Arbeitsvertrag
Zunächst sollte der Arbeitsvertrag gecheckt werden. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht verbieten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Das folgt aus Art 12 des Grundgesetzes. Danach hat jeder das Recht, seinen Beruf frei auszuüben. Dieses Recht hat auch der Arbeitgeber zu beachten. Viele Unternehmen wollten jedoch über den Zweitjob informiert werden und haben deshalb in den Arbeitsverträgen Klauseln aufgenommen, die besagen, dass der Mietarbeit den Arbeitgeber vor Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren muss. Dieser arbeitsvertraglichen Pflicht müssen Arbeitnehmer nachkommen, andernfalls droht eine Abmahnung. Schweigt der Arbeitsvertrag zum Thema Nebenjob, so muss der Arbeitnehmer seinen Chef nicht informieren[...]
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 01, 2015 at 06:55AM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...