Dienstag, 5. Mai 2015

Erfolgreiche Wertersatzklage gegen rechtswidrigen Ein-Euro-Job

900 Euro Ausgleichszahlung für einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job konnte sich ein Hartz IV Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Dortmund erkämpfen. Sieben Jahre nach dem Aufzwingen eines rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs durch das Jobcenter Märkischer Kreis und mehr als drei Jahre nach Erhebung der Wertersatzklage konnte der Kläger nach einem geschlossenen Vergleich zumindest teilweise Gerechtigkeit erfahren.

Für den Zeitraum Januar und Februar 2008 einigten sich Kläger und Jobcenter Märkischer Kreis auf eine Einmalzahlung von 900 Euro. Aufgrund der Verjährungsfrist schloss das Dortmunder Sozialgericht Erstattungsansprüche für den Zeitraum September bis Dezember 2007 aus.

Für den vorsitzenden Sozialrichter war unstrittig, dass es sich um einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job gehandelt habe und die Tätigkeit durch den Kläger damit rechtsgrundlos ausgeübt wurde. Daraus resultiert für den Kläger ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Die Verschwendung öffentlicher Mittel sei hier nicht dem Träger der Arbeitsgelegenheit sondern dem Jobcenter anzulasten, weshalb sich auch der Erstattungsanspruch gegen dieses richtet […]

Siehe auch: „Sozialfirmen und der Zusammenhang von Verschwendung öffentlicher Mittel“ » via @Agenda 2010 Leaks

Quelle: via @Hartziv.org, May 05, 2015 at 01:30PM

Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...