Da sich das Jobcenter trotz Entscheidung des Bundesseozialgerichts weigerte, Unterkunftskosten in angemessener Höhe zu zahlen, wurde es vom Sozialgericht Nordhausen zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro verurteilt. 2.400 Euro Missbrauchsgebühren für Jobcenter In insgesamt acht Fällen, an denen fünf Bedarfsgemeinschaften beteiligt waren, wurde das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis aus dem thüringischen Mühlhausen zu Missbrauchsgebühren in Höhe von insgesamt 2.400 Euro verdonnert. […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, February 25, 2020 at 10:04PM