Freitag, 22. Mai 2015

Die Auszahlung eines Cash-statt-Handy-Geschäfts ist bei der Budgetberechnung nicht mit zu berücksichtigen

Werde ein Vermögensgegenstand "zu Geld gemacht", könne dies nur dann als Einkommen angesehen werden, wenn ein Mehrerlös erzielt werde (Urt. v. 21.05.2015, Az. L 6 AS 828/12).
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Lto.de, May 22, 2015 at 07:07AM

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