Die letzte Anhebung der Pfändungsfreigrenzen erfolgte zum 1. Juli 2013. Der steuerliche Grundfreibetrag wurde seit dem letzten Stichtag um 2,76 % erhöht. Daraus errechnet sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.
Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag des Arbeitseinkommens 1.073,88 Euro. Bisher waren es 1.045,04 Euro) Dieser Betrag wird aufgestockt, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Wenn ein Schuldner mehr verdient als der so ermittelte pfändungsfreie Betrag, verbleibt ihm vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Die genauen Beträge sind aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 abzulesen[...]
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 04, 2015 at 06:23AM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...