Samstag, 2. Mai 2015

Außergerichtlich angefallene Kosten nachweisen

In einer Entscheidung hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen darauf hingewiesen, dass Privatpersonen, die nach einem gewonnenen Rechtsstreit außergerichtliche Kosten (etwa Portokosten) geltend machen wollen, diese im Einzelnen nachzuweisen haben [...]

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 02, 2015 at 02:00AM

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Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...