Mittwoch, 6. Mai 2015

Nachtrag: Paypal und Datenweitergabe an Jobcenter

Wir waren von dem großen Echo auf unseren Artikel „PayPal: Bald Datenweitergabe an Jobcenter?“ überrascht. Da dieser im Internet zu teilweise inhaltlich sehr verzerrten Darstellungen geführt hat, sehen wir uns gezwungen, einiges klar zu stellen und unsere Sichtweise genauer zu erklären.

Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir zu keiner Zeit behauptet haben, dass PayPal auf eine entsprechende Anfrage eines Jobcenters tatsächlich Daten an dieses weitergeben wird. Das werden wir auch in Zukunft nicht tun. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass nach unserer Sicht die neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze eine solche Datenweitergabe ermöglichen.

Verschiedentlich wird als Gegenreaktion auf unseren Artikel im Internet darauf verwiesen, dass Jobcenter in Nr. 7 der (aktuellen und neuen) PayPal-Datenschutzgrundsätze nicht genannt werden. Dabei wird jedoch verkannt, dass Jobcenter (vgl. § 6d SGB II) als gemeinsame Einrichtungen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (§ 6 Abs. 1 i.V.m. § 44b SGB II), oder in Eigenverantwortung der Kommune betrieben werden (§ 6a SGB II). In beiden Fällen handelt es sich per Definition um eine „Behörde“, die als solche konkret in Nr. 7.1.a. der neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze genannt wird. Eine Beschränkung nur auf Strafverfolgungsbehörden erfolgt dort gerade nicht, wie oft beschwichtigend zu lesen ist[…]

Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 06, 2015 at 02:00AM

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Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...