Samstag, 16. Mai 2015

Neue Wohnungsgröße für Alleinstehende

Nach einem Erlass für die Wohnraumförderung in Hessen stehen einer alleinstehenden Person, die auf Hartz IV angewiesen ist, seit August vergangenen Jahres bis zu 50 Quadratmeter Wohnraum zu.

Menschen die Sozialleistungen bekommen, sollten ihren Bescheid überprüfen, ob ihnen auch die volle Miete von ihrer Kommune oder dem Jobcenter bezahlt wird. Die Angemessenheitsgrenzen zu den Kosten der Unterkunft und somit die schlüssigen Konzepte der Kommunen sind dadurch größtenteils unhaltbar geworden, da in diesen Konzepten von einer Höchstgrenze von 45 Quadratmetern ausgegangen wurde und so deren Berechnungen unrichtig geworden sind.

"Wir raten dazu, einen Überprüfungsantrag zu stellen oder gegebenfalls einen Widerspruch einzureichen," so der Pressesprecher Werner Schulz der Landesarbeitsgemeinschaft "Hartz IV muss weg" DIE LINKE Hessen[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 16, 2015 at 02:00AM

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