Dienstag, 5. Mai 2015

Arbeitsmarktpolitische Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit

Mit der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung der Hartz-4-Problematik befasst sich die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke”, die in der Bundestagsdrucksache 18/4676 veröffentlicht wurde, und die wir hier wörtlich in Auszügen wiedergeben:
Aktuelle Arbeitsmarktlage und Chancen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

Vorbemerkung der Fragesteller.

Seit längerer Zeit kommt der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit nur schwer voran. In der Debatte weitgehend außen vor bleibt der Tatbestand, dass es trotz positiver Beschäftigungsentwicklung nach wie vor ein starkes Missverhältnis zwischen der Zahl der offenen Stellen bzw. des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebotes und der Zahl der Erwerbslosen gibt. In strukturschwachen Regionen ist es selbst für Arbeitslose mit guter Ausbildung keineswegs selbstverständlich, einen adäquaten Arbeitsplatz zu bekommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die derzeitige Lage am Arbeitsmarkt einschätzt und welche Bedeutung sie der aktiven Beschäftigungspolitik zukommen lässt.

1. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Langzeitarbeitslosen, die seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt aus der Arbeitslosenstatistik ausgeschieden sind, und wie hoch war die Zahl und der Anteil derjenigen, die auch noch nach sechs und zwölf Monaten in Beschäftigung waren (..)?

Wie verteilt sich die aufgenommene Beschäftigung nach gefördert und ungefördert?

Im Jahr 2014 beendeten rund 185000 Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Abgang in Beschäftigung (erster Arbeitsmarkt), damit betrug der Anteil der Abgänge von Langzeitarbeitslosen an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt 8 Prozent. Von den Abgängen der Langzeitarbeitslosen wurden etwa 24000 oder 13 Prozent unmittelbar mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert, beispielsweise die aufgenommene Beschäftigung mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die übrigen Personen während ihrer Arbeitslosigkeit nicht gefördert worden wären. Auch diese Personen sind von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern unterstützt worden, beispielsweise mit Weiterbildungen, die eine Integration erst ermöglicht haben.

Durch eine Verknüpfung mit der Beschäftigtenstatistik kann überprüft werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmeldung vorliegt. So lag für die im Jahr 2014 abgegangen Langzeitarbeitslosen nach einem Monat für rund 147000 eine entsprechende Beschäftigungsmeldung vor. Das entspricht einem Anteil von 79 Prozent. Für das aktuelle Jahr 2014 liegen noch keine Verbleibsinformationen nach sechs und zwölf Monaten vor[...]

2. Wie hat sich seit dem Jahr 2005 bis 2014 die Abgangsrate von Langzeitarbeitslosen, Nicht-Langzeitarbeitslosen und allen Arbeitslosen entwickelt (…)?

Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2014) lag die bundesweite Abgangsrate für alle
Arbeitslose bei 22 Prozent. Die Abgangsrate für Nicht-Langzeitarbeitslose ist
dabei mit 29 Prozent deutlich höher als die Abgangsrate für langzeitarbeitslose
mit 11 Prozent. Im Jahr 2007 fielen diese Abgangsraten etwas geringer aus
(alle Arbeitslose: 19 Prozent; Langzeitarbeitslose: 10 Prozent; Nicht-Langzeitarbeitslose: 27 Prozent)[...]
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 05, 2015 at 05:22AM

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