Mittwoch, 16. Dezember 2015

DIE LINKE. Inge Hannemann: Geheimhaltung „Schlüssiges Konzept“ verhindert Rechtsanspruch

  1. DEZEMBER 2015

Geheimhaltung „Schlüssiges Konzept“ verhindert Rechtsanspruch

Kommentar:

Mietkosten. Kosten der Unterkunft. Jobcenter. Eine oftmals bestehende Auseinandersetzung von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und ihrem zuständigen Jobcenter. Dass genau diese Menschen häufig aus ihrem kargen Regelsatz von Hartz IV ihre nicht vom Jobcenter übernommenen Mietkosten decken, ist eine Thematik, die kaum in die Öffentlichkeit gelangt. Meint man doch, oh Wunder, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte können mit rund 400 Euro als alleinstehende Person in Saus und Braus leben. Eine Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die von der Linken im Bundestag und Sabine Zimmermann abgerufen wurde, zeigt auf, dass die Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2014, bundesweit rund 620 Millionen Euro zu ihren Mietkosten zusteuern mussten.

Für Hamburg bedeutet dieses, dass rund 20 Millionen Euro von jahresdurchschnittlichen 94.000 Haushalten geschultert wurden. Somit zahlte jeder Haushalt 212 Euro jährlich aus eigener Tasche dazu. In Anbracht dessen, dass die Mietkosten nach Hartz IV durch die Kommunen im „angemessenen Rahmen“ zu übernehmen sind, sind diese Zuzahlungen eine weitere Reduzierung des Existenzminimums. Aufgrund der sogenannten angemessenen Miete, die sich im unteren Bereich eines durchschnittlichen Mietspiegels befindet, können sich die Betroffenen nur dem Wohnungsmarkt ergeben. Einem Wohnungsmarkt, der für Menschen mit geringem Einkommen bei weitem nicht ausreicht. So kann oftmals nur eine Wohnung angemietet oder gehalten werden, die zu teuer ist und vom Jobcenter im Rahmen der angemessenen Miete abgelehnt wird. In einer Großstadt wie Hamburg, wo günstiger Wohnraum Mangelware ist, keine Seltenheit. Droht kein Zwangsumzug oder die Aufforderung der Zimmer-Untervermietung durch die Jobcenter, besteht eine dauerhafte Unterschreitung der Regelleistung. Einzige Alternative: Kürzung akzeptieren und Draufzahlen, um keine Mietschulden aufzubauen um so die Gefahr einer drohenden Obdachlosigkeit abzuwenden. Hamburgs Jobcenter verweigern bis heute eine klare Aussage zum „schlüssigen Konzept“ und deren Grundlage. Damit stehen die Erwerbslosen sowie die Beratungsstellen vor einer Mauer des Schweigens und können sich so kaum orientieren. Da die derzeitige Hamburger Nettokaltmiete im Durchschnitt bei acht Euro pro Quadratmeter liegt, zeigen die angemessenen Kosten der Unterkunft (348,50 Euro Kaltmiete im Ein-Person-Haushalt) von rund sieben Euro Nettokaltmiete eine Differenz von einem Euro pro Quadratmeter auf. Diese Differenz erhöht sich um bis zu 1,50 Euro je größer der Personenhaushalt ist. Selbst mit zehn Prozent Kulanz, für teurere Bezirke, sind die acht Euro der durchschnittlichen Mietkosten durch die Jobcenter nicht zu erreichen.

Die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X beim zuständigen Jobcenter zu stellen, besteht selbstverständlich auch in Hamburg. Allerdings besteht bis heute keine Transparenz über die tatsächlichen angemessenen Mietkosten, solange das schlüssige Konzept geheim bleibt. Damit bleibt den Betroffenen nur die Wahl den ausgeschriebenen Kosten der Unterkunft Glauben zu schenken oder auf Verdacht einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dass die Jobcenter selbstständig darauf hinweisen, wäre eine Premiere der letzten elf Jahre.

Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann abschließend: „Der Senat als auch Jobcenter team.arbeit.hamburg betreiben mit dem Verschluss des schlüssigen Konzeptes eine Geheimhaltung, die weder dem Transparenzgesetz in Hamburg entspricht noch dem adäquaten Umgang mit den Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Das schlüssige Konzept ist offen zu legen, um so einen möglichen Rechtsanspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten zu erreichen. Auch muss es offen gelegt werden, um auf diese Art und Weise den tatsächlichen Bedarf der Mietkostenhöhe zu berechnen. Dass die derzeitigen Kosten der Unterkunft noch nicht mal der Durchschnittsmiete entsprechen, zeigt die Ignoranz des Senats wirkliche Sozialpolitik zu betreiben.”

Drucksachen Mietkosten:

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21/2450

Quelle: http://www.inge-hannemann.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/aktuell-9767515619/artikel/geheimhaltung-schluessiges-konzept-verhindert-rechtsanspruch/

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Quelle: via @Norbertschulze, December 16, 2015 at 02:07PM

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Integration aus Rente – Die ganz ganz grosse Lüge

Als das Parlament in einer Art Blutrausch (vor allem ausgelöst durch die jahrelang eingepeitschte Scheininvalidenpropaganda der SVP) im Rahmen der IV-Revision 6a beschloss, die Invalidenversicherung unter anderem mit der Reintegration von 17’000 IV-Bezügern (mit Schmerzkrankheiten und anderen psychischen Beeinträchtigungen) finanziell zu entlasten, wusste jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier, dass das nie und nimmer funktionieren würde.

Exemplarisch dazu die Aussagen des damaligen (mittlerweile verstorbenen) SVP-Nationalrates This Jenny in der Fernsehsendung Arena vom 17. Dezember 2010:

Die könnten alle arbeiten, die mit den «komischen Krankheiten»

Kurz darauf:

Aber die mit den «komischen Krankheiten», die will ich nicht in meinem Betrieb haben – die will keiner

Komplett egal, wo die Betroffenen landen – an zwei Orten wollen wir sie jedenfalls nicht: In der IV bzw. den Privatversicherungen («Die können alle arbeiten!») und in der Arbeitswelt («Aber doch nicht bei uns!»). Beziehen die «gar nicht Kranken» vermehrt Sozialhilfe, kommt uns das allerdings auch gelegen, dann können wir nämlich ein paar Jahre später über die vielen arbeitsscheuen Langzeitfälle in der Sozialhilfe schnöden ( SVP Positionspapier zur Sozialhilfe, Juni 2015: «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen»)

Dass zwei Drittel der Langzeitbezüger in der Sozialhilfe gesundheitliche Probleme haben und bei Sozialhilfebezügern die Wahrscheinlichkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung 7,5-mal grösser ist als bei der Durchschnittsbevölkerung sind Details, die niemanden interessieren hoffentlich niemand mitbekommt.

Als Bundesrat Berset am 7. Dezember 2015 Vorschläge für die 7. IV-Revision Weiterentwicklung der Invalidenversicherung präsentierte (Alle Dokumente dazu beim BSV), blieb es von Seiten der SVP verdächtig ruhig. Zum einen lässt sich aus anderen Themen mit dem Schlachtruf «Missbrauch!» gerade wesentlich besser politisches Kapital schlagen (Sozialhilfe, Flüchtlinge), zum anderen haben die Verschärfungen bei der IV auch die eigene Klientel empfindlich getroffen ( Keine Sonderbehandlung der Bauern bei der IV).

Ausserdem liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der aktuellen Reform in der Früherkennung psychischer Krankheiten bei Jugendlichen, sowie deren besserer Unterstützung beim Übertritt in die Arbeitswelt. Ein Thema, das der SVP sowieso am Allerwertesten vorbeigeht, denn «solche» Mitarbeiter – siehe Herr Jenny selig weiter oben – will man ja eh nicht.

Dass diese Einstellung gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen Krankheiten weit verbreitet ist, zeigt auch der zeitgleich mit den Reformvorschlägen veröffentliche BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung». Er hält u.a. fest:

Die fehlende Zahl geeigneter Arbeitsplätze (…) sowie die grundsätzlich geringe Bereitschaft der Wirtschaft, Personen mit psychischen Problemen zu integrieren, erachten viele IV-Stellen als eines der grössten Hindernisse für die Wiedereingliederung von Versicherten.

und:

Zusammengefasst lässt sich schliessen, dass aus Sicht der IV-Stellen die angestrebte Reduktion des Rentenbestandes durch die Eingliederungsorientierte Rentenrevision (EOR) an politischen Sparzielen orientiert war, ohne die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu berücksichtigen. Im vorgesehenen Umfang war das Potenzial weder bei den Versicherten, noch auf dem Arbeitsmarkt vorhanden (Aufnahmebereitschaft, geeignete Stellen).

Konkret:

Bezogen auf den gesamten Rentenbestand konnten demnach innerhalb von 4 Jahren etwa bei 0.08% des Rentenbestands aufgrund einer potenzialinduzierten Rentenrevision die Rente gesenkt werden, was hochgerechnet in etwa 160 Fällen entsprechen würde. Wie erwähnt, beziehen sich die Zahlen jedoch auf Angaben von ausschliesslich 8 IVST.

Der Arbeitgeberverband erwähnt jedoch in seiner Reaktion auf die Reformvorschläge mit keinem Wort die furios gescheiterte Reintegration von tausenden IV-Bezügern, sondern klopft sich selbst auf die Schulter:

So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten.

und fordert weitere Sparmassnahmen.

Auch der NZZ-Journalist Michael Schoenenberger ignoriert komplett, dass die Sanierung der IV auch deshalb nur zögerlich vorangeht, weil die angestrebte versprochene «Integration aus Rente» überhaupt nicht funktioniert hat und fordert unter dem Titel «Gut, aber zu wenig»  am 7.12.2015:

Der Bundesrat wäre dem Volk, das 2009 der Zusatzfinanzierung nur unter Vorbehalt von strukturellen Reformen zustimmte, Antworten schuldig, wie er die IV nachhaltig finanzieren möchte.

Im Tages Anzeiger ist noch ein weiteres Müsterchen bürgerlicher Ignoranz zu lesen:

Umstritten wird jedoch wie schon 2013 sein, ob es für eine Vollrente neu eine 80-prozentige Invalidität braucht oder wie heute eine 70-prozentige. Arbeitgeber und Bürgerliche wollen eine Anhebung auf 80 Prozent, weil für einen Teil der Rentner der Anreiz erhöht werde, ein kleines Arbeitspensum anzunehmen.

Zum Thema «Restarbeitsfähigkeit nutzen» ein Auszug aus den kürzlich veröffentlichen Vernehmlassungsunterlagen zur Reform der Ergänzungsleistungen

Bei rund 60 % dieser [alleinstehenden] teilinvaliden EL-beziehenden Personen (5500 Versicherten) muss auf die Anrechnung des Mindesteinkommens verzichtet werden, weil sie den Beweis erbringen, dass sie ihre Resterwerbsfähigkeit aus arbeitsmarktlichen, gesundheitlichen oder andern Gründen nicht nutzen können. 2000 EL- beziehende Personen (20 % der teilinvaliden EL-beziehenden Personen) sind in der Lage, ein Erwerbseinkommen über dem Mindesteinkommen zu erzielen.

Bereits heute können also nicht besonders viele teilinvalide BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ihre (angebliche) Restarbeitsfähigkeit nutzen. Und für diejenigen, die es können, ergibt sich ein spezielles Ärgernis: Arbeitseinkommen wird – im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen – besteuert. Der Nationalrat hat diesen Herbst nach langem hin und her die Besteuerung von Sozialleistungen grossmehrheitlich (einzig Grünliberale und BDP waren dafür) abgelehnt. WAK-Kommissionssprecher Adrian Amstutz (SVP) meinte dazu:

Ausserdem besteht bei Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen das Problem der negativen Arbeitsanreize ohnehin nicht.

Bei AHV-BezügerInnen wohl eher weniger, bei IV-Bezügern aber sehr wohl. Und bei nächster Gelegenheit (Ganze IV-Rente ab 70 oder 80% bzw. Reform der Ergänzungsleistungen) werden genau diese negativen Arbeitsanreize bzw. Schwelleneffekte auf ganz wundersame Weise auf einmal wieder bestehen – und selbstverständlich mit einer härteren Gangart gegenüber den Betroffenen rigoros zu bekämpfen sein.
Mit der Ablehnung der Besteuerung von Sozialleistungen haben sich die Rechts-Bürgerlichen (mit grosszügiger Unterstützung der Linken, die die Besteuerung der Ärmsten und Schwächsten ja sooo gemein finden) ein ganz wunderbares Geschenk gemacht: Nun können nämlich bis zum St. Nimmerleinstag tiefere Sozialleistungen gefordert werden, «damit Arbeit sich auch lohne». Der Clou daran: Im direkten Vergleich wird sich Arbeit nie lohnen, da sie im Gegensatz zu Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen eben besteuert wird.

Ob die Eingliederung effektiv breit abgestützt gefördert oder einfach nur politisch gewinnbringend auf den Betroffenen rumgehackt wird, darf sich nun jeder selbst ausmalen.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 16, 2015 at 06:57AM

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Dienstag, 15. Dezember 2015

Hartz IV: Sozialverband fordert mehr Geld für Strom

Viele Hartz IV Empfänger können sich den Strom nicht mehr leisten, weil sie diesen aus dem geringen Regelsatz aufbringen müssen. Um einer Überschuldung wegen der Stromrechnungen vorzubeugen und Stromsperren zu […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 15, 2015 at 05:21PM

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Montag, 14. Dezember 2015

Hartz IV: Anspruch auf größere Wohnung bei regelmäßigem Besuch des Kindes

Hartz IV: Anspruch auf größere Wohnung bei regelmäßigem Besuch des Kindes

  1. Mai 2015

 

Zur Ausübung des Umgangsrecht steht Elternteilen eine größere Wohnung zu, so die Entscheidung des Sozialgerichts Kiel mit Beschluss unter dem Az.: S 38 AS 88/14 ER.

Im verhandelten Fall klagte ein in Hartz IV Bezug stehender Vater, der sein Umgangsrecht für seine beiden Kinder an 55 Tagen im Jahr wahrnimmt. Der Mann hatte bereits eine größere Wohnung angemietet und trug beim Jobcenter Kiel vor, dass er aufgrund der regelmäßigen Besuche seiner Kinder einen erhöhten Unterkunftsbedarf hätte. Das Jobcenter war jedoch der Auffassung, der Vater hätte eine zu teure Wohnung angemietet. Der Leistungsträger gestand dem Hartz IV Leistungsempfänger aufgrund der Ausübung des Umgangsrecht eine größere Wohnung zu, bewilligte jedoch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nur für einen Einpersonenhaushalt mit 50 qm in Höhe von 316 Euro bruttokalt (mittlerweile gelten in Kiel seit 01.01.2014 342,50 Euro).

Vor Gericht hatte Vater Erfolg

Das Kieler Sozialgericht sprach dem Vater in einem Eilverfahren höhere Leistungen für die Unterkunft in Höhe von 408,20 Euro für eine 65 qm Wohnung zu. Das Gericht war der Auffassung, dass sich die Kinder in einem solchen zeitlichen Umfang bei ihrem Vater aufhielten, dass es gerechtfertigt sei, entsprechend der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ nach den Grundsätzen des Bundessozialgerichts einen höheren Bedarf an Wohnraum anzuerkennen.

Wohnkosten bei temporärer Bedarfsgemeinschaft

Zwar gäbe es für die temporäre Bedarfsgemeinschaft noch keine höchstrichterliche Entscheidung bezüglich der Unterkunftskosten. Das Sozialgericht hält aber den erhöhten Wohnraumbedarf im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung des Schutzes der Familie sowie der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts des Vaters für geboten. Diese Entscheidung resultiert auch aus § 22b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach Personen wegen der Ausübung eines Umgangsrechts einen erhöhten Bedarf für Unterkunft und Heizung haben.

Sozialgericht Kiel – Beschluss vom 09.04.2014 – Az.: S 38 AS 88/14 ER

Ähnliches Urteil des Sozialgerichts Dortmund

Bereits im Jahr 2010 hatte das Sozialgericht Dortmund die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt und in einem ähnlichen Verfahren einem Vater einen höheren Wohnraumbedarf zugesprochen. In dem in Dortmund verhandelten Fall hatte ein Vater seine damals elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende sowie in der Hälfte der Schulferien zu Besuch. Da die 40 qm Wohnung zu klein war, beantragte er die Übernahme der Wohnkosten für eine 64 qm Wohnung. Das Jobcenter verweigerte und so landete der Fall vor dem Sozialgericht. Dortmunds Sozialrichter entschieden, dass in diesem Fall durchaus von einer temporären Bedarfsgemeinschaft auszugehen sei und so die Tochter zumindest Anspruch auf ein kleines eigenes Zimmer habe. Der Umzug in einer größere Wohnung sei nach Auffassung des Sozialgerichts erforderlich, damit der Vater sein Umgangsrecht im Sinne des Kindeswohls ausüben könne.

Sozialgericht Dortmund – Az.: S 22 AS 5857/10 ER vom 28.12.2010

http://www.hartziv.org/news/20150512-hartz-iv-anspruch-auf-groessere-wohnung-bei-regelmaessigem-besuch-des-kindes.html

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Quelle: via @Norbertschulze, December 14, 2015 at 07:25PM

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Jobcenter Anweisung enthüllt: Hartz IV Skandal bei Wohnkosten

Jobcenter Anweisung enthüllt: Hartz IV Skandal bei Wohnkosten

  1. Dezember 2015

 
Jobcenter gewährten vielen Hartz-IV-Empfängern zu geringe Mietkosten. Die Differenz musste aus dem Regelsatz und damit vom Existenzminimum gezahlt werden. Eine interne Anweisung enthüllt: Die Jobcenter könnten von sich aus tätig werden um diesen Missstand zu beseitigen, tun es aber nicht.

Ein altes Thema, das durch das Bekanntwerden einer internen Anweisung des Jobcenters Leipzig nun neue Brisanz bekommt. Wie die Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann mitteilte, sollen nur die Hilfeempfänger die vollen Mietkosten für 2014 erstattet bekommen, die bis Jahresende einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Bescheide stellen. Hierfür hat sie zusammen mit OBM-Kandidaten aus 2013 und Rechtsanwalt, Dirk Feiertag, sowie Stadtratskandidatin in 2014 für Wahlkreis 9, Kathrin Rösler, die Kampagne „CHECK2015“ ins Leben gerufen. Diese Kampagne verfolgt das Ziel, alle Hartz IV Bescheide ab 2014 im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft und Heizung in Leipzig zu überprüfen.

Zur Erklärung

Das Bundessozialgericht hatte festgestellt, dass für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) ein schlüssiges Konzept vorliegen muss. Eben an dieses Konzept wollte sich Leipzig nicht halten und hat das Risiko von Klagen betroffener Hartz IV Empfänger in Kauf genommen. Mehrfach hatten die Sozialgerichte daraufhin das Leipziger Konzept zu den Wohnkosten gekippt.

Da der überwiegende Teil der Leistungsempfänger rechtlich nicht oder nicht ausreichend bewandert ist, ist dies natürlich kostengünstiger für die Stadt. Mit anderen Worten: Wer sich im Thema auskennt und die höheren Unterkunftskosten beim Jobcenter geltend macht, kann sie auch erhalten. Wer allerdings nicht aktiv tätig wird, bekommt nur die geringeren, rechtswidrigen Wohnkosten, gezahlt.

Wohnkosten zu niedrig

Um die Kosten niedrig zu halten, hat die Kommune lediglich die Wohnungen von Hartz-IV Empfängern als Berechnungsgrundlage für die KdU herangezogen und nicht, wie es sein sollte, aus dem Mittelwert aller Mietwohnungen in Leipzig. Die Wohnkosten werden von den Kommunen vor Ort bestimmt und fallen oftmals zu niedrig aus.

Überprüfungsantrag stellen – schnell handeln

Nur diejenigen, die nun bis zum 31.12.2015 noch gegen die Kürzung ihrer Unterkunftskosten in 2014 vorgehen, können rückwirkend die vollen Mietkosten erstattet bekommen. Nun heißt es schnell sein, denn wer bis Ende des Jahres keinen entsprechenden Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X bei seinem zuständigen Jobcenter stellt, der wird die vorenthaltenen Gelder aufgrund der Verjährung auch nicht nachträglich bekommen.

WICHTIG: Den Überprüfungsantrag persönlich beim Jobcenter vorbeibringen und sich den Empfang bestätigen lassen. Alternativ kann dieser im Beisein eines Zeugen auch in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen werden. Auf dem Postweg empfehlen wir das Einschreiben (mit Rückschein). Hier muss allerdings beachtet werden, dass der Postverkehr ein bis drei Tage in Anspruch nehmen kann, weshalb der Überprüfungsantrag spätestens am 28.12.2015 im Briefkasten der Post/ Poststelle abgegeben werden sollte.

Einzelfall oder gängige Praxis?

Laut einer Auswertung der Daten der Bundesagentur für Arbeit durch Die Linke, bekommen Hartz-IV-Empfänger in Sachsen rund 48,9 Millionen Euro ihrer Wohnkosten nicht von den Jobcentern finanziert. Es ist davon auszugehen, dass dies in anderen Bundesländern bzw. einzelnen Kommunen ähnlich aussieht und Hartz IV Empfänger zu Unrecht Teile der Wohnkosten aus demRegelsatz bestreiten müssen.

Wir raten daher allen Empfängern von Hartz IV Leistungen bundesweit, sich über die Unterkunftskosten der eigenen Kommune zu erkundigen und ggfls. auch einen Überprüfungsantrag in o.g. Frist beim Jobcenter zu stellen.

Download Muster Überprüfungsantrag

Musterformular für den Überprüfungsantrag der Kanzlei „fsn-recht.de“ auf der Seite der Leipziger Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann:

Download PDF

http://www.hartziv.org/news/20151214-jobcenter-anweisung-enthuellt-hartz-iv-skandal-bei-wohnkosten.html

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Quelle: via @Norbertschulze, December 14, 2015 at 06:59PM

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Kohle für alle?

Bedingungsloses Grundeinkommen: Pro und Kontra – Johannes Kaup im Gespräch mit Daniel Häni, Philip Kovce und Ulrich Schuh (aufgenommen am 24. November im ORF RadioKulturhaus). Gestaltung: Haimo Godler   Kohle für alle? Sozialisten und Kapitalisten, Liberale und Konservative, Unternehmer/innen und Gewerkschafter/innen bekämpfen die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Aber in ihren Reihen finden sich ebenso…

Der Beitrag Kohle für alle? erschien zuerst auf grundeinkommen.



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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, December 14, 2015 at 05:30PM

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Jobcenter Anweisung enthüllt: Hartz IV Skandal bei Wohnkosten

Jobcenter gewährten vielen Hartz-IV-Empfängern zu geringe Mietkosten. Die Differenz musste aus dem Regelsatz und damit vom Existenzminimum gezahlt werden. Eine interne Anweisung enthüllt: Die Jobcenter könnten von sich aus tätig […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 14, 2015 at 04:03PM

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Hartz IV: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen

Max Uthoff ueber Hartz IV Empfaenger

Hartz IV: Volksverhetzung durch Politiker

Harz IV – Genozid So denken Politiker über arbeitslose Menschen Volksverhetzung – oder: die geistig-moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft?…

von FHP: Freie Hartz IV Presse

Wir von der FHP,

halten diese Aussagen für eine extrem- politisch motivierte, Wirtschaftsinteressen dienenden, sowie zutiefst unmoralische “geistige Brandstiftung” auf unsere gesellschaftlichen Grundwerte und Demokratie!

Wer nach diesen Aussagen noch immer nicht, die eigentliche Wahrheit erkennt und nicht in den offenen Widerstand gegen Hartz IV geht, weiterhin die Solidarität mit den Betroffenen verweigert:
Dem wäre zu wünschen, dass es ihn ganz schnell selbst trifft!
Denn, eigene Erfahrung soll ja bekanntlich “klüger” machen!

Das sagen und denken “eure Volksvertreter” über euch…”Hartzer”

1) Henner Schmidt, FDP-Fraktionsvize:
“Hartz-IV-Empfänger sollen Ratten jagen”

2) SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering:
“Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”(Nazispruch u.a. von Adolf Hitler)

3) Altkanzler Gerhard Schröder:
“Es gibt kein Recht auf Faulheit”

4) FDP-Chef Guido Westerwelle:
“Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit und Hartz IV-Empfänger sind eine Gruppe, die anstrengungslosen Wohlstand genießt, und bezeichnete diesen Zustand als “spätrömische Dekadenz”

5) Michael Glos, CDU Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
“Arbeitspflicht für alle Arbeitslosen muss eingeführt werden”

6) Genozid-Forscher Professor Dr. Gunnar Heinsohn:
“Man müsse der Unterschicht den Hahn zu drehen, denn nur ein ungeborenes Kind aus diesem Milieu, ist auch ein gutes Kind, denn es schlägt einem schon keinen Baseballschläger den Kopf”

7) Grünenpolitikerin Claudia Hämmerling:
“Hartz IV Empfänger könnten als Hundekotkontrolleure eingesetzt werden”.

8) Vorstandsmitglied der Bundesbank, Thilo Sarrazin (SPD):
“Finanznot wäre angeblich nicht das zentrale Problem bei Hartz IV-Beziehern, sondern ihr übermäßiger TV-Konsum, ihre Wortarmut und Fettleibigkeit”.

9) CDU-Philipp Mißfelder:
“Kinder von ALG II BezieherInnen solle es keine Anhebung des Regelsatzes geben, denn diese Maßnahme würde ja nur zu einer Absatzsteigerung führen bei Alkohol- und Tabakindustrie”.

10) FDP-Dr. Oliver Möllenstädt:
“Die Empfängerinnen würden das Geld eher in den nächsten Schnapsladen tragen, als es in Vorsorge und selbstbestimmte Familienplanung zu investieren”.

11) CDU-Vorsitzender Roland Koch:
“Hartz IV eine “angenehme Variante” des Lebens und fordert eine Arbeitspflicht für Arbeitslose zur Not in Billig-Jobs”.

12) Wolfgang Clement SPD
“vergleicht Hartz IV Empfänger mit Parasiten”.

13) Heinz Buschkowsky Ex-Bezirksbürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln und seit 1973 Mitglied der SPD:
“Elterngeld sei Fortpflanzungsprämie für die Unterschicht”

14) Gesundheitsexperten, Peter Oberender:
“Wenn jemand existenziell bedroht ist, weil er nicht genug Geld hat, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu finanzieren, so muss er seiner Meinung nach die Möglichkeit haben, durch den Verkauf von Organen dies zu sichern”.

15) Frank Steffe CDU-Politiker:
“Hartz IV-Familien” die Bildungsgutscheine aus dem Bildungspaket nicht wollen, weil diese sich nicht “zu Bargeld machen lassen” “Die Bildungsgutscheine sind ausschließlich für das Wohl der Kinder, man kann sie nicht für Nikotin und Alkohol benutzen. Sie lassen sich eben nicht verrauchen und versaufen.”

16) Die bayrische Arbeits- und Sozial-ministerin Christine Haderthauer (CSU):
Fordert härtere Sanktionen bei Hartz IV. Nach ihrer Ansicht gebe es bei Hartz IV noch “zu wenig Leidensdruck” für die betroffenen Menschen.

17) Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke:
“In Zeiten schlechter Wahlergebnisse die Mandate knapper seien, würden sich die Abgeordneten der Linkspartei um die Posten streiten wie “die Hartzvierer um den Alkohol” (Er entschuldigte sich allerdings als einziger hinterher dafür)

18) Ehemaliger Hessischer Justizminister
Dr. Christian Wagner:
“Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden”.

19) FDP-Politiker Lars Lindemann meint,
dass Sozialhilfe-Empfänger aus der City ziehen müssen, denn – “man könne nicht den Ehrgeiz haben, Botschafter und Hartz-IV-Empfänger in einer Straße unterzubringen. „Jemand, der von Sozialhilfe lebt, kann nicht denselben Anspruch haben, wie jemand, der sein Geld selbst verdient”!

20) Bundestagsabgeordnete und Jurist Stephan Stracke, CDU/CSU meint:
“Erwerbslose seien faule Krippel”.

21) In einem Interview gibt der scheidende Vorsitzende des Vermieter-Arbeitskreises “Stadtspuren”, Ulf Hahn, zu, dass durchgespielt wurde:
wie es wäre, alle Potsdamer Hartz-IV-Empfänger” umzusiedeln und in leer stehenden Plattenbauten unterzubringen.
Auf Nachfrage gibt er zu, dass dieses Gedankenspiel zwar “absurd” sei, aber angesichts der Tatsache, dass in Potsdam “jährlich 2.000 Menschen zuziehen” und es an entsprechenden Wohnungen mangele, sei “querdenken” erlaubt und Lösungen müssten gesucht werden.
Durch eine Umsiedlung der Hartz-IV-Empfänger, so Hahn, würden dann wieder Wohnungen in Potsdam frei und “die Umgesiedelten hätten es von Brandenburg/Havel auch nicht allzu weit nach” …

22) Jobcenter Pinneberg:
“Hartz IV-Empfänger sollen zum Sparen Leitungswasser trinken, auf Fleisch verzichten und ihre Möbel verkaufen”.

23) BILD-Zeitung, nennt Betroffene u.a. : “Hartz IV Schmarotzer” + “Sozialschmarotzer” und “faule Stütze-Empfänger”

Volksverhetzung dieser Art, hat 1933 zum Krieg geführt!

quelle https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-volksverhetzung-durch-politiker

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epilog – unterm video aufgelesen: ZEIT FÜR WIDERSTAND!

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blogbeiträge zum Thema https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010


Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: Ausgrenzung, GESELLSCHAFT, hartz IV, Hartz-IV-Empfaenger, politiker, stigmatisieren

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 14, 2015 at 06:01AM

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Sonntag, 13. Dezember 2015

Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010



“Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht”
Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010
Es ist eine Schande für unser Volk mit welcher Grausamkeit und Skrupellosigkeit unsere Politiker und die Verwaltungs-Organe die Menschen in diesem Land behandeln. Die BRD wird zunehmend zu einem Menschenrechtsverbrecherstaat, der auch nicht davor zurückschreckt kranke Menschen zu foltern.
(zb Hartz IV Sanktionen trotz Krankschreibung)

Die Würde des Menschen wird in der BRD immer öfter verletzt und Menschen in den Tod getrieben. Ich schäme mich dafür ein Angehöriger vom deutschen Volk zu sein, dessen Regierung unsere verbrieften Grundrechte immer öfter missachtet und zuwider handelt. Eine unterlassene Hilfe für in Not geratene Menschen ist kein Kavaliersdelikt, oder eine Bagatelle, sondern bereits eine Straftat, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft durch einen “Strafantrag” und ergänzend mit einer zivilen Schadensersatzklage verfolgt werden sollte.

Mein Beileid für die Opfer der Agenda 2010 kann vermutlich nur einen kleiner Trost für die Angehörigen sein. Es ist wirklich traurig, dass es so weit gekommen ist und ein Menschenleben einen geringeren Wert beigemessen wird, als die wenigen Arbeitsplätze korrupter und kriminell agierender Bankenbetrüger und Anlagenberater der Finanz-Mafia.

Erneut zeigt es sich, dass die Korruption und die immer weiter ausufernde Regierungskriminalität in der BRD eine Folge von einer zu großen Konzentration von Macht ist und dass auch unser Volk als Folge davon schon wieder darunter zu leiden hat. Denn jede Form von Herrschaft ist das genaue Gegenteil von Freiheit und mit unseren Menschenrechten, zu denen sich unser Volk mehrheitlich bekannt hat und unserer Menschenwürde unvereinbar.

Zur Erinnerung:




"Nichts, dem die Gerechtigkeit mangelt,kann moralisch richtig sein."
Marcus Tullius Cicero 
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Epilog – Fiat iustitia, pereat mundus.

"Gerechtigkeit herrsche, und ginge die Welt darüber zugrunde!"


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 13, 2015 at 11:22AM

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Samstag, 12. Dezember 2015

Die halbe “Ente” aus Finnland. Was für ein Grundeinkommen spricht

Wer schon auf gepackten Koffern saß, um nach Finnland umzusiedeln, dürfte enttäuscht sein. Das bedingungslose Grundeinkommen bleibt Zukunftsmusik. Gute Gründe den Sozialstaat radikal zu reformieren, gibt es dennoch.
“Finnland hat angekündigt, ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger einzuführen”
..schrieb ein deutsches Nachrichtenmagazin Anfang der Woche. Nicht nur in Deutschland schlug die Nachricht Wellen. Auch die sozialen Medien und die internationale Presse verbreiteten diese Meldung. Die finnische Sozialversicherungsanstalt Kela korrigierte:
“Am Montag, den 7. Dezember haben viele internationalen Medien irreführende Geschichten veröffentlicht, die behaupten, in Finnland werde in naher Zukunft das Grundeinkommen eingeführt. Das ist nicht korrekt.” Die Behörde stellte richtig: “Zu diesem Zeitpunkt gibt es lediglich eine einleitende Studie”.
Die Ente ist demnach so etwas wie eine halbe Ente. Ein Experiment auf dem Reißbrett, wenn so man so will. Ein Grundstein ist gelegt. Mehr nicht. Immerhin liefert die Sozialversicherungsanstalt einen Zeitplan. Im kommenden Frühjahr sollen Regierungsstellen und Agenturen verschiedene Modelle zum Grundeinkommen erhalten. Im zweiten Halbjahr werden diese dann ausgewertet und Details festgelegt. Eine Testphase für das Experiment ist für 2017 angesetzt. Erst hiernach wird entschieden, ob diese Reform auch umgesetzt wird.

Ein billigeres und gerechteres System
Wer auf gepackten Koffern gesessen hat, weil er hoffte, er könnte in Finnland bald den ganzen Tag auf dem Sofa abhängen, dürfte jetzt enttäuscht sein. Auch aus einem anderen Grund. Denn der Regierung in Helsinki schwebt hier theoretisch kein warmer Geldregen und schon gar kein faules Leben für alle vor. Finnland will vor allem Geld sparen – und die Bürger zum Arbeiten animieren. Das Land kämpft mit vielen Problemen: Die Wirtschaft schrumpft im vierten Jahr und die Arbeitslosigkeit liegt bei 9,4 Prozent – das ist die höchste Rate unter den skandinavischen Ländern.

Ein einfacheres System wäre kostengünstiger für den Staat, sagen Experten. Außerdem wäre es gerechter für die Bevölkerung. Das komplexe System aus individuellen Sozialleistungen würde durch ein System ersetzt, das für alle Einkommensklassen gleichermaßen gelten würde. Statt einer Kombination verschiedener Sozialleistungen aus Wohngeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und so weiter, würde jeder Bürger monatlich eine Summe X steuerfrei und zur freien Verfügung bekommen.

Grundsätzlich spreche für dieses Modell, dass es leichter sei, allen Geld zu geben, als immer aufs Neue zu versuchen, herauszufinden, wer arm ist, wer reich, wer bedürftig und wer nicht bedürftig ist, sagt Professor Guy Standing, Experte für Arbeitsökonomie an der University of London. Die Berechnung von Sozialleistungen für Bedürftige sei einfach zu kompliziert.
“Dadurch schleichen sich alle möglichen Fehler ein. Menschen wissen zum Beispiel nicht, was sie alles zu ihrem Einkommen dazuzählen müssen, oder das Einkommen der letzten Woche unterscheidet sich vom Durchschnitt der letzten drei Monate.” 
Profitieren würden nach Meinung des Experten die schwachen Bürger: “Migranten, Kranke, das Prekariat”. All die, die sich nicht gut mit dem System auskennen. Sie würden Sicherheit gewinnen. Laut der Befürworter würden die Vorteile überwiegen. Auch wenn Besserverdiener hier ebenfalls abkassieren. Über Steuern würde sich der Staat das Geld zurückholen.

Mehr Kontrolle über Ausgaben
Jeder könnte sein Geld ausgeben, wie er wolle, argumentiert der britische Experte weiter. Die Menschen könnten in gesunde Ernährung investieren, was das Gesundheitssystem entlasten würde. Sie hätten zudem mehr Geld für Anschaffungen, was das darniederliegende Wirtschaftswachstum ankurbeln würde. Alle Steuerzahler würden hiervon profitieren. Allerdings müssten sich diese optimistischen Annahmen erst einmal in einem Praxistest bewahrheiten. Denkbar wäre auch, das Geld für Unsinniges ausgegeben wird – für Alkohol und Zigaretten zum Beispiel.

Laut Standing würde das Grundeinkommen auch einen Anreiz schaffen zu arbeiten. Keiner müsste befürchten, seine Ansprüche auf Sozialleistungen zu verlieren, wenn er arbeitet. Umgekehrt könnte von dem Grundeinkommen auch keiner auf der faulen Haut liegen. Ob 800 Euro im Monat oder eine Einkommensgarantie von 1000 Euro, keiner dieser Beträge würde wirklich reichen, um nichts zu tun. Ein finnischer Haushalt gibt monatlich rund 3000 Euro aus. Da sind 1000 Euro nicht üppig. Die Bürger gewännen mit dieser garantierten Zahlung aber mehr Kontrolle über ihr Leben, so der Experte.

Ein kleiner Nachteil besteht laut Standing in den hohen Anfangskosten für die Umstellung der elektronischen Verwaltung auf dieses Sozialsystem. Doch selbst große Investitionen in IT seien über die vergangenen Jahre billiger geworden. Deshalb sei das Modell Grundeinkommen mittlerweile auch für größere Länder wie die USA interessant. Ernst dürfte das Grundeinkommen aber zunächst einmal in kleineren Ländern werden. Die Schweiz stimmt 2016 darüber ab. Diskutiert wird das Thema in den Niederlanden und in Großbritannien. In Kanada wird derweil über Pilotprojekte verhandelt. Im niederländischen Utrecht hat bereits eins begonnen.
In Finnland sind es derweil noch Gedankenspiele. Nicht unerheblich ist die Frage, welche Summe als Grundeinkommen infrage kommt. Offen ist auch, ob bestimmte Sozialleistungen weiterhin parallel bestehenbleiben sollen. Mittlerweile laboriert Finnland seit den 1980er-Jahren an diesem Thema. Vor allem die Grünen heben es immer wieder auf die Tagesordnung. Da die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Juha Sipilä nun letztlich die Staatsausgaben verringern will, wird die Idee inzwischen aber auch von einem breiten politischen Spektrum unterstützt. Ob das ausreicht, endlich Fakten zu schaffen, wird sich 2017 zeigen (Quelle: via @n-tv.de, bit.ly/1SU5gyX, 12.12.2015).


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, December 12, 2015 at 06:55PM

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Unterhalt steigt – Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2016

Ab dem kommenden Jahr gibt es mehr Unterhalt für Kinder. Zum 01.01.2016 werden die Bedarfssätze angehoben und die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 angepasst.

Die Bedarfsbeträge für unterhaltsberechtigte Kinder, die letztmalig zum 01.08.2015 geändert wurden, basiert auf der Mindestunterhaltsverordnung nach § 1612a BGB.

Düsseldorfer Tabelle 01.01.2016
Ab dem 01.01.2016 steht Kindern ein höherer Unterhalt zu. Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die höhere Beträge für den Kindesunterhalt vorsehen. Damit müssen getrennt lebende Väter oder auch Mütter, bei denen das Kind nicht lebt, mehr Unterhalt zahlen [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 12, 2015 at 04:51PM

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CH: Philippe Perrenoud „warnt gar vor Zuständen wie im französischen Banlieues (..)“

(Anita ZerkTAP/Hartz-IV à la Schweiz – der leitende Direktor der GEF, Philippe Perrenoud „warnt gar vor Zuständen wie im französischen Banlieues (..)“.

Wie verlogen Politiker sein können. Erinnern wir uns und gehen drei Jahre zurück ins Jahr 2013. War es nicht genau dieser Mann, der am 18. Februar 2013 das «TAP Rahmenkonzept», die Einführung von Hartz-IV im Kt. BE in der Schweiz, bewilligt und freigegeben hat?

Er damit seine persönliche Haltung bekräftigt hat, Sozialhilfe-Empfänger zur Not indirekt zu töten Art. 111-117, 122-136 u. 260bis StGB, mit Zitat; „TAP, bzw. die Einführung von Hartz-IV diene als Sanktionierungs-instrumentarium“, weswegen er von Fritz Müller99 am 19. März 2015 schriftlich und öffentlich abgemahnt worden ist. Gleichzeitig wurde Philippe Perrenoud auf der Karte der «Verantwortlichen, welche sich an den Sanktionspraktiken im Hartz-IV-System beteiligen» gelistet.

Beweismittel
Motion im Original » bit.ly/1hU2lCn (Dokument wurde entfernt!)
Motionskopie » bit.ly/1BzbVHB
Motioneingabe Beweis » bit.ly/1C8B3Xx
Zwangsarbeit TAP » bit.ly/1AoxLtJ
Freigegebenes TAP Rahmenkonzept » bit.ly/1E3SHJY
Karte, Verantwortliche » sco.lt/6i7Uhd
Verstoss in über 40 Fällen gegen das Grundrecht » rechtsstaatsreport.de/hartz4
Abmahnung Philippe Perrenoud (GEF) » bit.ly/1OXREnf

Weihnachtswünsche von Obdachlosen – direkt helfen, Strassenblues

Obdachlose wünschen sich etwas zu Weihnachten. Wir haben Menschen auf den Straßen Hamburgs besucht und sie gefragt, mit was man ihnen eine Freude bereiten kann. Du kannst direkt helfen und diesen Obdachlosen ihren Wunsch erfüllen.


Schreib uns einfach eine E-Mail: kontakt@strassenblues.de.

*** UPDATE ***
Ab sofort werden wir euch über unsere Hilfsaktion #StrassenWeihnachtswunsch aktuell in der Rubrik „Helfen“ informieren: www.Strassenblues.de/helfen
Wir haben einen sehr großen Zuspruch auf unsere Aktion #Weihnachtswunsch bekommen. Vielen Dank an alle, die sich bereits bei uns gemeldet haben und mit einem Geschenk einem Obdachlosen etwas Gutes zu tun möchten.

Da es nun um einiges mehr an Spenden geben wird, als die fünf Obdachlosen in unserem Video benötigen, werden wir mit eurer Hilfe weitere Obdachlose in Hamburg beschenken. Wir planen in einigen Tagen ein Treffen mit Spendern und Obdachlosen, an dem wir auch die per Post geschickten Geschenke von euch an die Bedürftigen übergeben werden.

Wir werden euch bald unter www.Strassenblues.de/helfen nähere Informationen geben, was es für einen weiteren Bedarf an Spenden geben wird, wo wir uns treffen und wie die “frühzeitige Bescherung” aussehen wird.

Tausend Dank an alle, die mit ihren Weihnachtsgeschenken die Menschen auf Hamburgs Straßen glücklich machen wollen.


Euer Strassenblues-Team
„Ich wünsche mir eine neue Jacke zu Weihnachten.“ (Benjamin, 39)
„´ne neue Wolldecke für meinen Hund wäre schön.“ (Rolf, 70)
„Ich wünsche mir zu Weihnachten eine große Reisetasche.“ (Raffi, 35)
„Ich wünsche mir eine Jacke und Schuhe.“ (Zafir, 35)
http://strassenblues.de/weihnachtswuensche-von-obdachlosen-direkt-helfen/

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 12, 2015 at 07:26AM

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An die Mutigen!

Es gibt immer eine Alternative!

Deutschland braucht die Sozialdemokratie!



Aber bestimmt nicht eine SPD, wie sie sich derzeit präsentiert.

Eine SPD, bei der an die Stelle der politischen Ideale und Visionen
der faule Konsens der Alternativlosigkeit getreten ist.

Eine SPD, deren Führungsriege politisch gezähmt und orientierungslos weder Programm noch Personal als grundlegende Alternative zur Politik der Konservativen bietet.

Eine SPD, deren Funktionäre unsere “Grundwerte” zur politischen Verhandlungsmasse machen.




Genossinnen und Genossen,
so können und dürfen wir nicht weitermachen!
Wir müssen selbst die Alternative sein, die wir fordern.

http://andiemutigen.de
YouTube: SPD-Basisinitiative Zeit für die Mutigen

Es gibt immer eine Alternative! Richtig! Und deshalb sollten sich die Mutigen zusammentun und eine wählbare Alternative schaffen :) Glück auf!!!

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 12, 2015 at 06:30AM

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Freitag, 11. Dezember 2015

Wieder Jobcenter-Weisung zur Observation, über die Kinder!

http://www.profiseller.de/shop1/mega/index.php3?shop=13&ps_id=P357856924
Bereits in der Vergangenheit nahm es die Bundesagentur für Arbeit mit dem Gesetz nicht immer allzu genau. Zur Überwachung von ALG-II-Empfängern wurden etliche rechtswidrige Praktiken genutzt, ohne auch nur den Hauch eines Unrechtsbewusstseins. Nun tauchte erst kürzlich erneut eine Weisung zur Observation auf – diesmal des Jobcenters Berlin-Spandau.

Übersicht:– Vergangene Jobcenter-Weisungen– Inhalt der Weisung des Jobcenters Berlin-Spandau– Bedenken der Betroffenen Vergangene Jobcenter-Weisungen:Nachrichtendienstliche Überwachungen bzw. interne Weisungen zur Observation von Hartz-IV-Empfängern sind keine Seltenheit bei der Bundesagentur für Arbeit.

Der aktuelle Fall zeigt mal wieder, dass bundesweit die Jobcenter nicht vor illegalen Methoden zurückschrecken, um die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Bezügen zur prüfen. Dabei ist es noch gar nicht lange her, da gerieten diese schon einmal in die Schlagzeilen. Auch damals waren Spionage-Praktiken der Grund.Durch die beherzte Recherche und Aufklärung des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) und der Internetseite Gegen-Hartz.de ist dem allerdings schnell ein Ende gesetzt worden.

Das Bundesarbeitsministerium pfiff deutschlandweit die Jobcenter zurück und wies sie auf die Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens hin. Es gibt nämlich nur eine Institution, die die Legitimation besitzt, in der Art Beobachtungen durchzuführen, die Polizei – und selbst die benötigt dazu vorab eine richterliche Anordnung.Inhalt der Weisung des Jobcenters Berlin-Spandau: Da die Bundesagentur für Arbeit bereits einmal vom Bundesarbeitsministerium zurückgepfiffen worden ist, versucht das Jobcenter Berlin-Spandau nun seine illegalen Observations-Praktiken durch die „Hintertür“ zur realisieren. Konkret enthält die Weisung an die Mitarbeiter folgende inhaltliche

Aspekte:– Die Kontrolle der Hartz-IV-Empfänger soll über deren minderjährige Kinder geschehen.
Kurz gesagt: Über die Kinder soll sich Zutritt zu der Wohnung verschafft werden.– Die Durchsicht der Schränke wird zwar als grundsätzlich nicht zulässig angesehen, unter bestimmten Voraussetzungen, in Ausnahmefällen, soll diese den Mitarbeitern des Jobcenters jedoch gewährt werden.

Solche Sonderfälle kommen immer dann vor, „wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre“.– Die Observation durch die Bundesagentur für Arbeit sei zwar grundsätzlich unzulässig, aber auch hier könne es zu Ausnahmen kommen, im Falle eines „besonders schwerwiegenden“ Leistungsmissbrauchs. In dem Zusammenhang habe der Sozialleistungsträger in einem besonderen Maße nach dem ‚Grundsatz der Verhältnismäßigkeit‘ zu handeln.

Es wird deutlich, dass die Weisung zwar von der Nennung unumgänglicher Praktiken der Überwachung absieht, dafür aber zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen definiert. Diese obliegen alle dem ‚Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sollen nach dem Ermessen der ausführenden Jobcenter-Mitarbeiter zur Anwendung gebracht werden.Bedenken der

Betroffenen:
Vielen Hartz-IV-Empfängern wird Angst und Bange, wenn sie derartige Weisungen zur Kenntnisse nehmen – vor allem, wenn sie selbst von diesen betroffen sind. Denn steht wirklich mal ein Jobcenter-Mitarbeiter vor der Tür, gelingt es wenigen Menschen, diesen den Zutritt zu den eigenen vier Wänden zu verweigern. Das könnten nämlich die Streichung der gesamten Leistungen zur Folge haben – oder zumindest eine Teilstreichung. Da sie sich zudem als Leistungsempfänger in einer Position der Abhängigkeit befinden, ist ihre Rolle noch deutlich prekärer. Hartz-IV-Empfänger sind auf jeden Cent angewiesen und wollen daher jeglichen Stress mit den Behördenermittlern vermeiden.

Quelle: Hartz IV: Wieder Jobcenter-Weisung zur Observation | Heimarbeit.de √

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 11, 2015 at 06:01PM

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Augsburg: Mietzuschuss zu niedrig? Urteil könnte Millionen kosten!

http://www.profiseller.de/shop1/mega/index.php3?shop=13&ps_id=P357856924
Ein Augsburger hat ein Prozess gegen das Jobcenter gewonnen, da der Mietzuschuss zu niedrig für das Augsburger Preisniveau war. Muss die Stadt deshalb Millionen mehr zahlen? Von Ute Krogulli Ein Hartz-IV-Empfänger hat einen Prozess gegen das Jobcenter gewonnen. Silvio Wyszengrad 356 Euro bekommt in Augsburg ein Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter, um seine Miete inklusive Betriebskosten zu zahlen; bei einem Vier–Personen-Haushalt sind es 591 Euro, jeweils plus Heizkosten. Es kann sein, dass diese Grenzen bald erheblich angehoben werden müssen. Diese Woche gewann ein Klient des Augsburger Anwalts Daniel Zeeb einen Prozess gegen das Jobcenter Augsburg-Stadt am Sozialgericht.Urteil: Mietkosten nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Nach Ansicht des Richters wurden die Mietkosten 2015 nicht an die konkreten Wohnverhältnisse in Augsburg angepasst.

Vielmehr hatte man bei der turnusgemäßen Erhöhung den Bayerischen Verbraucherindex herangezogen. Die Steigerung lag daher nur bei rund drei Prozent in zwei Jahren – die Mieten hätten sich aber viel mehr gesteigert, sagt Anwalt Zeeb. Er geht von zehn Prozent Erhöhung aus. Das Urteil könnte für die Stadt Augsburg eine Ausgabensteigerung in Millionenhöhe bedeuten. Sie muss die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger und Rentner bestreiten, die Grundsicherung erhalten. Die Stadtverwaltung hat daher auch das Konzept für die Zahlungen erstellt. Rund 40 Millionen Euro zahlt die Stadt nach Angeben des Amts für soziale Leistungen (ASL) jährlich an Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger. Nur ein Drittel davon erhält sie vom Staat zurück. Bei Rentnern lassen sich die Unterkunftskosten laut ASL nicht exakt beziffern, hier zahlt der Staat 100 Prozent.ANZEIGE. Das Sozialgericht bestätigt: „Grundsätzlich muss sich das Wohnkonzept auf die konkreten einfachen Wohnverhältnisse vor Ort stützen und auf die dafür notwendigen Kosten.“ 

Laut Zeeb bedeutet das auch: Die Stadt müsse nachweisen, dass man in Augsburg für die genannten Summen eine Wohnung finden kann. Dies sei aber nicht ausreichend geschehen. Zum Vergleich: Im benachbarten Gersthofen, Neusäß und Stadtbergen bekommt ein Hartz-IV-Empfänger 400 Euro für die Miete, in Königsbrunn sogar 405 Euro.Kiefer kündigt Berufung an. Stefan Kiefer, Sozialreferent und Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters, kündigt an: „Wir werden in Berufung gehen.“ Mit dem Bayerischen Verbraucherpreisindex habe die Stadt ein Instrument zur Erhöhung verwendet, das üblicherweise anerkannt werde – auch von Gerichten. „Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen, schließlich konnten wir nicht aus der Hüfte heraus neue Zahlen hinlegen“, beteuert Kiefer. In der Tat fordert die Rechtssprechung in der Regel alle zwei Jahre eine Anpassung der Kosten. Diese Frist wurde in Augsburg ohnehin schon überschritten; auch dazu gab es laut Zeeb bereits vor Monaten eine Aussage des Sozialgerichts.Wie könnte man die Kosten festlegen? Vor Gericht hat üblicherweise die Berechnung nach der Formel „Wohngeld plus zehn Prozent“ Bestand. Die zehn Prozent sind eine Art Sicherheitszuschlag. Nach Berechnungen des Amts für soziale Leistungen würde dies der Stadt Mehrkosten von jährlich rund drei Millionen Euro verursachen – bei den derzeitigen Wohngeldsätzen.

Zum 1. Januar steigen diese aber erheblich. Ein Single würde dann nach der Formel „Maximales Wohngeld plus zehn Prozent“ 477 Euro bekommen, ein Vier-Personen-Haushalt 803 Euro, plus Heizkosten. Der Ankündigung der Berufung beim Landessozialgericht sieht Anwalt Zeeb gelassen entgegen. Allerdings könne das Verfahren ein Jahr dauern, schätzt er.

Quelle: Augsburg: Mietzuschuss zu niedrig? Urteil könnte Augsburg Millionen kosten – Lokales (Augsburg) – Augsburger Allgemeine

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 11, 2015 at 05:38PM

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