiative-grundeinkommen.de

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 16, 2015 at 02:07PM

Feed abonnieren – Autoren Norbert, Hoelderlin, Anita, Ralph ...