Der Bundesrat stimmte bereits am 8.Mai 2015 für eine neue Verordnung zu. Künftig soll nun das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro angehoben werden. Die Länder hatten die Erhöhung im November letzten Jahres gefordert, um auf die allgemeine Preissteigerung in den 12 Jahren seit der letzten Erhöhung zu reagieren und um eine höhere Abschreckung zu realisieren.
Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Im zweiten Monat nach der Veröffentlichung tritt sie dann in Kraft. Übrigens: Trotz des Bezahlens des erhöhten Fahrpreises müssen Betroffene auch mit einer Anzeige rechnen. Nicht wenige mussten bereits wegen wiederholtem „Schwarzfahren“ sogar ins Gefängnis[...]
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Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 09, 2015 at 02:00AM
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