Am 10. 01. 2020 flatterte ein Brief meines Jobcenters ins Haus! Meine derzeitige, am 17. Juni letzten Jahres besuchte, Arbeitsvermittlerin Frau E. teilt mir mit, dass meine 2. 30% Sanktion (wegen Bewerbungsformulierungen!!) zurückgenommen wird:
Meine Gedanken:
Nun, der Prozess ist damit für mich NICHT vorbei!
Ich möchte den führen!
Schließlich habe ich Fortsetzungsfeststellungs- und Rehabilitationsinteresse, Interesse an Amtshaftungs- und Schadensersatzklagen sowie daran aufzuklären, in wie weit das Verhalten des damals SANKTIONIERENDEN korrekt war ;-PPP
Es war schließlich der, der mich für Aussagen diverser Internetnutzer über GENAU DIESE Sanktionsangelegenheit strafrechtlich verfolgen lässt.
Hier was andere DAMALS zur Sanktion(sanhörung) schrieben:
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2017.htm#2017-03-12
Erstmal fühlt sich das an, als solle einem die Party abgesagt werden.
Das geht wohl derzeit einigen so! Ein Bekannter bekommt laufend "Teilanerkenntnisse" die ihm die Prozesse zerstören könnten. Ein Baueropfer, Sanktionen zu "zersägen", nachdem sie erstmal "gewirkt" haben und nachdem unzählige, die sich NICHT gerichtlich gewehrt haben, nichts bekommen oder schon tot sind.
Ich brauche jetzt in den laufenden Vorgang
AKTENEINSICHT (ich will Frau E.s Verbiseintrag sehen)
und möchte wissen, was der Geschäftsführer zu den Sanktionen wegen meiner Bewerbungsformulierungen sagt.
Entschuldigt sich ÖFFENTLICH vor (von mir geholtem) PUBLIKUM/PRESSE mit HANDSCHLAG der besagte AV ob der FEHLERHAFTIGKEIT seines Sanktionierens UND ist eine "Grundsatzverbindlichkeit" etwa als WEISUNG bzgl. solcher Bewerbungsformulierungen die Folge, wäre die Klagefortführung überflüssig. Doch dazu müsste "Hasimausi" schon selber den Wunsch haben, sein Sanktionieren als Fehler anzuerkennen und überhaupt bedauern, was er sich in Bezug auf meine Menschenwürde damals geleistet hat und mir auch aktiv dabei helfen, dass Bewerbungsformulierungen meiner Art nicht mehr mit Kürzungen von Existenzmitteln geahndet werden - niemals - bei keinem.
Frau E. hat dabei nur eine Aufgabe: die damals Beteiligten zu "vermitteln" - damit sie sich treffen können. Ansonsten möge sie einfach einer der Gäste sein und sich nicht zur Putzfrau für die Schweinereien nutzen lassen, die ihre Kollegen verzapft haben. SIE hat mir noch nie mit einer Sanktion gedroht.
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Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., January 11, 2020 at 10:53PM
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