Mittwoch, 26. Februar 2020

Urteil: EU Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben

Menschen aus der ganzen Welt kommen in die Bundesrepublik, um Arbeit zu finden und gemeinsam zur stabilen wirtschaftlichen Lage Deutschlands beizutragen. EU-Bürger, die ohne Arbeit nach Deutschland kommen, haben jedoch keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Im Falle eines bulgarischen Einwanderers entschied das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil jedoch anders. […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, February 26, 2020 at 10:46AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...