Für den Zeitraum Januar und Februar 2008 einigten sich Kläger und Jobcenter Märkischer Kreis auf eine Einmalzahlung von 900 Euro. Aufgrund der Verjährungsfrist schloss das Dortmunder Sozialgericht Erstattungsansprüche für den Zeitraum September bis Dezember 2007 aus.
Für den vorsitzenden Sozialrichter war unstrittig, dass es sich um einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job gehandelt habe und die Tätigkeit durch den Kläger damit rechtsgrundlos ausgeübt wurde. Daraus resultiert für den Kläger ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Die Verschwendung öffentlicher Mittel sei hier nicht dem Träger der Arbeitsgelegenheit sondern dem Jobcenter anzulasten, weshalb sich auch der Erstattungsanspruch gegen dieses richtet […]
Siehe auch: „Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel“ » via @Agenda 2010 Leaks
Quelle: via @Hartziv.org, May 05, 2015 at 01:30PM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...