Jobcenter gewährten vielen Hartz-IV-Empfängern zu geringe Mietkosten. Die Differenz musste aus dem Regelsatz und damit vom Existenzminimum gezahlt werden. Eine interne Anweisung enthüllt: Die Jobcenter könnten von sich aus tätig […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, December 14, 2015 at 04:03PM