Soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.
Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.
Bitte teilen Sie meiner Fallmanagerin und meinem Rechtsanwalt innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.
Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte beim Jobcenter.
Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier
Sollten Sie von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüssen
-Der Aufgewachte-
Quelle: via @Aufgewachter, May 4, 2015 at 17:11PM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...