Mittwoch, 6. Mai 2015

Kreuz-Aktion vor der HTW in Berlin Schöneweide am 7. Mai 2015

Am Donnerstag, den 7. Mai 2015 zelebrieren wir eine Kreuz-Aktion auf dem Rathenauplatz vor der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in 12459 Berlin Schöneweide.

Geplant ist die Aktion von 10:00 bis maximal 18:00 Uhr.


Wer sich beteiligen möchte bedenkt bitte, dass die GDL unsere Kundgebung mit einer Streikaktion (für einen würdevollen Arbeitslohn) umrahmt, so dass die An- und Abreise mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln eine weiter interessante Erfahrung werden kann.

Wann die Feuerwehr zum Einsatz kommt
Und ein brennender Hinweis in eigener Sache. Bei der Feuerwehr haben sich leider mehr Schäden heraus gestellt wie vermutet, so dass sie leider noch nicht einsatzfähig ist. Da ein für das Projekt sehr wichtiger Mitstreiter außerdem Berlin verlässt, ist es auch ungewiss, wann wir die Hartz-IV-Feuerwehr auf die Straße bringen können.

Wir suchen dich als Einsatzleiter oder (Vize-)Kommandant
Diesbezüglich suchen wir dringend entsprechende personelle Unterstützung. KFZ-Kenntisse und LKW-Fahrpraxis sind wünschenswert.

Quelle: via @Kreuzaktionen, May 06, 2015 at 08:00AM

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Unterscheidung einmalige und laufende Einnahmen

Hartz-4 Gelder, die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind, und nachgezahlt werden, müssen wie laufendes Einkommen angerechnet werden, selbst dann, wenn sie in einer Summe nachgezahlt werden. Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG v. 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R).

Der Fall: Nachzahlung von Gehalt im Hartz 4 Bezug
Konkret ging es um die die teilweise Aufhebung und Erstattung von Hartz 4 Leistungen wegen der Nachzahlung von Arbeitsentgeltanteilen. Der Kläger stand bis einschließlich April in einem Beschäftigungsverhältnis. Im Anschluss daran bewilligte das Jobcenter ALG 2 Leistungen für die Zeit von Mai bis August. Am 31. Mai erhielt der Kläger wegen zu Unrecht einbehaltener Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine Nachzahlung seines letzten Arbeitgebers in Höhe von gut 300 Euro. Diese Nachzahlung wurde dem Jobcenter im Oktober bekannt. Dieses hob die Bewilligung der Hartz 4 Leistung für Mai teilweise auf und machte einen Erstattungsanspruch geltend.

Jobcenter sagt: einmalige Einnahme
Die Jobcenter rechneten die Nachzahlung bisher als einmalige Einnahme an. War sie höher als der laufende Leistungsanspruch, wurde sie entsprechend der Regeln für einmalige Einnahmen ab dem Monat, der auf den Zufluss folgt, auf sechs Monate in gleichen Anteilen zu verteilen (§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II).

Das Jobcenter argumentierte im vorliegende Fall wie folgt:
Bei der Nachzahlung aus Mai handele es sich um eine einmalige Einnahme, da das Arbeitsverhältnis des Klägers bereits im April beendet worden sei. § 11 Abs. 3 S. 2 SGB II, wonach einmalige Einnahmen im Folgemonat berücksichtigt werden, wenn bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht wurden, sei nach seinem Sinn und Zweck nicht anzuwenden. Die Regelung greife nur, wenn die Leistungen für den Folgemonat noch nicht gewährt und ausbezahlt worden seien. Ansonsten müsse ohnehin eine Aufhebungs- und Rückforderungsentscheidung getroffen werden. Die Verschiebung der Anrechnung einer Leistung in den Monat nach dem Zufluss mache dann keinen Sinn mehr[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 06, 2015 at 05:09AM

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Dienstag, 5. Mai 2015

Arbeitsmarktpolitische Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit

Mit der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung der Hartz-4-Problematik befasst sich die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke”, die in der Bundestagsdrucksache 18/4676 veröffentlicht wurde, und die wir hier wörtlich in Auszügen wiedergeben:
Aktuelle Arbeitsmarktlage und Chancen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

Vorbemerkung der Fragesteller.

Seit längerer Zeit kommt der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nur schwer voran. In der Debatte weitgehend außen vor bleibt der Tatbestand, dass es trotz positiver Beschäftigungsentwicklung nach wie vor ein starkes Missverhältnis zwischen der Zahl der offenen Stellen bzw. des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebotes und der Zahl der Erwerbslosen gibt. In strukturschwachen Regionen ist es selbst für Arbeitslose mit guter Ausbildung keineswegs selbstverständlich, einen adäquaten Arbeitsplatz zu bekommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die derzeitige Lage am Arbeitsmarkt einschätzt und welche Bedeutung sie der aktiven Beschäftigungspolitik zukommen lässt.

1. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Langzeitarbeitslosen, die seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt aus der Arbeitslosenstatistik ausgeschieden sind, und wie hoch war die Zahl und der Anteil derjenigen, die auch noch nach sechs und zwölf Monaten in Beschäftigung waren (..)?

Wie verteilt sich die aufgenommene Beschäftigung nach gefördert und ungefördert?

Im Jahr 2014 beendeten rund 185000 Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Abgang in Beschäftigung (erster Arbeitsmarkt), damit betrug der Anteil der Abgänge von Langzeitarbeitslosen an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 8 Prozent. Von den Abgängen der Langzeitarbeitslosen wurden etwa 24000 oder 13 Prozent unmittelbar mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert, beispielsweise die aufgenommene Beschäftigung mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die übrigen Personen während ihrer Arbeitslosigkeit nicht gefördert worden wären. Auch diese Personen sind von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern unterstützt worden, beispielsweise mit Weiterbildungen, die eine Integration erst ermöglicht haben.

Durch eine Verknüpfung mit der Beschäftigtenstatistik kann überprüft werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmeldung vorliegt. So lag für die im Jahr 2014 abgegangen Langzeitarbeitslosen nach einem Monat für rund 147000 eine entsprechende Beschäftigungsmeldung vor. Das entspricht einem Anteil von 79 Prozent. Für das aktuelle Jahr 2014 liegen noch keine Verbleibsinformationen nach sechs und zwölf Monaten vor[...]

2. Wie hat sich seit dem Jahr 2005 bis 2014 die Abgangsrate von Langzeitarbeitslosen, Nicht-Langzeitarbeitslosen und allen Arbeitslosen entwickelt (…)?

Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2014) lag die bundesweite Abgangsrate für alle
Arbeitslose bei 22 Prozent. Die Abgangsrate für Nicht-Langzeitarbeitslose ist
dabei mit 29 Prozent deutlich höher als die Abgangsrate für langzeitarbeitslose
mit 11 Prozent. Im Jahr 2007 fielen diese Abgangsraten etwas geringer aus
(alle Arbeitslose: 19 Prozent; Langzeitarbeitslose: 10 Prozent; Nicht-Langzeitarbeitslose: 27 Prozent)[...]
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 05, 2015 at 05:22AM

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Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitnehmer ab Juli 2015

Ab 1. Juli 2015 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Sinn und Zweck des Pfändungsschutzes ist es, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über ein Existenzminimum verfügt und den gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Eine Anpassung der Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erfolgt immer alle 2 Jahre zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum.

Die letzte Anhebung der Pfändungsfreigrenzen erfolgte zum 1. Juli 2013. Der steuerliche Grundfreibetrag wurde seit dem letzten Stichtag um 2,76 % erhöht. Daraus errechnet sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag des Arbeitseinkommens 1.073,88 Euro. Bisher waren es 1.045,04 Euro) Dieser Betrag wird aufgestockt, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Wenn ein Schuldner mehr verdient als der so ermittelte pfändungsfreie Betrag, verbleibt ihm vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Die genauen Beträge sind aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 abzulesen[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 04, 2015 at 06:23AM

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Kommt die gute Konjunktur bei Hartz-4-Beziehern an?

Die Arbeitslosenzahl ist in den ersten Monaten 2015 weiter gesunken, die Zahl der Erwerbstätigen steigt stetig. Wie lange hält der Aufwärtstrend noch an? Glaubt man dem Chef der Bundesagentur für Arbeit, so ist ein Ende nicht in Sicht. Nach seiner Prognose wird die Zahl der Arbeitslosen 2015 noch stärker zurückgehen als erwartet, auf im Schnitt 2,8 Millionen. Statt 20.000 weniger Menschen ohne Job werden es im Jahresdurchschnitt gut 100.000 weniger sein. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten könnte um 540.000 steigen – und mit 30,74 Millionen ein Allzeithoch erreichen.

Befristung von Arbeitsverträgen immer noch die Regel
Allerdings stellen Arbeitgeber immer noch lieber befristet ein. Die Entscheidung der Arbeitgeber, Verträge zu entfristen, fällt aber schneller als in der Vergangenheit– oft schon nach wenigen Monaten.

Minijob und Teilzeit
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat jüngst eine Studie präsentiert, wonach rund 39 Prozent der Arbeitnehmer nur einen Leiharbeits-, Teilzeit- oder Minijob haben.
Aufgrund dessen lässt sich fragen, ob es am Arbeitsmarkt mehr Schein als Sein gibt. Dagegen lässt sich jedoch anführen – und so hat sich der Chef der BA jüngst in einem Zeitungsinterview geäußert, dass flexiblen Arbeitsformen von vielen Menschen gewünscht sind, sei es Teilzeit aus familiären Gründen oder ein zusätzlicher Minijob neben der regulären Arbeit weil man sich etwas zusätzlich leisten will. Auch Rentner arbeiten nicht selben weiter. Arbeit sei immer besser als Arbeitslosigkeit[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 03, 2015 at 10:53AM

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Steuerlicher Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht

Die Bundesregierung ist aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags von 1995 dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Dieser Bericht wird Existenzminimumbericht genannt.
Aktuell hat die Bundesregierung den 10. Existenzminimumbericht vom 30. Januar 2015 vorgelegt. Danach besteht in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8354 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4368 Euro) ein Erhöhungsbedarf.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.

Kinderfreibetrag
Es geht um den Kindesunterhalt. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen. Zur steuerlichen Entlastung der Familien wird der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) also erhöht. Das steuerlich freizustellende sächliche Existenzminimum ist in dem Bericht für Kinder für das Jahr 2015 mit 4 512 Euro festgestellt worden. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum muss daher für jeden Elternteil auf 2 256 Euro (insgesamt 4 512 Euro) erhöht werden. Durch die Erhöhung um jeweils 72 Euro (insgesamt 144 Euro) wird die verfassungskonforme Besteuerung von Eltern für den Veranlagungszeitraum 2015 sichergestellt[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 02, 2015 at 06:35PM

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Elterngeld und Elternzeit: was ist was?

Elterngeld und Elternzeit gehören zusammen. Doch wie unterscheiden sich beide Ansprüche konkret? Was ist was? Das Elterngeld resultiert aus einem Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann.
Die Elternzeit resultiert hingegen aus einem Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss seinen Arbeitnehmern ermöglichen, nach bis zu drei Jahren Elternzeit pro Kind ins Unternehmen zurückzukehren.

Elterngeld
Das Elterngeld liegt in der Regel bei rund zwei Dritteln des bisherigen Nettoeinkommens. Ein Anspruch steht nicht nur Arbeitnehmern zu. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein Neugeborenes haben, sich zu Hause darum kümmern und die sonstigen Anforderungen erfüllen, also auch Hausfrauen und Studenten.

Höhe
Die genaue Höhe des Elterngeldes richtet sich danach, wie viel der Empfänger zuvor im Durchschnitt verdiente. Bei Vätern werden dafür die zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, bei Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Beträgt der Verdienst unter 1200 Euro netto, so beträgt das Elterngeld etwas mehr als 67 Prozent vom Netto. Wurde mehr als 1200 Euro netto verdient, so beträgt das Elterngeld etwa 65 Prozent vom Netto. Wer bisher kein Einkommen erzielte, bekommt einen Sockelbetrag von 300 Euro. Maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 02, 2015 at 04:56AM

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Arbeitsrecht: Nebentätigkeit erlaubt?

Viele Arbeitnehmer möchten mit einer Nebentätigkeit ihr Gehalt aufbessern, etwa indem sie als Yoga-Lehrer Stunden geben oder als Aushilfe im Café am Wochenende arbeiten. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, das Arbeitgeber das oft nicht gern sehen. Bevor Arbeitnehmer einen zweiten Job annehmen, sollten sie einige rechtliche Punkte des Arbeitsrechts klären. Oft sind die Probleme, die es zu überwinden gilt, klein, im schlimmsten Fall kann aber einer fristlose Kündigung drohen.

Arbeitsvertrag
Zunächst sollte der Arbeitsvertrag gecheckt werden. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht verbieten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Das folgt aus Art 12 des Grundgesetzes. Danach hat jeder das Recht, seinen Beruf frei auszuüben. Dieses Recht hat auch der Arbeitgeber zu beachten. Viele Unternehmen wollten jedoch über den Zweitjob informiert werden und haben deshalb in den Arbeitsverträgen Klauseln aufgenommen, die besagen, dass der Mietarbeit den Arbeitgeber vor Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren muss. Dieser arbeitsvertraglichen Pflicht müssen Arbeitnehmer nachkommen, andernfalls droht eine Abmahnung. Schweigt der Arbeitsvertrag zum Thema Nebenjob, so muss der Arbeitnehmer seinen Chef nicht informieren[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 01, 2015 at 06:55AM

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Erbschaft wird auch bei Schulden voll angerechnet

Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines Hartz-4-Beziehers zu urteilen, der eine Erbschaft gemacht hatte.
Dabei ging es um die Aufhebung einer Leistungsbewilligung wegen einer Erbschaft. Der Kläger bezog vom beklagten Jobcenter bzw dessen Rechtsvorgänger, der ARGE, Hartz 4 (ALG 2). Als Miterbe seines verstorbenen Vaters wurden dem Kläger 8000 Euro auf sein Konto überwiesen, das aber zu diesem Zeitpunkt mit knapp 3000 Euro im Soll war, sodass sich aktuell nur ein Guthaben von gut 5000 Euro ergab.

Der Kläger teilte den Zahlungseingang mit und das Jobcenter hob mit  Bescheid die Leistungsbewilligung ab dem Folgemonat auf.

Eine Aufteilung der 8000 Euro auf sechs Monate nach § 11 Abs. 3 SGB II lasse die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Der Kläger verlangte vom Jobcenter, dass nur das Guthaben von etwa 5000 Euro als Einkommen berücksichtigt wird, weil ihm der übrige Betrag nicht als bereite Mittel zur Verfügung gestanden und der Dispositionskredit von der Bank auf 1000 Euro zurückgeführt worden sei. Sozialgericht und Landessozialgericht wiesen die Klage zurück. Es seien die gesamten 8000 Euro hinsichtlich der Frage der Bedürftigkeit zu berücksichtigen[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, April 30, 2015 at 09:28AM

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Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen

Guten Tag! „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.“

Ich wünschte mir, dass auch andere Bibelworte so bekannt und bei Politikern so beliebt wären wie dieser Satz vom Apostel Paulus. Sogar bis in die Verfassung der Sowjetunion hatte es das Pauluswort geschafft: „Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und Ehrensache jedes arbeitsfähigen Staatsbürgers nach dem Grundsatz: ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.’“ Zur Verteidigung von Hartz IV griff der ehemalige Vizekanzler und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zur Autorität der Heiligen Schrift: „Nur wer arbeitet, soll auch essen!“ polterte er. Der Bibelsatz wurde zur politischen Waffe gegen Erwerbslose.

Nicht lange nach „Müntes“ markiger Lektion in christlicher Arbeitsmoral verhungerte tatsächlich ein junger Mann in seiner Wohnung. Das Jobcenter hatte ihm nach und nach die Bezüge bis auf null gekürzt, weil er sich nicht meldete. Der 20-Jährige war psychisch krank, lernbehindert und litt unter Depressionen. Warum er nichts von sich hören ließ und wovon er lebte, danach fragte keiner. Nachdem er über Monate zu wenig gegessen hatte, starb er. Aber wem sollte man einen Vorwurf machen – alles war nach Recht und Gesetz gelaufen. Hier stellte das Hartz-Prinzip seine grausame Logik unter Beweis.

„Nur wer arbeitet, soll auch essen.“ Genug zu essen bekommt der Mensch demnach nicht, weil er Mensch ist, sondern weil er arbeitet. Im Hartz-Gesetz ist das unbedingte Grundrecht auf Leben und Existenz abgeschafft. Es ist umgewandelt in ein Tauschverhältnis: Lebensrecht gegen Arbeitspflicht. Daran fügt sich nahtlos die Kanzlerinnen-Parole: „Sozial ist, was Arbeit schafft.“ - Egal, welche Arbeit.

Man muss Paulus jedoch richtig zuhören. Er sagt: „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.“ Damit hat er keine landläufige Faulpelzerei im Sinn. Es ist eine streitlustige Spitze gegen Enthusiasten seiner Zeit. Die dachten, der gekreuzigte und auferstandene Christus käme ja ganz bald wieder. Und deshalb sei es nicht nötig, sich noch um den Lebensunterhalt zu kümmern. Solidarität mit anderen war ihnen egal. Sie schwebten über den Dingen. Paulus geht ihr religiöser Egotrip mächtig auf die Nerven. Er will sie auf den Boden der Tatsachen zurückholen.



Paulus würde sich im Grabe herumdrehen, wüsste er, dass sein Vers Arbeitslosen um die Ohren gehauen wird, die Bewerbung um Bewerbung schreiben, von Maßnahme zu Maßnahme geschickt werden. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen, heißt heute: Arbeite um jeden Preis. Übernimm auch noch den sinnlosesten Job und die mieseste Beschäftigung. Und wenn du keine Arbeit findest, dann arbeite hart daran, deinen prinzipiellen Willen unter Beweis zu stellen.

So etwas liegt Paulus fern. In der damaligen Welt war Arbeit etwas für Sklaven, nicht für freie Bürger. Die Christen haben das anders verstanden. Sie haben Arbeit gewürdigt als Beitrag zu Gottes Schöpfungswerk. Sie soll Gott ehren und dem Nächsten dienen. Und sie soll nicht grenzenlos sein. Dafür sorgt der Feiertag. Arbeit um der Arbeit willen und um jeden Preis ist unchristlich.

Die Hartz-Schikane wird nicht nur mit Bibelsprüchen garniert, sondern auch mit Wundererzählungen. Die biblischen Wunder werden in der Regel nicht geglaubt, das so genannte Jobwunder gern. Früher wurde über die wunderbare Brotvermehrung in der Bibel gestaunt, heute über die wunderbare Arbeitsvermehrung. Wie die wunderbare Brotvermehrung funktioniert hat, weiß man nicht. Wie das Wunder funktioniert, dass bei gleich bleibendem Arbeitsvolumen die Jobs zunehmen, schon: mehr miese Maloche.

Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen? Die Arbeiterbewegung hat die nötige Ergänzung gefunden und Paulus damit einen Dienst erwiesen: „Und weil der Mensch ein Mensch ist, drum braucht er was zu essen, bitte sehr“.

Ihre Pfarrerin Silke Niemeyer aus Recklinghausen.

Quelle: via @WDR3, 01.05.2015, Podcast von 4 Min.

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Erfolgreiche Wertersatzklage gegen rechtswidrigen Ein-Euro-Job

900 Euro Ausgleichszahlung für einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job konnte sich ein Hartz IV Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Dortmund erkämpfen. Sieben Jahre nach dem Aufzwingen eines rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs durch das Jobcenter Märkischer Kreis und mehr als drei Jahre nach Erhebung der Wertersatzklage konnte der Kläger nach einem geschlossenen Vergleich zumindest teilweise Gerechtigkeit erfahren.

Für den Zeitraum Januar und Februar 2008 einigten sich Kläger und Jobcenter Märkischer Kreis auf eine Einmalzahlung von 900 Euro. Aufgrund der Verjährungsfrist schloss das Dortmunder Sozialgericht Erstattungsansprüche für den Zeitraum September bis Dezember 2007 aus.

Für den vorsitzenden Sozialrichter war unstrittig, dass es sich um einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job gehandelt habe und die Tätigkeit durch den Kläger damit rechtsgrundlos ausgeübt wurde. Daraus resultiert für den Kläger ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Die Verschwendung öffentlicher Mittel sei hier nicht dem Träger der Arbeitsgelegenheit sondern dem Jobcenter anzulasten, weshalb sich auch der Erstattungsanspruch gegen dieses richtet […]

Siehe auch: „Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel“ » via @Agenda 2010 Leaks

Quelle: via @Hartziv.org, May 05, 2015 at 01:30PM

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Jobcenter Hamburg schottet sich ab

Immer mehr Jobcenter schotten sich von ihren „Kunden“, den Hartz IV Leistungsberechtigten, ab. So auch das Jobcenter Hamburg. Bis zum Mai sollen alle alten Telefonnummern abgeschaltet werden, wie Harald Thomé von Tacheles e.V. berichtet.

Wer künftig Fragen oder Bitten hat, kann sich somit nicht mehr direkt an seinen Sachbearbeiter wenden, sondern wird grundsätzlich an eine sogenannte einheitliche Servicehotline geleitet. Dies wurde nun auch als Weisung an die Jobcenter-Mitarbeiter ausgegeben: „Den Kolleginnen und Kollegen wurden neue Telefonnummern zugewiesen, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind und bitte unter keinen Umständen an Kundinnen und Kunden oder an sonstige Dritte herausgegeben“ [...]

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 05, 2015 at 02:00AM

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Montag, 4. Mai 2015

Warum Hartz-IV mit sozialer Gerechtigkeit wenig zu tun hat

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge zeigt auf, warum die Hartz-IV-Reformen aus seiner Sicht unsozial sind und zu welchen katastrophalen Folgen die Reformen geführt haben.



Quelle: via @SWR2, 08.03.2015, Podcast von 30 Min.

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Hartz-IV und Armutsrisiko

Für den Paulinus-Chefredakteur sind die Hartz-IV-Gesetze ein zutiefst inhumanes System voll innerer Widersprüche, das Menschen entrechtet, erniedrigt und entmündigt und uns einen ausufernden Niedriglohnsektor sowie soziale Eiseskälte beschert hat.



Quelle: via @Paulinus.de, 21.11.2014, Podcast von 3 Min.

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Zahl der Leiharbeiter binnen zehn Jahren verdoppelt

Seit 2004 ist die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland nach Regierungsangaben um 129 Prozent gestiegen. Die meisten bekommen nur Niedriglohn. Und sie werden immer älter. Somit hat sich die Zahl der Leiharbeiter seit 2004 mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Im vergangenen Jahr waren es demnach bundesweit 779.000 Leiharbeiter, knapp 400.000 mehr als zehn Jahre zuvor. Zwei Drittel der Leiharbeiter sind zwischen 25 und 50 Jahren alt. Seit 2004 nahm zudem insbesondere die Zahl der Leiharbeiter zwischen 50 und 65 Jahren zu. Sie stieg von knapp 37.800 auf 162.000. Ein Anstieg um 328 Prozent.

Durchschnittlich bekam ein Leiharbeiter Ende 2013 monatlich etwa 1.700 Euro brutto. Leiharbeiter würden damit nur 57 Prozent des mittleren Entgelts aller Beschäftigten verdienen, teilte die Linksfraktion mit. Fast zwei Drittel erhält damit ein Gehalt, das unter der Niedriglohnschwelle von 1.973 Euro liegt.

Der stellvertretende Linksfraktionsvorsitzende, Klaus Ernst, forderte die Regierung auf, das “Zwei-Klassensystem am Arbeitsmarkt” zu beenden. “Wer über 50 Jahre alt ist und arbeitslos wird, dem droht das Absacken in eine Beschäftigung zweiter Klasse”, sagte Ernst. Leiharbeit müsse vom ersten Tag gleich bezahlt werden.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, dass Leiharbeit auf maximal 18 Monate befristet werden solle. Nach neun Monaten soll der Lohn von Leiharbeitern dem der Stammbelegschaft angepasst werden.

Quelle: via @Zeit.de, May 04, 2015 at 08:35PM


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Erwerbsloser schreibt Bewerbung, wie es ihm vom Jobcenter befohlen wurde

Sehr geehrte Damen und Herren

Soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.

Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.

Bitte teilen Sie meiner Fallmanagerin und meinem Rechtsanwalt innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte beim Jobcenter.

Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier

Sollten Sie von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüssen
-Der Aufgewachte-

Quelle: via @Aufgewachter, May 4, 2015 at 17:11PM


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900 Euro für rechtswidrigen Ein-Euro-Job

Am Sozialgericht Dortmund wurde in der vergangenen Woche ein Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen, das auf einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zurückging, zu dessen Ausübung der Kläger bereits vor sieben Jahren vom Jobcenter Märkischer Kreis genötigt wurde und gegen den vor drei Jahren eine Wertersatzklage erhoben wurde (Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12).

Siehe auch: „Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel“ » via @Agenda 2010 Leaks

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 04, 2015 at 02:00AM

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Mein Geburtstagsgeschenk an mich

Da die Gesellschaft seit gut fünfzig Jahren weder in der Lage ist, meine Existenz noch meine frei bestimmte Arbeit bedingungslos zu würdigen, habe ich mir zu meinem entsprechenden Geburtstag ein eigenes Wahlprogramm zur kommenden Berlinwahl (2016) geschenkt. Dieses innovative Wahlprogramm habe ich bei mir selbst in Auftrag gegeben und darauf hin auch von mir selbst erarbeiten lassen.

Da die Welt ohne Kontrolle und Führung im Chaos endet, was allein schon die Geschichte beweist, und ich außerdem als LEIDENschaftlicher Hartz-IV-Empfänger und hyperaktiver Taugenichts nicht mehr länger ein schlecht verdienender Schmarotzer sein will, nehme ich nun die große Bürde auf mich, Politiker zu werden.

Mein fertiges Wahlprogramm ist unter der internetten Domain


einzusehen und ich freue mich über jeden, der seine Stimme an mich abtritt.


Quelle: via @Derwendeberater, May 04, 2015 at 09:00AM

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Sonntag, 3. Mai 2015

Ein “Dialog”, der keiner ist


Auf ein Nachwort…

Kommentar von Norbert Schulze:
Die Bundesagentur für Arbeit überrascht mich doch immer wieder! Ich habe mir mal die letzten Worte des Vorstandes in der aktuellen Mitarbeiterzeitschrift „Dialog“ zu Herzen genommen und ein wenig analysiert. Es erstaunt mich, dass die Worte „Kritik“ und „Demokratie“ im Titel erscheinen und das sogar in einer Zeile. Gerne erinnere ich an das Interview in der Wirtschaftswoche  (Sommer 2013), in dem der Vorstand Frank-Jürgen Weise davon sprach, dass man mit Basisdemokratie keinen Erfolg haben werde. Was ist Demokratie? Demokratie bedeutet nichts anderes als eine Staatsform, bei der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Vielleicht mag die Basisdemokratie ein diffuser Sammelbegriff für die direkte Demokratie sein. Aber eines zeichnet sie aus: Relevante Entscheidungen werden von den Betroffenen durch direkte Beteiligung getroffen. Von Basisdemokratie hält der Vorstand nichts. Stattdessen wird eine Führung und der interne Führungskompass, der an dem Führungsstil der Bundeswehr angelehnt[…] Original ansehen (noch 617 Wörter)

Quelle: via @Norbertschulze1, ursprünglich veröffentlicht auf Altonabloggt, May 03, 2015 at 10:38PM

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Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel

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Dortmund: Sozialgericht Dortmund | Sieben Jahre nach dem aufgezwungenen und für den Kläger nutzlosen Ein-Euro-Job und mehr als drei Jahre nach Erhebung einer Wertersatzklage wurde das Verfahren Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 gestern durch Vergleich abgeschlossen. Die Beklagte erklärte sich dazu bereit, dem Klageführer für Januar und Februar 2008 eine Einmalzahlung in Höhe von 900,00 € zu erstatten. Eine Erstattung für die Monate September bis Dezember 2007 schloss das Gericht aufgrund einer Verjährungsfrist aus.

Unstrittig war für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Das Verschulden der Verschwendung öffentlicher Mittel muss dem Jobcenter Märkischer Kreis angelastet werden, nicht dem Träger selbst. Weitere Ausführungen, und Urteile zum Thema Wertersatz bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten finden sich auf beispielklagen.de

Konsequenzen
Im Ergebnis bedeutet dieser Vergleich, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, die zugewiesenen Arbeitsgelegenheiten rückwirkend bis 2011 einer gerichtlichen Überprüfung auf Rechtskonformität zuzuleiten und ggfs. einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs erhalten zu können.

Tadel des Bundesrechnungshofes ignoriert
Mehrmals hatte auch der Bundesrechnungshof angemahnt, dass der überwiegende Teil der AGHs nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Der Bundesrechnungshof hat in mehreren Untersuchungen die Praxis der Arbeitsgelegenheiten auf den Prüfstand gestellt. Die Prüfberichte kritisierten im Wesentlichen die Nutzlosigkeit der Maßnahmen für die Betroffenen und die Mitnahmeeffekte der Träger. Aber “wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit bei fast 25 % der 1-Euro-Jobs nicht vorgelegen hat, waren diese 1-Euro-Jobber doch logischerweise regulär bei den Maßnahmeträgern beschäftigt (ansonsten Schwarzarbeit) und dann stellt sich doch die Frage nach den evtl. Straftaten der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Sozialversicherungsbetruges (§ 266a StGB), neben den Subventionsbetrug durch die unrechtmäßig angenommen Maßnahmepauschalen, oder sehe ich das falsch?”

Alle Prüfungsberichte des BRH kritisierten massive Rechtsverstöße vieler Träger. Zu den dokumentierten Vorwürfen zählten regelmäßig die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze, Mitnahmeeffekte bei Steuermitteln, Verstöße gegen die “Zusätzlichkeit” und “Wettbewerbsneutralität”, sowie mangelndes öffentliches Interesse. Viele Träger legten keinen Wert auf die individuelle Förderung der Erwerbslosen, und missbrauchten diese für die Erledigung ihrer regulären Pflichtaufgaben, ja, sogar zur Gewinnmaximierung im Akkord. Trotz aller sorgfältig vorgetragenen Kritik des BRH wurde der Missbrauch an der Basis nicht nennenswert bekämpft, profitierten die Argen und Jobcenter doch von der frisierten Arbeitslosenstatistik.

Beispielklagen.de liefert seit Jahren Fakten
Bereits seit Jahren rügt der Verfasser den Missbrauch von Steuermitteln und lieferte harte Indizien für Steuerverschwendung im Millionenbereich.

Während nach den Berichten des Bundesrechnungshofes deutschlandweit die Faustformel “2/3 – 1/3″ galt, das heißt: 2/3 der Steuermittel für die Träger und nur 1/3 für die Ein-Euro-Jobber, so verschwendete das Jobcenter Märkischer Kreis mehr als dreiviertel der Leistungen an die Träger. Eine angemessene Gegenleistung wird nie erbracht. Der Nutzen für die Erwerbslosen ist minimal und die Eingliederungschancen in den ersten Arbeitsmarkt wurden nachweislich deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund dieser Fakten bekommt der Begriff “Sozialschmarotzer” eine neue Dimension: Geld ohne Gegenleistung.

So wurden im Märkischen Kreis vom jeweiligen Gesamtbudget in den Jahren 2007 bis 2012, 78% – 76 % – 77 % – 78 % – 80% – 78% der Leistungen allein den Trägern zugeschustert, für die Verwaltung der Arbeitslosen und der Ausbeutung der Arbeitskraft, immerhin 21.512.000,00 € in nur sechs Jahren.

Hätte man – ausgehend von den knapp 11 Millionen € Zuwendungen an die Arbeitslosen tatsächlich nur den zweifachen Teil an die Träger ausgezahlt, also knapp 22 Millionen, anstelle der überteuerten Zuschüsse, so hätte bereits dies zu einer Einsparung von fast fünfzehn Millionen € geführt.
Dieses zweckentfremdete Verprassen von Steuergeldern hat die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis in Verbindung mit dem Beirat zu verantworten.

Der Bundesrechnungshof hatte mehrfach nachdrücklich darauf gedrängt, solche Mitnahmeeffekte der Träger ganz zu vereiteln und nur noch die tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwandspauschalen zu erstatten. Außerdem waren (und sind) viele Arbeitsgelegenheiten rechtswidrig, weil häufig die Kriterien der Gemeinnützigkeit und der Wettbewerbsneutralität nicht sichergestellt werden.
Die Reduzierung der Verwaltungspauschalen trennt die Spreu vom Weizen. Arbeitsgelegenheiten ohne die lukrativen Mitnahmeeffekte sind für die Träger uninteressant. So wurden die zu Beginn genehmigten 2157 Plätze von Jahr zu Jahr zusammengestrichen. Nach Aussage des Jobcenters wurden 2012 nur noch 502 Plätze vorgehalten. Aber selbst darunter sind etliche rechtswidrig.
Uneigennütziges Interesse an der Integration und Förderung Erwerbsloser sieht anders aus.

Quelle: via @Lokalkompass.de, May 03, 2015 at 03:10PM


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Samstag, 2. Mai 2015

KenFM im Gespräch mit: Ernst Wolff – "Weltmacht IWF"

Um das Chaos am Ende des Zweiten Weltkrieges neu zu ordnen, für globalen Wiederaufbau und damit Stabilität zu sorgen, entstanden 1945 Organisationen wie die UNO, die Weltbank und der IWF. Proklamiertes Ziel speziell des IWF war es immer, Staaten wirtschaftlich auf die Beine und damit zur Unabhängigkeit zu verhelfen. Heute ist klar, dass der IWF genau das Gegenteil getan hat und tut. Er agiert Jahrzehnte nach seiner Gründung eher wie ein Drogenhändler, nur dass der Stoff der seine Klienten in die Abhängigkeit treibt, Schulden heißt. Geht es dem IWF wirklich um Autonomie derer, die ihn um finanzielle Hilfe ersuchen? Oder aber nutzt der IWF im Gegenteil die Notlage von Staaten aus, um diese über die Politik der Verschuldung erbarmungslos ausbeuten zu können? Im Gespräch mit Ernst Wolff, dem Autor des Buches „Weltmacht IWF“, erhärtet sich der Verdacht, dass der Internationale Währungsfond eher als global handelnder Kredithai bezeichnet werden muss. Wem dieser Hai mit sogenannten Struckturanpassungsprogrammen Schaden zufügt, kann man längst auch in Europa erkennen. Aber wem nützt dieser Hai?



http://www.kenfm.de
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http://kenfm.de/unterstutze-kenfm
http://www.tectum-verlag.de/weltmacht-iwf.html

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Youtube

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PayPal: Bald Datenweitergabe an Jobcenter!

Der Internet-Bezahldienst "PayPal" wird ab 1. Juli 2015 sowohl seine AGB als auch Datenschutzgrundsätze ändern. Der Punkt 7. Offenlegung gegenüber Dritten außer PayPal-Kunden erlaubt es PayPal dann, alle unter 6. der neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze genannten Informationen auf Anfrage an jede beliebige Behörde weiterzuleiten [...]

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 02, 2015 at 02:00AM

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Außergerichtlich angefallene Kosten nachweisen

In einer Entscheidung hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen darauf hingewiesen, dass Privatpersonen, die nach einem gewonnenen Rechtsstreit außergerichtliche Kosten (etwa Portokosten) geltend machen wollen, diese im Einzelnen nachzuweisen haben [...]

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 02, 2015 at 02:00AM

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Freitag, 1. Mai 2015

Welche Inhalte auf agenda2010leaks spiegeln?

Videos und Texte im Internet unterliegen oft der (behördlichen) Zensur. Die Agenda 2010 Leaks wehrt sich gegen diese Art von Zensur, indem sie wichtige Webinhalte kopiert und über das ganze Internet verteilt. Kennen Sie Autoren, die sich mit dem Thema «Agenda 2010» und «BGE» auseinandersetzen, teilen Sie uns bitte diese Webseite mit (Feed-Link). Verwenden Sie hierfür das Antragsformular (s.u.). Vielen Dank!




Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, May 01, 2015 at 10:25PM

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Auf ein Wort

Ein Recht auf Leben
Unbenannt


Hallo an alle

Bitte! Nehmt euch zwei Minuten Zeit und lest diese Zeilen.

Wenn jemand in dem nachfolgenden Fall versiert ist, dann bitte eine Mail schreiben oder unter diesem Beitrag antworten. Schon vorweg herzlichen Dank! Ich will diesen Fall weder emotional, noch moralisch bewerten, wichtig sind Informationen! Denn wieder, wie so oft schaffen es die Behörden, in ein “Familienleben” einzugreifen – durch Sanktionen. Mutter und Kind sind krank und nicht wehrhaft. Gestern hat Jörg unter diesem Beitrag folgenden Kommentar geschrieben » http://bit.ly/1EC6KrP
“Einer Schwangeren das ALG II genommen in Braunschweig, dass kann ich toppen, einer Mutter mit behinderten Kind (Dialyse 8 Monate jung) die Existenz genommen und die Krankenversicherung, dass Sozialgericht sagt, jup, alles OKAY, dass Jobcenter hat gute Arbeit geleistet und die Sanktion bleibt bestehen und wo ist das alles passiert, in “BRAUN”SCHWEIG. Da das Kind ohne Krankenversicherung nicht überlebt, da die Kosten nicht aufzufangen sind, wird es wieder einen Menschen geben der gerade mal 8 Monate alt ist, der wegen dem Jobcenter stirbt. Die Sanktion ist ausgesprochen, weil die Mutter keine Daten vom Vater bekommen hat, da der Vater mit dem Jobcenter nichts zu tun hat und auch nichts zutun haben will, jedenfalls, die Mutter ist ihrer Pflicht nachgekommen und hat versucht, an die Daten zu kommen aber legal wäre Sie da nicht dran gekommen, sieht das Jobcenter anders und verlangt wohl, dass die Mutter herum spioniert. So passiert es gerade in BS und keiner hilft!”
Meine Antwort:

Hallo Jörg Döring


Danke für dein Vertrauen! Ich gebe dein Anliegen an Gegenhartz.de und Hartziv.org weiter. Sie werden mit Rat und Tat helfen. Deine E-Mail werde ich ihnen mailen, damit sie mit dir kontakt aufnehmen können. Des Weiteren biete ich an, eure Probleme zu veröffentlichen z.B. in sozialen Netzwerken usw, wenn du daran interessiert bist, dann maile mir bitte.


Ich wünsche euch weiterhin viel Kraft und dass sich eine baldige Lösung findet! Eine kleine Hoffnung – “..immer wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her”


Ganz liebe Grüße
Rita



Im Anschluss lies ich die Information Gegenhartz.de und Hartziv.org zukommen. Nach getaner Arbeit bekam ich folgende E-Mail.


Hallo Rita 
Ich bin ja begeistert, dass das jemand gelesen hat, ich wäre sehr dafür, dass diese Geschichte an die Öffentlichkeit kommt, denn das Sozialgericht und Jobcenter, bleiben bei der Sanktion, weil ich keine Daten gebe wird ein Kind mit der Mutter sanktioniert (der kleine liegt gerade wieder im Krankenhaus), ich muss auch keine Daten geben, da ich nicht verheiratet bin und nicht finanziell für die Mutter aufkommen muss, keine Sorge, Unterhalt bezahle ich immer pünktlich, aber ich lasse mir nicht vom Gesetzgeber sagen, nur weil ich mit einer ALG-II Empfängerin zusammen wohne (als WG), dass ich deswegen für ihr Existenzminimum zuständig bin, schaffe ich auch gar nicht finanziell (bin selbständig, mit einem Einkommen von 1300€ Netto). Das Sozialgericht hat mich gestern angerufen und meinte, dass ich die alleinige Schuld habe und die Sanktion bleibt bestehen, auf meine Frage, dass das Kind doch wenigstens versichert sein muss, sagte der Richter, nein, da Sie keine Daten geben (bin kein Kunde dort), wird auch das Kind sanktioniert, seine Worte! Ich weiß, dass nicht die ganze BG bestraft werden darf, wenn einer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt (bin kein Kunde da), dass sieht das Jobcenter und das Sozialgericht (trotz Urteilen dazu) anders und sagt konsequent, dass es meine Schuld ist. Ich lebe mit der Mutter in einer offenen Partnerschaft und unsere Leben sind nicht auf eine gemeinsame Zukunft ausgerichtet, da das Jobcenter dieses ignoriert, muss ich heute oder morgen hier ausziehen und mein Kind im Stich lassen, da ich nur mit einem Auszug beweisen kann, dass ich keine BG bin, weder jetzt noch davor. Das Jobcenter sagt darauf, dass akzeptieren wir nicht und unterstellen Ihnen Sozialbetrug, da Sie sich nur ummelden, um aus der BG zukommen aber weiter bei der Mutter sind, bin ich auch aber nur, um mein Kind zu versorgen, schlafen tue ich wo anders. Jedenfalls ist für das Jobcenter und das Sozialgericht, dieser Beweis meines Auszugs, kein Grund um nicht weiter anzunehmen, ich lebe in einer BG. Ich sage, jemand der ein Kind hat und dieses verlässt, zeigt deutlich, dass er für die Mutter nicht aufkommt. Die Mutter hat auch noch eine Herzinsuffizienz und Stress (wie gerade passiert, Existenzängste), löst Krämpfe und Atemnot aus, diese sind in letzter Zeit sehr häufig gewesen und wir müssen auf das Leben der Mutter auch noch achten. Dadurch, dass die Mutter kein Existenzminimum mehr hat und keine Krankenversicherung, sagt jetzt das Jugendamt, jetzt kommt es, da Sie kein Existenzminimum mehr hat und Ihr Sohn auch nicht, müssen wir ihr Kind wegnehmen. So, kein Geld vom Jobcenter und nun auch noch das Kind vielleicht weg, die Mutter ist kurz vorm Nervenzusammenbruch und ich auch. Habe heute ein Termin beim Anwalt, mal sehen was der sagt. Der Anwalt ist aber nur für Familien Recht, mal sehen ob der auch was gegen das Jobcenter machen kann, da die Sanktion ja jetzt auch dazu führt, dass das Kind nicht zurück kommt. So, eine Menge Input, ich warte mal heute den Anwalt Termin ab und kann kurz berichten, was der gesagt hat. 
Viele Grüße, Jörg Döring

Nach einer kurzen Antwort von mir las ich heute morgen diese E-Mail.

Nabend Rita
Mein 11 Std. Tag endet auch gerade, bei mir hat sich keiner gemeldet. Beim Anwalt kam bezüglich des Jobcenters nichts raus, der Anwalt macht nur Familienrecht und hat mir zum Jobcenter keine Fragen beantwortet. Meinst Du wirklich, dass uns noch jemand in dieser Sache helfen kann, ich bin ja auch einer von den Guten aber ich selber, treffe zu wenige davon, soll heißen, ich helfe und muss auch mir immer selber helfen, da keiner mit meinen Anforderungen klar kommt, tja, wenn man nur TV guckt und Bildzeitung ließt und diese Politik nicht in Frage stellt, dann kann man mit mir halt nicht mitkommen. Ich überlege aber auch, ob ich meine konsequente Haltung, dem Jobcenter gegenüber, überhaupt noch vor meinem Sohn verantworten kann, die kleine Schnullerbacke ist nicht versichert und seine Niereninsuffizienz, ist sehr kostspielig ohne Versicherung. Da ich diesem Staate sehr kritisch gegenüber stehe und ich mein Leben lieber selbst bestimme und nicht durch diese EU Diktatur, ist es für mich ein großes Opfer, meine Daten jetzt doch zu geben, auch wenn etwas von mir sterben wird, da mir dieses Jobcenter nie Angst machen konnte, weil ich die Gesetze und Urteile kenne aber was jetzt gerade passiert, dass hab selbst ich noch nicht erlebt und dieser Staat macht mir Angst. Erst wird einem das Geld genommen und dann gesagt, weil Du kein Geld hast, müssen Deine Kinder weg, ich habe wirklich Angst aber sei Dir sicher, diese Angst, macht mich nicht Ohnmächtig, ganz im Gegenteil, ich bin diesem Staate noch wachsamer gegenüber. Ich muss erst mal schlafen (um 6 Uhr geht es weiter), morgen sieht die Welt schon anders aus. Ich hoffe, dass ich ohne zu Kreuze zu kriechen, ich daraus komme aber es sieht wohl sehr schlecht aus, der Richter war knallhart und meinte, dass die Sanktion berechtigt ist. Wenn dieser Herr, wirklich ein “Sozial-”Richter wäre, dann sollte doch jeden Richter hellhörig werden, bei solch einer Sache, wegen einem Dritten, der nicht sanktioniert werden kann, werden 2 Unschuldige sanktioniert, na ja, wie gesagt, morgen sieht die Welt schon anders aus, in diesem Sinne. 
Gute Nacht, JD
Bevor ich Jörg, der inzwischen mutlos auf mich wirkt, wieder antworte, wäre ich wirklich froh, wenn ich Infos geben könnte. Wenn jemand direkten Kontakt mit Jörg aufnehmen möchte – hier die E-Mail joergdoering@gmx.net ..nochmal betont, in erster Linie geht’s um direkte, konstruktive Informationen, geeignete Anwälte usw. – und Öffentlichkeit!

Danke für's Lesen :)
Rita
Scannen0009

Quelle: via @Mantovan9, May 01, 2015 at 08:21PM

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