Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss ein 6 Quadratmeter großes Zimmer für zumutbar erklärt. Für die Karlsruher Richter ist die Wohnfläche völlig ausreichend, solange dem Bewohner neben dem eigenen Zimmer zusätzlich noch nutzbare Gemeinschaftsräume zur Verfügung stehen. 6 Quadratmeter Zimmer in Wohngruppe ausreichend Ein 5 bis 6 Quadratmeter Zimmer sei für Wohnungslose und benachteiligte Menschen zumutbar, solange den betreffenden Personen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 21, 2020 at 02:04PM