Ina M. konnte es nicht fassen, als sie den Brief des Jobcenters öffnete. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung des vorgelegten Wohnungsangebotes wären "nicht angemessen". Und dabei handelt es sich gerade einmal um 11 Cent mehr, als die oft zum Teil nicht nachvollziehbar festgelegten Unterkunftskosten besagen. Doch die Behörde weigert sich, den Umzug und die Unterkunftskosten zu übernehmen.
Zu Dritt im Wohnzimmer schlafen
Dabei wäre ein Umzug wirklich bitter nötig. Denn jetzt lebt die bereits geschiedene Mutter mit ihren vier Kindern in einer 3-Raumwohnung. Damit ihre älteren Söhne altersgemäß mehr Freiraum erhalten, zog die Mutter aus dem Schlaf- in das Wohnzimmer um. Im Wohnzimmer kampieren nun die Mutter und ihre beiden kleinen Mädchen. In der Nacht schlafen die Mutter und die beiden kleinen Kinder im Wohnzimmer. Ein Privatsphäre, in der auch einmal die Mutter ausschalten kann, um sich von der doch schweren Erziehungs- und Versorgungsarbeit zu erholen, ist derzeit undenkbar. Ein Zustand, der nicht lange gut geht.
Laut den Unterkunftsrichtlinien sind für 5 Personen in einem Haushalt 501,39 Euro „angemessen“. Doch die Grundmiete der Wohnung einer Genossenschaft in Oelsnitz beträgt 501,50 Euro, also genau 11 Cent mehr je Monat. Doch der Jobcenter-Leiter Frank Frank Reißmann begründet es gegenüber der „Freien Presse“ noch einmal ganz anders. „Angemessen seien 5,28 Euro pro Quadratmeter - das ergibt sich aus den Unterkunftskosten von 501,39 Euro bezogen auf 95 Quadratmeter.“ Diese Größe darf eine 5-köpfige Bedarfsgemeinschaft sein. Doch die Wohnung der Betroffenen sei nur 85 Quadratmeter groß. Bei gleichem Mietpreis ist der Quadratmeterpreis höher. Das sei dann aber „oberhalb der Richtlinie“[...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 11, 2015 at 02:00AM
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