Einzig das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, deutsche Gesetze für verfassungswidrig zu erklären. Erst im November vergangenen Jahres erklärte das Gericht Hartz IV Sanktionen von über 30 Prozent für unvereinbar mit der Verfassung. Doch die Karlsruher Richter entscheiden nicht immer zu Gunsten der Schwächsten der Gesellschaft. Ausländer von Hartz IV ausgenommen Das Bundesverfassungsgericht weigert sich, sich damit zu befassen, dass Ausländer […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, February 06, 2020 at 02:51PM