Dienstag, 5. Mai 2015

Arbeitsrecht: Nebentätigkeit erlaubt?

Viele Arbeitnehmer möchten mit einer Nebentätigkeit ihr Gehalt aufbessern, etwa indem sie als Yoga-Lehrer Stunden geben oder als Aushilfe im Café am Wochenende arbeiten. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, das Arbeitgeber das oft nicht gern sehen. Bevor Arbeitnehmer einen zweiten Job annehmen, sollten sie einige rechtliche Punkte des Arbeitsrechts klären. Oft sind die Probleme, die es zu überwinden gilt, klein, im schlimmsten Fall kann aber einer fristlose Kündigung drohen.

Arbeitsvertrag
Zunächst sollte der Arbeitsvertrag gecheckt werden. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht verbieten, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Das folgt aus Art 12 des Grundgesetzes. Danach hat jeder das Recht, seinen Beruf frei auszuüben. Dieses Recht hat auch der Arbeitgeber zu beachten. Viele Unternehmen wollten jedoch über den Zweitjob informiert werden und haben deshalb in den Arbeitsverträgen Klauseln aufgenommen, die besagen, dass der Mietarbeit den Arbeitgeber vor Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren muss. Dieser arbeitsvertraglichen Pflicht müssen Arbeitnehmer nachkommen, andernfalls droht eine Abmahnung. Schweigt der Arbeitsvertrag zum Thema Nebenjob, so muss der Arbeitnehmer seinen Chef nicht informieren[...]

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 01, 2015 at 06:55AM

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Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...