Dienstag, 25. Februar 2020

Das Märchen von den «unklaren» Beschwerdebildern [3/3]


Differenzierte Codierung bitte!


Man kann es der damaligen Verwaltung nicht ankreiden, dass sie sich in den Sechzigerjahren nur an der übergeordneten ICD-Systematik anlehnte und nicht alle psychischen Störungen detailliert auflistete. Der aktuellen Verwaltung kann man aber durchaus ankreiden, dass sie bei psychischen Störungen nicht schon längst eine differenziertere Codierung eingeführt hat. Die Autor*innen der Dossieranalyse hatten das nämlich bereits 2009 vorgeschlagen:

Als Ergänzung zu den bestehenden Codizes der Invalidenversicherung sollte für alle Berenteten eine Kategorisierung nach ICD-10 oder einer vergleichbaren Klassifikation vorgenommen werden. Die bestehenden Gebrechenscodizes sollten beibehalten werden, um die historische Vergleichbarkeit zu sichern.

Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten dürfte eine parallele Codierung nach altem und neuen System, sowie neben der Hauptdiagnose auch die Erfassung der (sehr häufigen Komorbiditäten) problemlos möglich sein. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb an diesem veralteten und ungenauen Codierungssystem festgehalten wird, das keine verlässlichen statistischen Daten liefert.

Hätte man bereits vor zehn Jahren eine neue Klassifikation einführt, könnte man nun zumindest über die Entwicklung der Neurentner*innen der letzten Dekade differenzierte Aussagen nach Krankheitsbildern treffen. Es wäre auch schnell ersichtlich, bei welchen Diagnosen welche Interventionsmassnahmen besonders wirkungsvoll sind und welche nicht. Auf Grund dieser Daten könnten explizit auf gewisse Krankheitsbilder zugeschnittene Integrationsprogramme entwickelt werden.

Dass man das bisher für unwichtig hielt, spiegelt auch eine Ignoranz bzw. Abwehrhaltung gegenüber Menschen mit psychischen Krankheiten wieder. Statt die Thematik statistisch und fachlich fundiert anzugehen, hat man die Problematik der zunehmend psychisch bedingten Renten lange verdrängt und das Feld damit den Populisten und Juristen und ihren «Gefühlen» und Weltbildern überlassen, auf dass diese das Problem «auf ihre Weise» lösen. Nur: allen verschärften Zugangsbedingungen zum Trotz sind heute fast die Hälfte aller IV-Renten psychisch bedingt. Es ist höchste Zeit, diese gesellschaftliche Realität anzuerkennen, statt weiter zu hoffen, dass man die psychisch Kranken einfach mithilfe juristischen Taschenspielertricks wieder «zum Verschwinden» bringen kann.


Häufigste Krankheitsbilder: Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen


Aktuell beziehen rund 100’000 Menschen eine IV-Rente aus psychischen Gründen. Doch welche Krankheitsbilder effektiv am häufigsten vertreten sind, kann das BSV aufgrund der ungenauen statistischen Daten nicht verlässlich sagen. Ich versuche trotzdem mal eine sehr vage Annäherung, die in ihrer höchst unwissenschaftlichen Herangehensweise in der BSV-Abteilung MASS vermutlich allgemeines Bauchweh auslösen dürfte (und damit hoffentlich auch die Dringlichkeit eines neuen Codierungssystems aufzeigt).

Ich benutze dazu die folgenden Grundlagen:

  • Zahlen vom BSV (nicht öffentlich) zum Bestand bei den einzelnen Gebrechenscodes (von 2017)
  • Basierend auf der Abb. 5-14 aus der Dossieranalyse (2009) berechne ich die Anzahl der unter 646 codierten Versicherten mit Persönlichkeitsstörungen (30%), Depressionen (15%) und Schizophrenie (4%) aus der Gesamtzahl der 2017 nach Code 646 Berenteten (50’000). Das ist natürlich hanebüchen, weil sich die Zusammensetzung im Code 646 seit 2009 mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder verändert haben dürfte. Aber aktuellere Daten gibt’s dazu nun mal nicht.

Die häufigsten (rentenbegründenden) Erkrankungen bei den rund 100’000 Bezüger*innen aus psychischen Gründen wären demnach:

1. Schizophrenie und Psychosen: 25’000
Code 641, Schizophrenie: 14’000
Code 643, Organische Psychosen und Leiden des Gehirns: 1’500
Code 644, Übrige Psychosen (seltenere Fälle, die nicht unter 641–643 eingereiht werden können, wie Mischpsychosen, sog. schizoaffektive Psychosen, Pfropfschizophrenie usw.); Involutionsdepressionen: 7’500
Unter Code 646 falsch codierte Versicherte mit Schizophrenie (laut Dossieranalyse 2009): 2000

2. Persönlichkeitsstörungen: 19’000
Unter Code 646 codierte Versicherte mit Persönlichkeitsstörungen (laut Dossieranalyse 2009): 15’000
Code 645, Psychopathie: 4’000

3. Depression und bipolare affektive Störung («manisch-depressiv»): 13’000
Code 642, Manisch-depressives Kranksein (Zyklothymie): 5’500
Unter Code 646 codierte Versicherte mit affektiven Störungen (laut Dossieranalyse 2009): 7’500

Die Diagnosen der übrigen Versicherten verteilen sich auf der ganzen Bandbreite der psychischen Sörungen (Angst-, Ess-, Zwangs- und Posttraumatische Belastungsstörungen, Suchterkrankungen usw.) und sind – vermutlich – jeweils höchstens im einstelligen Prozentbereich. Eine weitere etwas grössere Gruppe könnten evtl. frühkindliche Störungen ausmachen (siehe unten).

Obwohl diese Zahlen nur einen sehr überschlagsmässigen Eindruck vermitteln können, sind sie sicher deutlich näher an der Realität, als das seit 20 Jahren erzählte Märchen, dass die meisten psychisch kranken IV-Bezüge*innen an «unklaren Beschwerdebildern» leiden würden.


Junge IV-Bezüger*innen mit psychischen Krankheiten


Meine obige Rangfolge deckt sich auch mit den Resultaten aus dem BSV-Forschungsbericht «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» (2015). Die Forschenden hatten dafür die effektiven rentenbegründenden Diagnosen aus den Dossiers entnommen und dabei zeigte sich bei den älteren Neurentenbeziehenden dieselbe Verteilung. Auch hier sind die (blau eingefärbten) «erwachsenenpsychiatrischen» Störungen Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen und affektive Störungen die drei häufigsten Rentengründe:

Bei den ganz jungen Neurentenbezüger*innen sind schwerwiegende Verhaltens und- Entwicklungsstörungen, die oft mit einer Intelligenzminderung (also einer geistigen Behinderung) einhergehen die häufigsten Diagnosen. Diese Fälle werden oft mit dem IV-Code 649 («Übrige geistige und charakterliche Störungen») versehen, der allerdings (wie der Code 646) keinen Aufschluss über die effektive Diagnose zulässt. Aus diesem Grund habe ich den Code 649 nicht in die obige Gesamtauswertung einbezogen, obwohl er mit insgesamt rund 15’000 Versicherten (aller Altersklassen) eine recht grosse Kategorie darstellt

Insgesamt dürften aber die schwerwiegenden frühkindlichen Störungen (die auch noch unter anderen Codes figurieren und früher vielleicht teils unter «geistiger Behinderung» codiert wurden) ebenfalls eine zahlenmässig wichtige Kategorie darstellen. Wie der BSV-Forschungsbericht über die jungen Neurentenbeziehenden zeigte, sind diese frühen Störungen häufig mit Sonderschulbesuch und späterer Beschäftigung im geschützten Rahmen assoziiert.

Dass es sich bei den jungen IV-Bezüger*innen mit psychischen Störungen vor allem um gesundheitlich kaum beeinträchtigte «Nullbockjugendliche, die lieber Party machen statt zu arbeiten» handeln würde, ist also eine weitere bloss «gefühlte» Wahrheit, die effektiv nicht zutrifft. Aufgrund derer aber jungen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung beinahe den Zugang zur IV-Rente verschlossen worden wäre.


Und wenn sie nicht gestorben sind, dann erzählen sie das Märchen von den «unklaren» Beschwerdebildern immer noch


Nach all dem in den letzten drei Artikeln Dargelegten braucht man schon eine gewaltige Portion Chuzpe, um im Jahr 2018 die Systemrelevanz seiner juristischen Doktorarbeit über den IV-Rentenanspruch bei psychosomatischen Leiden folgendermassen zu rechtfertigen:

Die Zunahme der Anzahl IV-Renten geschah primär aufgrund psychosomatischer Leiden, nicht wegen eines erheblichen Anstiegs anderer psychischer Leiden wie schweren depressiven Störungen, Schizophrenie, Zwangs-, Ess-, Angst- und Persönlichkeitsstörungen. Die moderate Systemrelevanz dieser psychischen Störungen im Bereich der IV-Renten ist nicht vergleichbar mit der hohen Bedeutung psychosomatischer Leiden.

Gerber Kaspar: Psychosomatische Leiden und IV-Rentenanspruch: ein juristisch-medizinischer Zugang über IV-versicherte Gesundheitsschäden, funktionelle Einschränkungen und Beweisfragen auf Basis von BGE 141 V 281 (2018)

Möchte jemand wissen, wer das Zweitgutachten zu dieser Dissertation erstellt hat?

Es war Prof. em. Dr. Erwin Murer.



Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, February 25, 2020 at 02:20PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Marie ...