Am Sozialgericht Dortmund wurde in der vergangenen Woche ein Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen, das auf einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zurückging, zu dessen Ausübung der Kläger bereits vor sieben Jahren vom Jobcenter Märkischer Kreis genötigt wurde und gegen den vor drei Jahren eine Wertersatzklage erhoben wurde (Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12).
Siehe auch: „Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel“ »
via @Agenda 2010 Leaks
Quelle:
via @Gegen-Hartz.de, May 04, 2015 at 02:00AM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...