Wer die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, erhält keine Hartz IV Leistungen, so urteilte das Bayerische Landessozialgericht noch im Jahr 2008. Nun steht ein Urteil des Bundessozialgerichts diesem jedoch gegenüber: Wer auf Grund des selbstverschuldeten Verlustes eines Ausbildungsplatzes in die Hilfebedürftigkeit rutscht, hat Anspruch auf Hartz IV. Keine Ersatzansprüche bei verlorenem Ausbildungsplatz Dass Hilfebedürftige, die ihr Vermögen blindlinks verzocken, keinen Hartz […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, February 24, 2020 at 10:44AM