Sind Hartz IV Empfänger mit den Entscheidungen und Beschlüssen der Jobcenter nicht zufrieden oder vermuten Behördenfehler, besteht für sie die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren anzustreben. In diesem Rahmen steht ihnen unter anderem anwaltliche Hilfe zu. Das Jobcenter darf Leistungsempfängern den Zugang zu einem Anwalt unterdes nicht erschweren, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Widerspruchsverfahren: Hartz IV Empfänger dürfen Anwalt hinzuziehen Das […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 21, 2020 at 10:53AM