Die Auszahlung eines Cash-statt-Handy-Geschäfts ist bei der Budgetberechnung nicht mit zu berücksichtigen
Werde ein Vermögensgegenstand "zu Geld gemacht", könne dies nur dann als Einkommen angesehen werden, wenn ein Mehrerlös erzielt werde (Urt. v. 21.05.2015, Az. L 6 AS 828/12).