Jetzt hat das Sozialgericht Gotha am Mittwoch der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System als verfassungswidrig beurteilt. Die Klage wird nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
Ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher hatte zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Er tat dies aber nicht. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten „Pflichtverletzung“ wurde wieder um 30 Prozent gekürzt.
Falls Karlsruhe die Leistungskürzungen wirklich als verfassungswidrig betrachtet, würde das wohl auch für Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.
Über die Bedeutung des Urteils im Gespräch mit Roland Rosenow.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Rdl.de, May 30, 2015 at 04:59PM
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